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Der israelitische Lehrer · 1869-03-03 · 9 (3.3.1869) · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
9 (1869)
Issue
9 (3.3.1869)
Date
1869-03-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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I L Her Israelitische l'ohrrr Wochenschrift^ für die allgemeinen Angelegenheiten des Judenthums und insbesondere des israelitischen Lehrer st ander. Organ sür den Verein „Achawa.' jfä 9. Den 3. März 1869. 9. Jahrgang. Wöchmtlich I Rümmer Vierteljährlicher SbonnemrntspreiS 40 kr. IIV2 Sgr. Anzeigen j« 1 Sgr. die Petitzeile. Bestellungen nehmen alle Postämter und Buchhandlungen,an. f Die Schulgesetzentwürfe des «Hrn. v Mübler und der erfreuliche einmüthige Antagonismus dagegen. (Schluß.) Wir können selbstverständlich diese vortrefsliche Motivirung des Postulats ITrennung der Schule von der Kirche" Wort für Won unterschreiben und föchten nur, nicht vom jüdischen, isondern vom unparteilichen Standpunkte aus, an dem leinen, freilich mehr hergebrachlen und gewohnheitsmäßig gebrauchten, als-ernst gemeinten Ausdruck „christliche Duldsamkeit" Anstoß nehmen, da eS in Wahrheit ebensowenig eine specifisch christliche alS mohammedatstsche ober jüdische, sondern nur eine humane Duldsamkeit giebt; das Christenthum im Großen und Ganzen vielmehr/ seitdem es vor fünfzehn Jahrhunderten z« weltlicher Herrschaft gelangte, den bekannten Stahl'schen Lobrsatz:"die christliche Toleranz ist nothwenhig Jntolrrypz, zur leitenden Richtschnur nahm, und eö ja auch in unserem Jahrhundert der Aufklärung noch so gewaltiger Kraftaufwendungen bedarf, um den immer noch jenem Gesichtspunkte huldigenden Mächten endlich mit Erfolg Widerstand zu leisten. Wann dies einmal völlig gelungen sein wird, dann wird man entweder überhaupt nicht mehr oder doch nur ganz im Allgemeinen von „wohlwollender gegenseitiger Toleranz" sprechen, da, wie obige Motive eS sich als Ziel vorstecken, alsdann der Glaube und daS Bekenntniß keinerlei' trennende Schranken . zwischen den Angehörigen der verschiedenen Konfes-! sionen aufzurichten weder streben noch im Stande sein werden. Kürzer und minder scharf, aber gleichwohl den Kern der Sache bestimmt in'S Auge fassend, klingt ein Referat aus: Naumburg a. S.> 17. Jan.: Magistrat und ' Stadtverordnete hiesigen Orts baben in Hinsicht des Gesetzentwurfs, betreffend die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, an das Abgeordnetenhans eine Petition abgesandt, an deren Schluß - mit Bezugnahme auf die ähnlichen Petitionen der städtischen Behörden zu Posen und Königsberg gebeten wird: „1. das in dem vorgelegten Gesetzentwurf aufgestellte Princip: daß die öffentliche Volksschule eine Anstalt der bürgerlichen Gemeinde sei, nicht bloS zum Zweck der Belastung dieser Gemeinde anzu- . nehmen, sondern auch in allen.seinen Konsequenzen zur Durchführung zu bringen. 2) Deshalb den Gesetzentwurf, soweit er die Organisation, Leitung und Verwaltung der Volksscbule den königlichen Behörden übertragen wiffen will, zu verwerfen. 3. Dagegen diesen Gesetzentwurf dahin zu amendiren: daß die Organisation, Leitung und Verwaltung der Volksschule, und insbesondere auch die Entscheidung der Frage: nach welchem System, dem confessionellen oder simult-anen, diese Schulen einzurichten sejen, der bürgerlichen Gemeinde als ihr eigenes, selbstständiges Recht überwiesen werde, daß daher die Gemeindebehörden diese Befugnisse im Namen und Aufträge ihrer Gemeinde, nicht im Aufträge und Namen der „königlichen Staatsregierung und. ihrer Organe auszuüben habest." Gleich entschieden vom Standpunkte des SelfgouvernementS aus gegen die durchweg bureaukratische Tendenz der Entwürfe Front machend, lautet ein Bericht gus: - Duisburg, 20. Jan.: Da« hiesige Stadtverordneten-Collegium hat in seiner gestrigen Sitzung eine Petition an das Abgeordnetenhaus bezüglich des von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurfs über die Volksschule beschlössen, und ist dieselbe bereits heute abgesandt worden; sie lautet im Eingänge wörtlich: „Dem Hohen Hause ist von der königlichen StaatSregierung ein Gesetzentwurf über die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksschule l t

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