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Der israelitische Lehrer · 1871-10-18 · 42 (18.10.1871) · p. Seite 290

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
42 (18.10.1871)
Date
1871-10-18
Page
Seite 290 (sequence 2)
Language
German
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— 200 r beit, sowie Verbreiten richtiger Anschauungen von dem Wesen und der Aufgabe der Schule vermittelst der Prene. Abschnitt c im i§. 2: „Durch gegenseitige Verpflichtungen :c." wird auf Antrag des Referenten Marr und mit, Zustimmung der ganzen Versammlung, weil die betreffende Bestimmung unter den obwaltenden Verhältnissen unausführbar, ganz beseitigt. Die Gründe hierfür werden von Man' in folgender Weise deflnirt; „Wollten wir dieien Paffus annehmen, so würden viele Mitglieder gar oft in eine nützliche Lage gerathen, indem die Verhältnisse oft der Art liegen, datz die Verpflichtung zur Nichtaunahme einer Stelle in einer (Gemeinde, die nicht gut beleunidct ist, zu grotzen Unannehmlichkeiten der Mitglieder führen könnte. Es ist mancher Lehrer (nach den jetzt noch im Argen liegenden Religionsschulverliältnlssen) gezwungen, feine. Stelle zu verlaßen und eine andere auzunehmen. Ist er Familienvater, so hat er dies ost um so schneller zu thun nöthig, und kann vorher nicht lange Untersuchungen anstellen. Auch stehen (wenn wir denPaßus annebmen) deni Vereine doch nicht - immer die nökhigen Mittel und Wege zur Verfügung, um die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen. Was würde daraus entstehen 'i Entweder viele Mitglieder brechen ihre Verpflichtungen, oder viele Eollegen bleiben gerade, dieses Passus wegen dem Vereine fern. Ferner wollen wir doch auch erwägen, datz nicht immer die (Gemeinden Ursache sind, wenn sie sich dem Lehrer gegenüber keines guten Rufes zu erfreuen haben, (gestehen wir es uns offen, datz gar viele unserer Eollegen die Ursache zu Blitzhelligkeiten geben. Und wer ist dann Schuld, wenn eine Gemeinde, die vielleicht zufällig nichrmals mit Lehrern nicht glücklich war, einen schlechten Ruf bekommt' Aus allen diesen Gründen mutz ich mich gegen die Annahme dieses Paffus erklären, und bitte Sie, dasselbe zu thun." tz. I (4, wird dahin modificirt: Der Verein gliedert sich in Bezirksverbände. 8. 4. (^) Zur Besorgung der.Vereinsangelegenheiten rvird ein Vorstand auf folgende Weife gebildet: Für das erste Jahr wählt die Generalversammlung ihren Präsidenten direkt. Tie übrigen Porstandsnritglieder sind die von den Bezirksverbänden zur jährlichen Sitzung abgesandten Delezirten (siehe 88- 5 und 6). die den Präsidenten für das folgende Jahr wählen und die übrigen Geschäfte unter sich vertheilen. Jedes Jahr wird der Vorstand neu gewählt; Wiederwahl ist gestattet. (Forti, folgt.) Fer deutsch-israelitische LeKrerverein. Die Generalversammlung in Mannheim hat stattgesunden.' Die Statuten sind durchberathe» ivorden und werden nachfolgend mit dem gesammten Protokolle veröffentlicht werden. Die Zahl der Anmeldungen ist über 100 gestiegen. Wir dürfen, gelobt sei Gott! mit Gewißheit annehmen, datz unser Werk-gelinge» wird. Roch bevor wir das Protokoll ganz veröffentlichen, erlauben wir uirs einige Andeutungen über das, was jetzt zu thun sein wird. Es wird zuerst die Aufgabe der geehrten Collegeu sein, die Bildung von Bezirksverbänden auzustreben und alle iSraeliti'chen Lehrer zu diesen heranzuziehen. Diese Bezirksverbände wählen ihren Ureisausschutz von je 3 Mitgliedern und der Präsident dieses Ausschußes ist zugleich Delegirter für den betreffenden Bezirk und dadurch Mitglied des CenlralvorstaudS. Wir eriuchen diejenigen Herren aus den einzelnen Kreisen — Provinzen —. welche sich mit der Bildung von Bezirksverbänden beschäftigen wollen, uns alsbald gesällige Mittbeilung zu machen, damit wir ihnen das"Protokoll und die Ansprache in einer entsprechenden Zahl zusenden können. Es wird wohl am geeignetsten fein, wenn sie zugleich einen Datum und Ort zu einer Zusammenkunft für die Mitglieder des Bezirksverbands bestimmen, oder andeuten, datz sie schriftliche Anmeldungen annehmen. Wir haben in dem Statuten-Entwurf nur wenig Veränderungen vorgenommen; derselbe ist möglichst knapp gehalten, um der späteren Entwicklung und rreieu Tätigkeit einen möglichst grotzen Spielraum zu gewähren. Man trat uns durch die Wahl zum Präsideuten des Vereins geehrt. Wir legen hieruüt das feierliche Versprechen ab, uns der Sache mit all der Kraft und Hin- gebung zu widmen, die ihrer würdig ist; und wir halten es nicht für unnöthig, diesem Versprechen noch das weitere anzufügen, datz wir uns mit allen Kräften bemül)en werden, allzeit unparteiisch nur den gesammten Lehrerstand im Auge haben zu wollen, und wie vom Organe io auch vom Vereine'selbst Alles ferne zu halten, waszu Streit und Entzweiung führen könnte. Der Verein und sein Organ — der „Jsr. Lehrer" — mutz ferne bleiben den religiösen und politischen Parteien, sowie dem Partikularismus. Er ist ein jüdischer und deutscher. Unsere Leser werden uns verstehen und wissen, datz wir stets redlich zu halten bemüht sind, was wir versprechen. Und so mir legen wir das Werk in die Hand Gottes, der es beschützen und zum Guten führen wird. Ober-Ingelheim, den 9. Oct. 1871.*) _ I. Klingenstei n. *) Geschrieben uno geletzt vor dem Empfang des Protokolls. >

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