Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 9 (1869)
- Issue
- 45 (10.11.1869)
- Date
- 1869-11-10
- Page
- Seite 470 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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470 V. Husatzbe fr i m m u n g e n. ' 8-^4. Diejenigen ISraekiren, welche, um sich seiner Zeit dem Religionslehrfache (u widmen, bereits zur Zeit de:: vorschriftsmäßigen Borbcreitungs - Unterricht für Schullebrlingc genießen, find den Bestimmungen des §. “27 für die irrck rückständige Dauer dieses Unterrichtes gleichmäßig unterwerfen. Diejenigen aber, welche diesen Borbereitungsunterrich: noch gar nicht begonnen haben, unterliegen fämmtlichen Bestimmungen des Ablchnitls IV. und haben ihre Ausbildung nach Maßgabe desselben von Borne zu beginnen. 3.’> Bei solchen RelizionSschulstellen, bei welchen die .Ermittlung des in-*. 4 festgesetzten Minimal-Einkcminens weder and eigenen Kräften der betreffenden KultuSgemeiute. noch .durch Bereinigung verleiben mit be? nackbarteu Krrlkiksgemeinden zu erzielen ifr.Fverden von der K..:sregicrung vorläufig Bcrweier aufgestellt werken, welche »ack Bedarf such aus der Zahl derjenigen acncnnnen werden können, die sich -neck im BorbildungS- Staoium befinden und die Ausrriktsprüfung 'im BduiU tehrerfeminar noch nicht bestanden haben. Dergleichen Berweie: unterliegen aber stets der fortgesetzten besonderen Auffick r eines vo>schriftsmäßig geprüften benachbarten llelfgiouslehrers. welcher von der Kreisregierung bestimmt u..v mit den erforderlichen Instruktionen versehen wird. , Die unterfertigte stelle erwarte,, daß sämmtlichr Bebörven und Organe, welche znm Bollzuge der vor stebenden Anordnungen initzuwirken berufen fink, biebei mit gleichgemäßem Eifer unk eine der Wichtigkeit des Gegenstandes entsprechenden Sorgfalt zu Werk geben werden. Den Tislntrs-Infpccrionen,- PrüfnngSkommissaren-und Rabbinern obliegt es in dieser Hinsicht, runäcks: diejenigen Israeliten, welche sich bereits im dorfchrifksmäßigen Borbereitungsuuterrichte für das Religionslebramt befinden oder sich deck dem letzteren zu widmen beabsichtigen, in deren eigenem Interesse über tie Bestimmungen der $$. 23—24 geeignet zu belebrcn, sowie den bereits.verwendeten Reiigionslehrern die Borschriften der $*.10—22 speziell zu eröffnen. Die Distrikts-Polizeibehörden aber habe» diese Anordnungen, in ihrer.Gesammlbeil, jedoch mir besonderer Hervorhebung der Abschnitte 1 und ll den israel. Kultusgemeinden bekannt zu machen und sofort die nach v —11. ihnen aufgetragenen Verhandlungen über Feststellung, der Gebalte und Organisation der Schulsprengel einzuleiten. Die Borlage der letzteren wird binnen längstens zwei Monaten gewärtiget. Wüvzbur^, den 4. Dezember 1K60. Königi. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern: Freiherr von In - Rhein. Wochenbericht. Coblenz, 24. Oct. Wie weit der LekehrungSeifer führt, erhellt wieder aus folgendem Stückchen, das üns von sonst zuverlässiger Seite erzählt wurde. In Dernau, einem Dorfe bei Ahrweiler, besuchten die beiden acht- und neunjährigen Töchter der Israeliten H. B5r und H. I. Bär die dortige christliche Dorfschule und den Privatunterricht in weiblichen Handarbeiten der Lehrerin K. Seit 3 -4 Monaten hatten sich nun die Kinder einer ganz besonderen Aufmerksamkeit dieser Lehrerin zu erfreuen, indem diese sie etwas früher in den Unterricht kommen ließ und ihnen christlichen Religionsunterricht ertheilte. Bon Zeit zu i Zeit wurden die Kinder auch unter geeigneten Bori wänden zum Or-Spfarrer geschickt, den sie bei solchen | Gelegenheiten mit: „Gelobt sei IesuS Christus" anspre-! chen mußten. Der Herr Pfarrer nahm dann ein : kleines Examen vor, nach welchem er die Kinder, wenn j er mit ihnen zufrieden war, mit Heiligenbildern be-! schenkte. Unter Anderem soll ihnen auch der Pfarrer! gesagt haben, daß er wegen ihrer Taufe erst in Trier i anjragen müsse, ob dieselbe schon jetzt oder nach zurückgelegtem 14. Jahre erfolgen könne. Die Lehrerin; eröfsnele den Kindern mittlerweile die Aussicht, auf den Eintritt in ein Kloster, in welches auch sie sich! znrückzuzieben gedenke. Die Sache wurde lange geheim i gehalten, endlich aber durch Gespielinnen der Mädchen . entdeckt, worauf die Eltern sie der Schule entzogen : uns gleichzeitig bei der Berwallungs- und gerichtlichen! Behörde Anzeige machten. Man ist mit Recht gespannt, zu welchem Resultat die Untersuchung führen wird, da es sich hier um einen eclatauten Fall vonProsely- - lenmacherei bandelt. Berlin. Das sog. Indengesetz vom 23. Juli . UM>7, 'durch die Verfassung eigentlich aufgehoben und ' von mehreren Landständen v.rleugnet, ist doch noch immer in praktischer Gültigkeit. Man beabsichtigt jetzt, Landtag und Regierung anzugehen, daß eine förmliche Aufhebung dro Gesetzes declarirt werde. Die jüdischen Staatsgefangenen feierten bis jetzt die ersten und letzten Peßachtage, Roschhaschana und Iomkippur. Es sind ihnen nun jetzt auch die Tage des Schewuok- und SuccothfesteS bewilligt worden. Die Statistik weist nach, daß in Preußen auf 1797 Evangelische 1 Geistlicher (Religionslehrer), auf j 1074 Katholiken 1; dagegen auf 73 Juden 1, kommt. Freilich zählt man bei den Juden dazu nicht bloS . Rabbiner, sondern auch Cantoren und sogar Schächter. Liegt hierin auch immer wieder ein neuer - Beweis für die Opfer, welche die Juden für ihren i CultuS bringen, so ist dennoch hierbei nicht bei den : Juden in erforderlicher W:ise für die Pflege deS Re-