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Der israelitische Lehrer · 1871-10-18 · 42 (18.10.1871) · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
42 (18.10.1871)
Date
1871-10-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Der IsrseMselw Jelrrer Wochenschrift für die Angelegenheiten des Israel. Lehrerstandes. Organ für den Verein „Achawa' & den denlfch-isr. Lehrerverein. Jfä 42. Den 18. Oktober 1871. 11. Jahrgang. Wöchentlich 1 Nummer. Bierteljiihrlicker AbonnementrvreiS 25kr. — 7j S;r., zusammen mit dem Shnodalblatt 14'/2 Sgr. —- 50 kr. Anzeigen zu I Sgr. b t P.-.nz,ile «estrUuiige» nehmen alle Postämter uni Buchhandlungen an. M a IIII h e i m, 3. £ ctobov 1*71. Praes.: I. »klingenstein, Präsident.- I- Hetz, Schriftführer'. Die aiiberaumto Generalversammlung der deutschisraelitischen Lehrer fand heute Vormittag 11 Uhr in dem von dein Vorstande der Smiagogengemeindc Mannheim bereitwilligst zur Verfügung gestellten Schulsaale der Ülans statt. In Folge der sehr ungünstigen Witterung und der gleichzeitig in Bruchsal und Achern stattgehabtcn Versaninilungen der Epstein- und Pestalozzi- Stiftungen war die Versammlung weniger' zahlreich besucht. Die Anwesenden waren jedoch beseelt von dem Gedanken, datz im zu gründenden deutsch-israelitischen Lehrerverein das Heil der jüdischen Schule und der Lehrer zu begründen sei, und so waren die Statuten in vcrhältnitzmätzig sehr kurzer ^cit durchberathen und festgestellt. Autzerdem halten ftüher schon etwa siebenzig Lehrer ihren Beitritt schristlich erklärt und mindere noch kurz vor der Versammlung Entschuldigungsschreiben eingesendct und ihre Zustimmung zu den zu fassenden Beschlüssen im Voraus gegeben. Nach Verlesung sämmtlichcr, aus den fraglichen Verein bezüglichen Briefe und Belege und einigen einleitenden Worten von Seiten des Bcrusenden, wurde Herr Klingenftein einstimmig zum Präsidenten, und ebenso I. Hetz aus Friedberg zum Schriftführer gewählt. Zn der Berathung der Statuten*) übergehend, wurde der Verein als „Deutsch-Israelitischer *) Entwurf i" Nr. 35 des „Isr. Lehrer" vom 6. Sept. 1871. Lehrcrvcrein" bezeichnet und von der ganzen Versamniliing als solcher anerkannt. Der erste § der Statuten wird also heißen: 8-1. -Karne: Der Verein trägt den Namen: Deutsch-Israelitischer Lchrervekcin. 8- I (nunmehr 2) pos. 1—5, wird in der Fassung des Entwurfs angenommen und lautet also: fc. 2. Zweck des Vereins. Ter Verein erstrebt: i 1. Hebung und Förderung des jüdischen Schulwesens im Allgemeinen.! 2. »kräftige Förderung des Lchrerbildungswesens.! 3. Organisation des Aufsichtswesens über die i . jüdische Schule. - j 4. Sicherung der Lehrcrstellung durch Aufheben des Vertragsschlictzewl auf gewisse Zeit und Einführung allgemeiner definitiver Anstellung in demselven Verhältnis, wie dies bei den christlichen Lehrern der Fall ist. 5. Sicherung auskömmlicher Besoldungen, Pen-! sionen und Wittwcngehalte.'! - Zu 8. 2, pos. 6, wird aus Antrag des Hrn. Sin- ■ ger (aus Frankenthal) der Passus: „Und rechtliche Gleichstellung :c.," weil schon in pos. 4 hinlänglich erschöpft, fallen gelassen und mit allen gegen eine Stimme (Freitag) angenonimen. Fraglicher Abschnitt lautet ' demnach: „Uebcrhanpt vollkommene Gleichstellung sänimtlichcr Volksschulen Deutschlands ohne Unterschied der 1 Confessio». 8- 2 a. und b. wird angenommen und lautet also: 8. 3. Diese Zwecke sollen erreicht werden: a. Durch Einwirkung bei der Gesetzgebung und den Verwaltungsbehörden über jüdische Schul- und Lehrewerkältnifie im Allgemeinen. b. Durch gemeinsames Einwirken auf die Gemein-

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