Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 3 (3.1.1871)
- Date
- 1871-01-03
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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er JaracIitisthE Iekrer. Wochenschrift für die allgemeinen Angelegenheiten des Judenthums und insbesondere des israelitischen Lehrer st ande». Organ für den Verein „Achawa." Jfä 3. De« 18. Januar 1871. 11. ZahrgMg. Wöchentlich 1 Rümmer Vierteljährlicher AbonnementSpreiS 40 kr. — 111/2 Egr. Riqeigen zu 1 Egr. dir Petitzeile. Bestellungen nehmen all« Postämter und Buchhandlungen an. Aie synagogaken Kauptftste m ihrer geschichüicheu Entwicklung. (Schluß.) So wechselte die Bedeutung der Sabbate und Festtage nach den geschichtlichen Zkitverhältniffen: die geschichtlichen Feste, wie Peßach und Succoth, wurden zu Erntefesten, dem ursprünglichen Erntefest' (Schowuoth) wurde eine geschichtliche Bedeutung als OffenbarungSstst und mit dieser auch wiederum eine Beziehung zum Erlösungsfest gegeben; selbst Sabbat er. hielt eine neue, ihm ursprünglich fremde Beziehung zum E'lbsungSseste: und so wurden alle zu Trägern der HumanitätSideen, der Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Als. auch die neuen Z;itverhältniste wieder wechselten und die Beziehungen der Feste zur Ertite bedeutungslos geworden waren, trat die allgemeine und ideelle Bedeutung der Feste allein noch in den Vordergrund. Peßach wurde zum Feste der Freiheit (unnn jgt), Schowuoth zum OffenbarungS- (rimin ]ro ]oj) und Euccoth zum Freudenfeste (pt urnD®). Für Schowuoth sei bemerkt: die Thora gilt als der Inbegriff aller religiösen und Humanitären Wahrheiten und Ideen; in ihr wurzelt und gipfelt auch die persönliche wie nationale, die leibliche wie moralische Freiheit; daö materielle Erntefest wurde so zu einem geistigen. Für daS Freudenfest ist auch noch deffen unmittelbare Feier nach dem Versöhnungsfeste von Bedeutung. DaS Judenthum fordert nämlich keine Kasteiung und sucht die Frömmigkeit nicht in AScese; der sittlich freudige Genuß deS Lebens ist nach der Lehre und Praxis des JudenthumS von Gott gewollt und gestattet. Es ist gewiß von hervorzuhebender Wichtigkeit, daß das Judenthum besondere und gemeinsame Feste der Freiheit und der Freude feiert, von denen Niemand auSgeschloffen ist, zu denen Alle eingeladen find, und an denen Alle mit gleicher Berechtigung Theil nehmen. DaS Christenthum hat zu Principien: Knechtung deS Geistes und Ausfcbließung der Genüffe und Freuden des Lebens. Auch daS VersöhnungSfest steht im Gegensatz zu den Principien deS ChristenthumS. Die Versöhnung wird nicht in heidnisch-menschlicher Weise durch reale Geschenke und stellvertretende Opfer erlangt, sondern durch Bekehrung und Befferung in Gesinnung und That. Demnach ist auch JSra^S Gott in Wahrheit der Gott der Liebe, der nicht rachedurstig den Tod des Sünders verlangt, sondern will, daß er sich bessere und lebe. Rache ist nur dem.heidnischen und christlichen Gott eigen, dessen Zorn nicht gesühnt wird, bis er Blut sieht und bis der Sünder selbst den Tod erleidet oder für ihn ein Anderer an deffen Stelle tritt. Bei den heidnischen Gerichten war eine solche Stellvertretung für Criminalsälle möglich und gestattet; der reiche, zum Tode verurtheilte Verbrecher gab Lösegeld (Geldstrafe) oder schob einen remplacirenden Sklaven an seine Stelle. Bei MoseS, wie den Propheten, wird deshalb eine solche pecuniäre Loslösung oder criminelle Stellvertretung ausdrücklich auSgeschloffen (Ex. 35,31) und betont, daß Jeder für seine eigene Sünde sterben solle (Deut. 24, 56; Ez. 18, 18 u. 19). Auch den Göttern gegenüber fand eine sühnende Stellvertretung statt; Väter gaben oft ihre eigenen Kinder als Sühneopfer hin. Auch diesem Unwesen trat das Judenthum ausdrücklich entgegen: „Die Kinder sollen weder für den Vater, noch der Vater für die Kinder sterben, sondern jeglicher für seine Sünden." (Deut., Ez. idiä. *) Dennoch ist diese sühnende Stellvertretung, ganz gegensätzlich zum Judenthum, vom Heidenthum ins Christenthum gedrungen. Das Sühneopfer hatte bei *) 2. Kön. 14, 6, scheint die Deutung1 abweichend genommen zu sein: in der Bedeutung „sammt," „mit"; nicht „sür," „statt".