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Der israelitische Lehrer · 1871-04-05 · 14 (5.4.1871) · p. Seite 106

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
14 (5.4.1871)
Date
1871-04-05
Page
Seite 106 (sequence 2)
Language
German
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106 — Aeferate über die der e.steu israelitischen Synode zn Leipzig überreichten «»träge. (Berlin. Louis Gerfchcl 1871.) ^Fortsetzung.) Die zweite Frage betrifft bas Orgelspiel am Sabbat. Die Behandlung Hst auch hier wieder talmudisch-dialektisch. Man ist sich zwar de» Unzureichenden dieser Methode bewußt, schlägt stc aber dennoch ei«, aller Wiffenschafttichk-il, ja aller Wahrheit zum Trotz. Wie könnte man sonst auf daö u« i*« l’K’ps fußend das Spiel erlauben? Wer will denn im Ernste behaupten und glauben, Paß die Alten eine größere Fertigkeit in der Anfertigung und Reperatur muükattfcher Instrumente cheseffen, als wir? Für die Orgel paßt der Grundsatz pjpno Diro freilich, aber jetzt nicht mehrdenn ehedem. Mach solcher Dialektik ist man denn auch genöthigt, das Spiel von Saiteninstrumenten aukzunehmen, weil hier die sofortige Reparatur meisteniheils Zehe« «öAich ist. Rein! gestatten wir vielmehr das. Spiel aus dem Wesen der Musik und b!t Idee von der jSabbatruhe heraus, die sich nicht Widersprechen. Denn Mustckren wird richtig als Kunst (man) und nicht als Arbeit (ria«do) bezeichnet, und weder Bibel noch Talmud nökhigen uns, den Begriff der Sabbatruhe (rnav) bis zur puritanischen Unthätigkeit oder gar buddhistischen Leblosigkeit zu treiben. Wäre aber auch eine solche Unthätigkeit für das Leben gefordert, auf gottesdienstliche Zwecke nicht bloS im ehemaligen Tempel, sondern auch' in den heutigen Synagogen wäre diese Regel doch nicht anwendbar (enpoa nn» j\x.) Wenn der Schulchan Aruch vom Orgelspiel schweigt, so kann dies nicht aus Unbekanntschaft damit geschehen lein, da damals die Orgel eben angefangen hatte, jhre Berbefferungen und allgemeine Einführung ' in die Kirchen zu verlangen, — zum Beweisedaß sic kein specififch christliches Instrument ist.*) Für unfern Ehorgesang ist da« Instrument unentbehrlich und selbst man rabbinischen Standpunkte am empfehlenswerthesten. Für FeWge ist mit Recht die Frage aufgeworfen, ob Kochen und Schlachten zur Pflege des Leibes eher gestattet sein könne, als die, Hebung der Seels durch Musik. Für Sabbat nun ist leiblicher Genuß und materielle Freude nicht ausgeschlossen, aber doch soll da geistiger Genuß vorherrschend sein (riav^d'p, mrv ns»j); wie dürfte da Musik verboten sein? Jndesi geben wir gern zn, daß weder jede Art des MusicirenS, noch jedes welt- .*) Wir bemerken hier: oer Trauring ist ebenfalls nicht ludlichcn Ursprungs und "doch in Uehereinstimmung mst der Kirche acceptirt worden. . " siche Musikstück geeignil ist, die Seele zu erheben. Gsgen ernste*Mullk, namentlich zu gottesdienstlichen Zwecken dürfte sich also wohl kein Einwand erheben laffen. Die Gestattung des Spiels aber durch eine« Nichtjuden und Verbiete« des Spiels durch einen Juden hat keinen Sinn. Es folgt die Frage über das Bad der Proselytinnen. Daß ein solche» beute für überflüssig erklärt werden könne, well der Proselyt unserer Tage sich keiner heidnische» Elemente zu entäußern habe, dieser Ansicht möchten wir wenigstens unter solcher Motivirung unsre Zustimmung versagen. Die Eitate erklär« auch nur a posteriori das Verzichtleisten auf ein nachträgliches Bad als zulässig (nayna), aber nicht die En'behrlichkeit eines solchen a priori (nonnap). Für die Zeugenschaft der Frauen und die Entbehrtichkeit eine« Münner-CollegiumS erklären sich aber sowohl die Autoritäten wie die AnstandSregeln. Für die Unterrichtsfrage liegt Nichts von Interesse vor; von einiger Bedeutung sind nur die Aeußerungen Sranto'S über den hebräischen Sprachunterricht. Er plaklrf für hie Erhaltung der Sprache; sie ist ihm noch keine tobte, sie birgt unser nationale« (bester: religiöses) Schrifttum und als ausschließliches Eigenthum der Theologen würde sie einen Unterschied zwischen Priestern und Laien, somit-hierarchische Vorzüge und Vorrechte begründen. Darum schaffe die Gemeinde Gelegenheit zur Erlernung der I Sprache, aber die Benutzung derselben ist facultativ, weil die Kenntniß der Sprache zur Thellnahme am Judenthum nicht obligatorisch ist. Dies ist theoretisch richtig, aber practisch wrrthloS. Vielmehr erfordert die Theilnahme am hebräischen Gottesdienste schon die Kenntniß der Sprache. Hielt man aber auch da« hebräische Element im Gottesdienste für gleichziltig, was es nicht ist, so zwingt schon die Erhaltung des SchriflthumS unv die Unterdrückung des hierarchischen Elements nach Szanto jeden Einzelnen zur E-lernung der Sprache. Er scheint dies auh eingesehe.i zu haben, denn er gibt nachträglich die Nothwendigkeit der Erlernung eines kleinen Mrßes zu. Run freilich, über das Maß läßt sich rechten, wenn das Pcincip einmal fest steht. Wir fordern auch nur ein Minimum, wie es für Jeden nothwrndig und Niemanden unerreichbar ist- Dieses ist aber obligatorisch; erst waS darüber hinauSzeht, fängt an facultativ zu werden. Die ehelichen Frag:n sind ausführlicher behandelt. Zuerst daS Wechseln der Trauringe. Man fordert dies nicht, aber erklärt SS als zulässig! Wir meinen, trotz der EmancipationSbestrebungen sind die Frauen noch passiv bei ihrer Envählung; sie sollen es auch bei ihrer Ehelichunz fein. In beiden Fällen widerspricht es der Decenz deS Weibes, activ

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