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Der israelitische Lehrer · 1870-06-22 · 25 (22.6.1870) · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
25 (22.6.1870)
Date
1870-06-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Kr Jsraclitisriu’ Jelrrer. Wochenschrift für die allgemeinen Angelegenheiten des Judenthums und insbesondere des israelitischen Lehrer st andes. Organ für den Verein „Achnllm.' M 25 _ D-» 22.3u»l 1870. 10. Jahrgang. Löchenllich 1 Rümmer Vierteljährlicher BbomumnüOprci* 40 ft. 111/2 Sgr. Anzeigen zu 1 Hgr. di« Petitzeile. Bestellung»^ nehmen alle Postämter und Buchhandlungen an. Hinladung zur zweiten israelitischen Synode. Die diesjährige zweite israelitische Synode wird in München tagen. Die Verhandlungen werden am 20. Juli Vormittags beginnen und 8—10 Tage dauern. Zur zahlreichen Theilnahme sind alle nach $ 1 der Geschäfts-Ordnung und S. 198 der Verhandlungen dazu Bereit tigten geziemend eingeladen. 8 1 -er Geschäftsordnung. , . Mitglieder der Synodalversammlung sind: 1) die von den Gemeinden deputirten Vertreter derselben, deren Zahl jeder einzelnen überlassen ist; 2) jeder amtirende Rabbiner; 3) jeder jüdisch-theologische Gelehrte. Zur Mitg'.iedschast bedarf es der Anmeldung beim Comitä vor Eröffnung der Sitzungen. Zu wünschen ist, daß dies acht Tage vorher geschehe. Ueber später gewünschten Eintritt hat das Präsidium oder die Versammlung zu beschließen. 0. 198 der Verhandlungen. Majoritätsbeschluß: Die vom Staate mit öffentlichem Charakter an den DolkSschnlen an gestellten Lehrer, welche bereits 10 Jahre im Amte sind, werden als Mitglieder zu gelüsten. Berlin, den 31. Mai 1870. Im Name» der Comniission: 'Professor vr. Lazarus. Die weibliche Hrjiesiung im Iudenthum. Von vr. Adler in Elmshorn. (Fortsetzung.) Auch der Talmud ane> kennt den Grundsatz, daß die Bestimmung des Weibes nur in der Ehe zu. suchen ist, weshalb er nach meinem Dafürhalten das «eibliche. Geschlecht von allen Geboten, deren Ausübung eine bestimmte Zeit erfordert nipy ro»o noia jonr dispensirt. — ES ist jedoch gerade hier zu bemerken, daß in mehrerm Abhandlungen deS Talmuds, die Theorie von der Praxis wohl unterschieden werden muh. Die Theorie geht in den meisten Fällen vom Rechte auS, welches der Talmud bi» auf's Kleinlichste ausgeführt wiffen will. Wmn daher ein Lehrer de» Gesetze» lehrt: „Wer seiner Tochter daS Gesetz lehrt, der lehrt ihr gleichsam Abfall" (Sota 2), so ist dieser Ausspruch nur der Theorie zuzuschreiben, welche daS Verbot deS Religionsunterrichts für Frauen von dem Verse der heiligen Schrift deducirt: „Ihr sollt sie lehren euren Söhnen — euren Söhnen und nicht euren Tdlbtern — (Kidduschin 29); für die Praxis liefert uns selbst der Talmud mehrere Beweise, daß Fraum bedeutendes, religiöses Wiffen hätten. — So glänzt Beruria, die Gattin des Rabbi Meir, als Autorität unter den Gesetzeslehrern (ToS. Kelim Cap. 4. und Pesachim 62), so auch Jme Salome, die Gattin des Rabbi Elieser den HirkanoS (Baba Mezia 59). Die Gattin Rabba'S tritt sogar im Gerichtsseal auf und bestimmt den Richter, den Eid zu deferiren (KrtuboS 85). Jaltha, die Frau Rabbi Nachman'S legt (in Chullin 109) ein glänzende« Zeugniß von ihrer Gesetzeskunde ab. — Die Frage, warum hat der Talmud vom rechtlichen Standpunkte aus die Frauen von allen Geboten, deren

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