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Der israelitische Lehrer · 1868-11-11 · 46 (11.11.1868) · p. Seite 272

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
46 (11.11.1868)
Date
1868-11-11
Page
Seite 272 (sequence 8)
Language
German
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272 Das Zudentbum «irb vom Verf. vielfach noch - zu particularistisch aufgefaßt. So selbst der Grundsatz der Nächstenliebe, wo auch der Vers. „Nächsten" exclusiv nur aus den jüdischen Bruder bezogen baden will. Der Zusammenhang Lev. 19, 17, 18 und 33—!34 weist indest nach, daß dieser Grundsatz durchaus dort nichl in seiner abstrakten Nacktheit und Allgemeinheit, sondern concret in Bezug auf die Versöhnlichkeit gegen den Feind .und die „Duldsamkeit gegen den Fremden" ausgesprochen istz also — selbst den Feind und den Fremdling sollst du lieben wie dich selbst, denn auch er ist dein Nächster. Wir haben hier gleichzeitig einen deutlichm Beweis gegen die falsche Insinuation des Cbriftenthums, daß nicht das Judcnthum. sondern nur und erst jenes die Feindesliebe lehre. Ganz ricklig führt der Vers, die Todesstrafe auf das ins t&lionis zurück. Blut um Blut ist nur eine Eonsequenz des Gesetzes von „Zabn um Zahn." Diejenigen, welche immer noch, dem MosaismuS die letztere Eonwquen; zum Vorwürfe machen, vergessen, daß sie an der erfteren, und somit an -demselben Gesetze selbst Noch festhallen. Daß MoseS den Vorgefundenen gesetzlichen Institutionen Concesiionen gemacht hat, ist Anzweifelhaft. Die Beispiele - des Verf. lassen sich noch vermehren; zu ihnen gehört auch die Regelung der Schwagerebe. Aber Moses machte bisse Concesiionen mit Bewußtsein, nicht blcs nothgedrungen; er benutzte sie als vermittelnde Uebergängsglieder zu einer folgenden, fortgeschrittenen Periode. So auch die Todesstrafe. MoseS fordert sie auch für den Gottes- und Sabbatschänder (Lev 24, Num. 15). Hier läßt sich die Anordnung der Todesstrafe nicht auf „Blut- und Familienrache," aus das System der „Vergeltung" zurückfübren, sondern nur durch das System der ,„Erziehung und Volksbildung" erklären, wofür, wie auch bei der Kindererziebung nicht bloße Belehrung und Ermahnung durch Wort und Rede auSreichen, sondern zweckentfprxchende, oft energische Maßregeln der Zucht und Strafe angewandt werden müsien. Trauen wir MoseS zu, daß er die rechten Mittel gesunden und angewendet bat. Die Geschichte beweist dies, wie auch, daß sie jetzt übersiüsiig geworden sind. Indeß wer es bei Moses weder bloße Nachgiebigkeit noch principlose Willkür, wenn er die Todesstrafe beibehielt. Tenn der Mörder verdiente nicht nur den Tod, wie der Verf. meint, weil er in fick die Spuren göttlicher Ebenbildlichkeit verwischt hatte, sondern auch, weil er sie in dem Nebönmenschen und so überhaupt rerläugnete. Er wgrd also dem Eottesschänder (Lev. 24» mit Recht gleichgeachtet. Denn jedes wirkliche Individuum trägt etwas Göttliches in sich, eine Besonderheit, welche anderswo nicht wieder in gleicher Art zur Manifestation kommt. Diese hat der Mörder vernichtet, ohne Ersatz dafür bieten z« können. Natürlich wird dieser Ersatz auch nicht durch den Tod des Mörders geschaffen, ab/r damit beweisen wir auch gerade wieder den erziehlichen Zweck der Todesstrafe. Der Geist der Bibel und Geschichte thut es deutlich d'ar, daß, wo dieser Zweck erreicht ist, die Todesstrafe nicht nur in Wegfall kommen kann, sondern soll. R. Anzeigen. Bei unS sst soeben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Gott in tzer geeinigten AenWeit, $eflrefce, gehabten am Schlu ß f e st e 5629 im Klisaalk ötjr „Kpstkud-Älliiiii" )ll f ranüfnrt a. ff. Von Dr. Leopold Stein. Preis 12 fr. Der Mebrertrag ist den Bedrängten inj der Schweiz gewidmet. Frankfurt!«. M. Hermann'fche Buchhandlung, Mono Diesterweg. > mit 250s—300 st. dotirte Religionslehrer- und Vorbetersvelle in der israelit. Gemeinde zu Ruppertshofen, AmtS Nastätten, kann sofort besetzt werden. Reslectanten wollen fick, unter Beifügung ihrer Zeugnisse, an den Unterzeichneten Eultusvcrsland wenden. Joseph Hecht. Briefkasten. Herrn M. ist D. Der „I. L." wird rechtzeitig zur Post gegeben, Nlage» wegen verspäteten Eintreffens müssen daher! auf Rechnung der Post gebracht werden. Rur während der Festtage war «s .dem Herausgeber nicht möglich, den Tag streng einzuhalten, weil Correetur und Expedition am bestimmten Tage nicht gefertigt werden konnte. — Interessante Correspondenzen sind erwünscht. Löbl. Redaktion des „Joraclite" und der „Deborah" in Cincinati. dir. 12 Ihrer beiden Blätter sind uns nicht zugefommen. Wir bitten gefälligst um freundliche Rachfendung. W. in B. i Ter ,.I. L." kost-t per Post bezogen gerade so viel, wie von mir selbst. Die Mehrkosten sind Steuern, sie ivohl auch die Areuzhandabonnenten werden zahlen müyen. Herr A. p, in Mobile Ala., U. Ö. of Amerika. Eie haben; mir für mein Guthaben bis heute nichts gesendet. Ist das Recht? Zahlest Sie nicht, so werde ich Ihren Ramen — auch in amerikanischen Blättern — bekannt machen. Verantwortlich« Rrdaction und Berlag von Joseph Kl ingenstein, Lehrer zu Odernheim in Nheinheflen. Für den Buchhandel in Eowmission bei Oskar Seiner in Leipzig. — I Gottsleben's Buchdruckern in Mainz. 1

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