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Der israelitische Lehrer · 1870-08-03 · 31 (3.8.1870) · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
31 (3.8.1870)
Date
1870-08-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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er Israelitische Aekrer 4 Wochenschrift für die allgemeinen Angelegenheiten des Judenthums und insbesondere des israelitischen Lehrer st andeL 1 Organ für den Verein „Achawa." M 31. Den 3. August 1870. 10. Jahrgang. ' Wöchmtlich I Rümmer BierteljährUcher AboimementSpreir 40 kr. — H*/2 Sar. Ln,eigen zu 1 Sgr. di« PetitzeUe. Bestellungen nehmen alle Postämter und Buchhandlungen an. XIX. Allgemeine deutsche Lehrern erjammi tung in Wim am 8., 9. und! 10. Juni 1870. (Fortsetzung.) . Pfarrer Obert auö Siebenbürgen: Daß der Religionsunterricht nicht der Schule angehören soll, dieser Gedanke kann nur auS einer ungesunden Entwickelung entsprungen sein. Wenn ein Lehrer auf den Religionsunterricht verzichten will, so ist eS nur, weil man ibn zwingt, Dogmenunterricht zu erlheilen.' Nimmt man den Religionsunterricht aus der Hand der Lehrers, so üb?rliefert man die Kinder einer Macht, deren Absichten man nicht kennt. Redner beantragt: 1) Die Volksschule kann mit der Jnspection der Geistlichen nicht mehr zufrieden sein; sie kann aber unter Voraussetzung pädagogis-b - fachmännischer Aufsicht dm Religionsunterricht nicht aufgeben, wenn sie nicht ein Stück von ihrem Wesen aufgeben will. - 2) Bei der Auswahl des Stoffes und bei der Behandlung dieses Lehrgegenstandes sind, wie bei jedem andern, lediglich die Grundsätze der Pädagogik maßgebend. Petsch aus Berlin führt auS, daß der an sich konfessionslose Staat der Gemeinde daS Recht einräumen müsie, ihre Lehrer zu wählenf, besonders die Religionslehrer. Es müsie einen Kampf der freien Ueberzeugung geben; dann würden nach einem Jahrhundert Wahrheiten zu Tage gefördert werdm, welche die religiösen Gegensätze abschleifen und einen confessionSlosen Unterricht ermöglichen, da dann die konfessionellen Unterschiede unter den Menschen geschwunden sein werden. Deßhalb muß der Religionsunterricht den Eltern und den von ihnen freigebildeten religiösen Gemeinschaften überlassen bleiben. Bei der Abstimmung werden die Anträge von > DitteS und der 2. Antrag des Pfarrers Obert anae- I nommen. Der DitteS'sche Antrag lautet wörtlich:! Der Religionsunterricht in der Volksschule ist nach seiner Organisation und Ausführung vollständig dem Lehrerstande zu überlosien. Dm Eltern steht es frei, ihre Kinder an diesem Unterrichte theilnehmen zu lasten, oder von demselben zurückzuhalten; so lange diese Grundsätze nickt ausführbar sind, erscheint die völlige Ausschließung des Religionsunterrichts aus der Schule als das richtigste Verhältniß. Vor Scklüß der zweitrn Sitzung berichtet Herr Böhme aus Berlin im Ramm des vorigen Jahre» niedergesetzten PreiSrichtercollegiumö, daß unter den eingelangten Conmrrenzarbeitm die des Herm Ernst Wunderlich in Dresden als dir relativ beste befunden, und ihm der Preis von 25Thalern zuerkannt wurde. In dm geschästSführmden Ausschuß werden zu dm biSherigen'Mitgliedern noch neu gewählt: vr. Friedr. Dittt» und Christian Jesim (Wien), Joseph Heinrich (Pr°K- III. Tag. Tagesordnung: Wiederaufrichtung des im Jahre 1840 gegründeten, später behördlich aufgelösten „allgemeinen deutschen Lehrervereins". Herr Superintmdent Schulze als Referent und Antragsteller gab eine ausführliche Geschichte der Lehrerversammlung und des Vereines und legte der -Versammlung die Frage vor: Ob die jetzige Einrichtung der Lehrerversammlung beizubehalten oder ein deutscher Lehrerverein zu bilden sei? Nachdem mehrere Redner gegen die Gründung eines Vereines gesprochen, entschied sich auch die Versammlung in diesem Sinne. - 2. Gegenstand der Tagesordnung: Dmtsche Frauenbildung. Referent: Herr vr. Maier aus Lübeck. Er erklärt sich gegenüber den beiden Reformrich-

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