Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 35 (30.8.1871)
- Date
- 1871-08-30
- Page
- Seite 263 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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263 schlüfse in einer besonderen Eingabe an die Staatsbehörde anschließen und daneben die besonderen Angelegenheiten zur Sprache bringen. Ein sehr erfreuliches Ergebnis lieferte der Rechenschaftsbericht des Kassiers Herrn Weil von Stuttgart über dm Bermögensstand des Lehrer-UnterstützungSvereinS, der ungeachtet seiner verwilligten Gaben an Wittwen und Waisen von Lehrern und an bedürftige StandeSgenossen in den 3 Jahren 1868/71 um 2228 fl. 43 kr. zugenommen und jetzt ein Vermögen von 3482 fl. 25 kr. hat. Auch heute wurde wieder dreien Gesuchen um Unterstützung gerne entsprochen. An der Spitze der Gönner auch dieses LiebeswerkeS steht unser erhabenes Königshaus mit Höchsteigene StaatSbeiträgm und die regelmäßigen Zuschüsse und freiwilligm Spenden aus dm israelitische Gemeinden. — DaS gemeinschaftliche Essen würzten mehrere Toaste. Ein telegraphischer Gruß von Alex. Elsässer in Laupbeim in poetischer Form, der sofort auf demselben Wege erwiedert wurde, erregte viel Heiterkeit. — Bedauert wurde die Gleichgültigkeit mancher College» in der Bezahlung der doch so kleinen Jahresbeiträge und in der Theilnahme an den Jahresversammlungen, deren nächste wieoer in Stuttgart abgehalten werden wird. Der bisherige Ausschuß wurde durch Acclamation auf die nächsten drei Jahre wieder gewählt. Derselbe wird die gestrigen Beschlüsse sofort zur Ausführung und die veränderten Statuten und Rechnungsergebnisse zur allgemeinen Kenntniß der Mitglieder und der Gemeinden bringen. Paris.' Der Gesetzvorschlag, betreffend den Widerruf des den Israeliten von Algerien durch Decret vom 24. Oktober 1870 verliehenen französischen Bürgerrechts, ist in der tzommission nicht unwesentllich modificirt worden. Der von dieser entworfene Text lautet: „Art. 1. Da« Decret vom 24. Oktober 1870, welches die eingeborenen Israeliten von Algerien für französische Bürger erklärt, wird abgeschafft. Art. 2. Bis zum 1. März 1872 müffm Alle, welche auch ferner unter die französische Gesetzgebung gestellt sein wollen, die« bei ihrer Gemeinde erNären. Art. 3. Bis dahin hat jeder eingeborene Israelit das Recht die mit dem französischen Bürgerrecht verbundenen Wohlthaten sich durch einen Antrag bei dem Präsecten feines Departements zu erhaltm. Art. 4. Der Präfekt wird den Antrag vom Standpunkte der Moralität, der Vergangenheit und de» Jndigenat» des Bittsteller» prüfen und dann da» Gutachten de» Generalrath» oder einer Commission deffelben einholeu. Art. 5. Die so erörtertm Gesuche sind dann an den bürgerlichm Gmeralgouverneur zu richtm, der nach Anhörung seine« Collegium» die Entscheidung zu treffen hat." literarisches. Franz Maurer'» denlsche» Helden buch. Wen« die Jubelrufe verhallt, wenn die Feste verrauscht sein werden, welche den Triumph-Einzug unserer beimkehrenden Krieger im Norden und Süden de» Vaterlandes verherrlichen, wenn die Wogen der fortrollenden Zeit all diese Ruhmesbilder überfluthm, dann tritt die Schilderung in ihre Rechte, welche auf illustrirten Columen den Siegeslauf unsrer Heere verzeichnet. Vielfältig bemühen sich Federn und Stilte um die Wette, diese Thatrn und Ereignisse ohne Gleichen den Lesenden zu überliefern, am hervorragendsten aber Franz Maurer'« deutsches Heldenbuch im Verlag von Carl Hoffman» in Stuttgart. Von diesem mit ungewöhnlicher Pracht ausgestatteten, aber durch überaus billigen Subskriptionspreis (pro Lieferung 7'/, Sgr. — 27 kr. S.) Jedermann zugängliche Werke liegt schon die 4. Lieferung vor uns, noch reicher als die früheren mit Scenen vom Kriegstheater und Porträt» militärischer Befehlhader geschmückt. Der legieren enthält diese Lieferung mehr al» 30, deren Wohlgetroffenheit und schöne Ausführung gleich beim ersten Blick «berrafchen. Es ist höchst interessant, wenn wir im Texte die Hergänge der Schlachten, Belagerungen und Gefechte lesen, zugleich die Züge der tapferen Männer au» alle Heertbeile» vor uns zu haben, welche die Bataillone, Regimenter, Compagnieen ins Feuer geführt. Indem wir für heute nur diesen einen Vorzug de» deutschen Heldenbuchs betonen, möchten wir unser Publikum veranlaffen, die übrigen auS eigener Anschaung kennen und schätzen zu lernen. Anzeigen. Verlag von Oskar Seiner in Leipzig. DaS Judenthum und seine Aufgabe tm neuen deutschen Reich. Sendschreiben an die deutschen luden von einem GlaubenSgenoffcn. Preis 5 Sgr. oeben erschien nnd wird aui Verlangen unentgeltlich portofrei versandt; Verzeichn iß werthvoller Bücher aus dem Gebiete der hebräisch, u. jüd. Literatur, welche in unser« Verlage erschienen oder von un» commissionS veise debitirt werden. BreSlau, im August 1871. Schletter'sche Buchhandlung (H Skutsch)