Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 9 (1869)
- Issue
- 28 (14.7.1869)
- Date
- 1869-07-14
- Page
- Seite 335 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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335 Berlin knüpfte | an den Umstand, daß Anträge zu Gunsten der Mliunee isr. universelle Vorgelegen, die Mittheiluna, daß er als Vorstand des Local- Comites in Berlin beabsichtigt hätte, die deulfchru Glaubensgenossen zur Thcilnahme aufzurusen; in Rücksicht aber auf den zu bildenden Gemeindeverband habe er weiters Schritte zur Zeit sislirt und beantrage: ..Der Gemeindetag :u Leipzig erklärt die Zwecke der A I. U. für segensreicb und einpfieblt feinen Mitglied >nl dieselben zu unterstützen." Nachdem ^err l)r. Philippson aus Bonn dagegen, n dafür, und der Herr Vorsitzende geicirt Herr Pier7 Or. Lazarus seinen Herr Klingenste sprechen» modi Antrag dahin: „Zn Erwc isr. universelle ltgungdaß die Zwecke der ^.Ilianse im künftigen Gemeindeverband Deutschlands ihre Lestandlung finden werden, erklärt der Gemeindetag, paß er der .LlUunce dankbare Anerkennung zellt." Dieser Antrag wird angenommen. Ebenso fand ein weiterer Antrag des Herrn Vorsitzenden dahin: „Der deutsche Gemeindetag bält es für seine Pflicht, gleich zu Beginn seiner Verhandlungen den Männern zu danken und seine besondere Hochachtung zu bezeugen, denen unsere Glaubensgenossen tief verpflichtet sind: Adolph Cremieur und Mose S M^o n t e f i e r e" einstimmige Annabme und die Anweienden erheben fick' unter rauschenden Beifall von ihren Sitzen. Herr stellverlretenter Vorsitzende Simon trägt nun seiiien Antrag vor, der das Programm des G-- meindkbundes enthält; diesen ließ Herr I>r. Honigmann einen vo» ihm verfaßten Statutenenlwuri folgen, den er auch m nivirte. - Der Herr Vorsitzende erklärte, daß er unk Herr Dr. Jonas zu Gunsten des vorgedachlen Entwurfes ihre gedruckten j Entwürfe zurückgezogen haben. Auf Vorschlag des Herrn Vorsitzenden wird zunächst die Diskussion über den Honigniann'schen Entwurf eröffnet/ da der Antrag des Herrn Eisenberg auf Generaldebatte keine Unterstützung fand. Die Schlußfassung der beantragten Salzungen lantcr: Die zum Leipziger Gemeindetag versammelten Vertreter der! Gemeinden beschließen die Gründung eine» „DeutsÄZeraelitischen Gemeindebundes" unter Annahme der Nachstehenden allgemeinen Grnndbenimmungen für me nächste Wirkiamkeit aind die weitere ZortentwickelllUg defselbcu. l. Der §seutsch-Zsraelitische tsiemeindebund erstrebt eine möglichst ausgedehnte Vereinigung von Deutsch-Israelitischen Gemeinden resp. CultuSverbändcn als f sicher, sowie einzelner Mitglieder zur lHreichung so gender Zwecke: 1) Mittbeilung und Austausch von Erfahrimgen über Einrichtungen, welche sich im Wirkungskreis der Gemeinden' als heilsam und nachahmungswerth bewährt haben, soweit sie die Verwaltung der Gemein-- den oder einzelner wichtiger Zweige derselben, wie das Unterrichts-, das Armen- und Vereinswesen :c. betresien. '2> Anbahnung von Associationen: , a. für Bildung von größeren Arinenocrbänten innerhalb bestimmter geographischer Bezirke, Behufs Beseitigungder im Hremdenunterstützungswescn herrschenden Mißbräuche; d. zur Gründung neuer oder thatkrästiger Förderung bestehender gpmeinjamer Pennons- und Unterstülzungcansraltt'n für israelitische Eultus- und Gemeinde-Beamten und deren Hinterbliebenen. 3 > Vereinigung der Mittel und Kräsch' der Teutsch- Zsraelit: chen Gemeinden und ihrer Mitglieder für größere Aufgaben der Humanität, namentlich zur Verbesserung rer politischen und socialen Lage der Glaubensgenossen, sowie zur Abhilfe geistiger und materieller Notkslände unter denselben, bei geeignetem Zusammenwirken mit ausländischen Vereinen gleicher Tendenz (^.lli-nue israelite universelle). 4) Thaikräflige fördern:g der Bestrebungen' aus Errichtung höherer Deutsch-Israelitischen Lehranstalten zur Pflege der Wisienschair deS Zudeuthume resp. zur Ausbildung von Rabbinern, Predigern, Lehrern und Eanioren, unter entsprechender Mitwirkung des l Gemeindebunoes bei der Verwaltuipg dieser Institute. II. Die Drgane des Gemeindebundes und: Der Gemeindetag. Der Hauptvcrstand und die Vororte. * Der Gemeindetag tritt in 3jährigen Perioden an wechselnden Crtcn nisanimen. DaS Stimmrecht der Mitgliedsgeineindcn wird nack Maßgabe der Höhe ihrer Beiträge verbältnißmäßig bemessen. Einzelne Beitragende können an den Verhandlungen, jedoch ohne Stimnnccht, Tbeil nehmen. III. Der Gemeindcbund gilt als begiündei, sobald durch entsprechende Erklärungen der Beitritt von mindestens lO<> Gemeindenmit einer jährlichen Beitragssumme von ‘2000 iblr. aeiicherl in, nach dem vorläufigen Maßstab eines Beitrags der beitretendcn Gemeinten von IpEt. der in denselben -erhobenen direkten Gemeinkeneuern und mindestens l Tblr. jährlich für einzelne Individuen, IV. Ein von dem Gemeindetag zu bestimmender Ausfchuß von st Mitgliedern wird mit Publicalion und Verbreitung dieser Beschlüsse, Entgegennahme der Beitritioerkärungen und Wahrnehmung Per Interessen des Bundes bis zum Zusammentritt deö nächsten ronstituirenden Gemeindetags, sowie mit Vor-