Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 36 (6.9.1871)
- Date
- 1871-09-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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I er Israelitisch« Jehrer Wochenschrift für die Angelegenheiten des Israel. Lehrerstandes. Organ für den Verein „Achawa." Jfä 35. Den «. September 1871. 11. Jahrgang. Wöchentlich 1 Nummer Vierteljährlicher Slbonuementtzprei« 40 kr. — 11'/2 Egr. Anzeigen zu 1 Egr. die Peützeile. Bestellungen nehmen alle Postämter und Buchhandlungen an. Kniwurf zu den Statuten des deulsch-israel. Lehrervereins. Die Stellung der Israel. Lehrer in den verschiedenen Ländern Deutschlands ist eine so unsichere und von der unserer christlichen College» so zu unsem Nachtheil abweichende; insbesondere liegt daö ReligionS- Schul- und Lehrerwesen so im Argen, daß endlich dringende Hülfe Noth thut, und hat, sich dieserhalb ein deutsch-iSrael. Lehrerverein gebildet, der sich folgendes Statut zum Gesetz macht. 1. Zweck des Vereins. Der Verein erstrebt: 1. Hebung und Förderung des jüdischen Schulwesens im Allgemeinen. 2. Kräftige Förderung des Lehrerbildungswesens. 3. Organisation deö AufstchtSwesenS über die jüdische Schule. 4. Sicherung der Lebrerstellung durch Aufheben des VrrtrazschlietzenS auf gewisie Zeit und Einführung allgemeiner definitiver Anstellung in demselben Derhältniß. wie dies bei den christlichen Lehrern der Fall ist. 5/ Sicherung auskömmlicher Besoldungen, Pensionen und Wittwengehalte. 6.. Ueberhaupt vollkommene Gleichstellung sämmtlicher Volksschulen Deutschlands ohne Unterschied der Confession undrechtliche Gleichstellung der ordentlichen Religionslehrer mit den Volkslehrern, mindestens der Gemeinde gegenüber. 8- 2. Diese Zwecke sollen erreicht werden: a. Durch Einwirkung bei der Gesetzgebung und den Verwaltungsbehörden über jüdische Schul- und Lehrerverhältnisse im Allgemeinm. b. Durch gemeinsames Einwirken auf die Gemeinden, sowie Verbreiten richtiger Anschauungen von dem Wesen und der Aufgabe der Schule vermittelst der Presse. c. Durch gegenseitige Verflichtungen der Vereinsmitglieder bei der Uebernahme von Stellen. §. 3. Der Verein gliedert sich in Bezirks- oder Kreisverbände (Vorort?) §. 4. Zur Besorgung aller den Verein betreffenden Angelegenheiten wählt die erste Generalversammlung einen aus 5 Lehrern bestehenden Vorstand, die die Geschäftunter sich vertheilen. Der Präsident des Vereins wird direkt von dieser Versammlung gewählt. Für die folgenden Fahre wählen die in der jährlichen Sitzung de« Centralvorstandes Anwesenden einen neuen Vorstand und den Präsidenten direct. Eine Wiederwahl ist gestattet. § 5. Die Besirksverbände wählen einen Vorstand für ihren Bezirk unter sich, bestehend aus je 3 Mitgliedern, wovon Eines den Vorsitz führt. 8- 6. Jährlich versammelt sich der Central-Vorstand (wo? wann?) zu einer Sitzung, in welcher über die Thätigkeit des vergangenen Jahres Bericht erstattet und über die des kommenden Jahres Berathungen gepflogen und Beschlüsie gefaßt werden. — Zu dieser Sitzung sind die Delezirten der Bezirksverbände — deren jeder Einen sendet '— einzuladen, und haben auch diese mit dem Central-Vorstand gleiches Reckt in Sitz und Stimme. 8- 7. Der Verein wählt sich ein Vereinsorgan, in welchem über die Thätigkeit des Vereins von Zeit zn Zeit Bericht erstattet wird und namentlich die Beschlüsse der jährlichen Borstandssitzungen veröffentlicht werden. Außerdem sollen manchmal zur Erreichung unserer Zwecke auch politisch: Zeitungen benützt werdm. §. 9. Sollten außer den in der Central-Vorstand»» sitzung beschloffenen vorzunehmenden Handlungen im Laufe de» Jahre» noch andere nöthig werden, so hat der Präsident de» Vereins sich dieserhalb auch mit den übrigen Mitgliedern des CentralvorstaudeS