Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Lehrer · 1869-02-10 · 6 (10.2.1869) · p. Seite 47

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
9 (1869)
Issue
6 (10.2.1869)
Date
1869-02-10
Page
Seite 47 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4896751-5428712-5431988--2304-4898672
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

47 Berlin, 31. Zani Der Curiosilät halber wollen Sie doch von folgendem kleinen Stillleben aus dem Herrenhause Notiz nehmen. In einer Petition beantragt ein Reg.-Rath a. D. Sperling, „daß die Erwerbsart, die sich auf da« Ausleihen des Geldes gegen Zinsen gründet, wie alle Erwerbsarten, die sich auf Arbeit gründen, neben der Einkommensteuer, die alle Staatseinwohner tragen, mit einer besonderen Steuer belegt werde? Herr Sperling besorgt, da«, wenn die Gesetzgebung in der Lage bliebe, in welcker sie sich jetzt befindet, die grossen Grundbesitzer ihre politische Bedeutung an die „jüdischen Barone"' über gehen sähen. Dies und Anderes wird in dem Referate der Budget-Commission eingängig angeführt, ohne die geringste Derwabrung in Bezug auf den Ausdruck. Daß ein Reg.-Rath a. D. einen solchen Ausdruck gebraucht, mag nicht überraschend gesunden werden, und daß in einem Commissionsberichte des Herrenhauses ein' solcher Ausdruck wiedergegeben wird, mag, an sich, ebensowenig überraschen — daß aber dies selbst auch beute noch Vorkommen kann, nachdem einer der wenigen jüdischen Barone, welche es überhaupt gibt, Mitglied des He/renhauseS geworden ist, das ist denn doch ein Umstasid, von welchem, wenn auch nur' der Cnrivsität halben jedenfalls Notiz zu nehmen ist. (F. I.) 10. Jan. Hier starb Leopold Edler von Portheim (PorgeS>und Chef eines der größten, bedeutendsten Häuser Oesterreicbs, ausgezeichnet durch reiche Lhätigkeit auf dem industriellen Gebiete, im Alter von 80 Zähren. Eine Fülle reicher Erinnerungen wurden mit diesem Manne zu Grabe getragen, der unter Anderem einige Zeit im Schlosse des berüchtigten mnsteriösen Baron Franck in Offenbach diente. Stockholm. Die Frage wegen Anstellung von Richtern und Staatsbeamten nicht lutherischen Bekenntnisses liegt eben vor. Es ist kein Zweifel, daß die Humanität siegen und auch in Schweden von Rechtswegen fernerhin alle Bewohner des Landes in jeder Beziehung gleichgestellt sein werden, wenn auch die lutherische? Kirche fernerhin Staatskirche bleiben sollte. Literarisches. moyn i“D. Israelitisches Gebetbuch für die öffentliche und häusliche Andacht, zunächst für die israel. Gemeinde in Mannheim. Zweite, veränderte und verbefferte Auflage. Mannheim, Verlag von I. BenSheimer 1868. Ein iSrael. Gebetbuch anzuzeigen, resp. zu rezensiren, berührt sowohl den Rezensenten, als auch d en Theil de« iSrael. Publikum» unangenehm, der eS mit seiner Religion gut meint und der den Wunsch hegt, einen allgemeinen geläuterten Gottesdienst in ganz Israel hergestellt zu wissen. — ES sollte gar keine Rezension über derartige Bücher mehr nöthig sein, es sollten gar keine verschiedenen Gebetbücher mehr erscheinen. e« sollten wenigsten« alle Gemeinden Deutschland«, die dem Fortschritt huldigen, endlich ein Gebetbuch haben! Eo lange aber dieser Wunsch immer noch Wunsch bleibt, ist eS am Ende doch nöthig, daß jede Gemeinde je nach Bedürfniß sich ihr Gebetbuch schaffe. Au« diesem Grunde ist auch vorliegendes Buch entstanden. Die 1. Auflage wurde voml sel. Stadtrabbiner Präger, die jetzige vom dermaligen Stadtrabbiner Dr. Fried mann in Mannheim veranstaltet. Letztere wurde durch Aufnahme mancher hebrr. und deutschen Gebete, sowie insbesondere durch einen Anhang, die Tesillah für das Neujahrsfest und den VerföhnungStag mit Uebersetzung enthaltend, vermehrt. E^ sind sehr wenige Gebete des alten Siddur weggela,zen, dafür ist dem deutschen Element durch viele herrliche Gebete für öffentliche, wie Privatandacht, sowie durch schöne Lieder Rechnung getragen, so daß - dieses Buch sowohl in Reformals auch in orthodoxen Gemeinden eingeführt werden könnte. ES dürste in letzteren um so weniger Anstoß erregen, al» eS der Groß. Badische Oberralh ja gut geheißen. — Eigenthümlich und geradezu dem Geist de« JudenthumS und dem Zeitgeist entgegenstehend ist es, daß eine obere LandeSbehörde, die die Bedürfnisse einer einzelnen Gemeinde oft nicht kennt, oft nicht kennen will, erst um Erlaubniß angegangen «erden muß zur Einführung eine« solchen BucheS, und e« ist unerquicklich, in der Vorrede die betreffenden Verhandlungen zwischen dem Synagogenrath in Mannheim» und dem badischen Oberrath zu lesen. E« erscheint z. B. fast lächerlich, heute noch eine Entschuldigung vorgebracht zu sehen wegen Weglaffung desFlsebu mokomon, drunsd madlikin k. rc. — Jedoch trösten wir uns mit dem Worte Salomo'S: „Alles hat seine Zeit." Der Lsedu wokomou und der badische Oberrath haben auch ihre Zeit. Luch die Bevormundung in dieser Beziehung wird aufhören i ES drängte sich beim Niederschreiben dieser Zeilen uns unwillkürlich dieser Gedanke auf, den wir nicht unterdrücken mochten. — Um auf da« Buch selbst noch einmal zurückzukommen, so ist dasselbe auch äußerlich gut auSgestattet, gutes Papier und schöner Druck machen eS, abgesehen von seinem werthvollen Inhalte, auch in dieser Hinsicht höchst empfehlenSwerth.; A. K. M.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.