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Der israelitische Lehrer · 1868-02-11 · 7 (11.2.1868) · p. Seite 28

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
7 (11.2.1868)
Date
1868-02-11
Page
Seite 28 (sequence 4)
Language
German
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es ist, den Kindern der in den einzelnen Gemeinden wohnend« Israeliten den religiös-sittlich« Unterricht zu «rtherlen, «ährend diele Kinder den sonstigen Unterricht in den bestehenden Volksickul« erhall«. Da die Pflege der-religiösen und sittlich« Erziehung der Jugend als ein wesentlicher Theil des Volksunternchts erscheint und als solcher in dem Entwürfe des nestm Schulgesetzes ausdrücklich betont ist, so dürste eine cönstquente Dmrch-Bildung diese« staatlichen Gedankens, welchem die bewährte social-politische Erwägung zu Grunde liegt, daß die Sicherheit und Dauer eines G meirwestnS hauptsächlich auf der religiös sittlich« Bildung des von demselben entschloss«« Volkes beruht, ohne weieres dazu führen, daß auch die Function der ifraelitischen'Religionslehrar als ein integrirendes Glied des neu« Schul organiemus aufgesaßt, und daß demgeniäß auch deren Stellen in einer Weise, welche jener der übrigen öffentlich« Lehrer von form ist, in dem zu erlaffmden Schulgesetze eine feste Regelung erfahre. Was nun zunächst die muterrelle Seite der vorliegend,n -rage anbslangt, so erscheint, wenn, es richtig'ist, daß eine ersprießliche Lehrtätigkeit wesentlich dadurch beding« ist, daß der Lehrer nicht vollständig ourch die Sorge um da^ leibliche Dasein in Anspruch genommen weroe, eine Verbefs^ung der bisherigen Lagen der israelitischen Religionslebrer dringend gebot«; denn die gegenwärti.,«', Gehaltsverhälthiff.' derselben sind von der Art, daß ni.n sich wunder!» müßte, wie deffenungeacht t ein Mann 'ein ganzes Lek en einer solch« Berussthütigkeit wid men könne, wenn nich^ bekannt wäre,, oaß gerade in dem Lehrerstande' jene edlere zu dem Materialismus unsrer Zeit -einen wo'flthueno« Gegensatz bildende Ausfaffung, welche die Förderung der iomleu Lebenszwecke als eine Verpflichtung der acht« Mer schlichkeit betrachtet und in dem Bewußtsein der Erfüllimg dieser Pflicht einen wesentlichen Theil des Lohnes findet, — ihre kräftigste Stütze hätte. - Es wird nun sofort zugestanoen, daß, nachvem das Maß vsr Leistung bei dn Nra litlschen Religionslestrern ein genngsres ist, als bei den wirklichen Lehrern, elftere die mater'glle Stellung der letzter» nicht beanspruche! können; dagegen dürste es eine entschiedene Forderung d r Billigkeit sein, die israelitischen Religionslehrer nach Analogie der Schulverweser zu behandcln; denn sie haben zu ihrer Vorbildung ganz den gleichen Aufwand an Zeit rnd Geld zu mach«, und wenn die ihnen zukommende Lehithätigkeit eine weniger umsangreiche i'i, als jene -per Schu verweser, so wirr oiese D fferenz dadurch mehr als ausgeglichen, daß den letzte« die unbedingte Gelegenheit des Voriück«s und damit .einer fortwährenden Verbesserung ihrer lüaterstllen Existenz g-bolen ist, während die-üraelitlichen Religionslehrer regelmäßig ihr ganzes Leb« hindurch an ihre Steüung gebunden bleiben. W«n auf diese Weist anerkannt wird, daß den israelitisch« Religonslehrern die Eigenschaft von öffentlichen Lehrern zukommt, und ihr Verhältniß nach Analogie jenes der Schulverweser sestznstell« fei, io folgt hieraus von selbst das Recht und die Pflicht zur Theilnähms an dem allgemein«! Pevfionsverein, sowie an dem Lehrer- Wittwen- Und Waisenverein. Ebenso ist es dem angedeuteten Prinzip« gemäß, daß; soweit der Bedarf für die neu zu normirenden Gehaltsbezüge der ssiaelitische Religionslehrer von den betreffenden Cultusgeniölnden, welche selbstverständlich hiefür primär ein-- zusteym hasten, nicht aufgebracht werden kann, durch Zuschüsse aus! öffentlichen Fonds die nöthige Ergänzung zu gewähren ist. Auf Erund dieser Darlegung der einichlägig« Verhältnisse stellen die Unterzeichnet« für sich und als Beoollmächiigte!der übrig« israelitischen Religion Sichrer von Uritcrsrank« und Aschaffenburg, als welche sie sich durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Protokolls ü. ä. Schweiniurt den 18. September 1867 legitimiren, an eine Hove Kammer der Abge -rdneten in der Ueberzeugung, daß dieselt^ nicht blos für die bedrängte materielle Lage derselben em offenes Herz haben, sondern auch die hohe Bedeutung! der in Frage stehenden Lehrthätigkeit für das öffentliche Wohl zu würdig« wißen und demgemäß es auch als eine unabweisbare Forderung der Gerechtigkeit erkennen werde, daß die materielle und rechtliche Stellung aller Kategorien von öffentlichen Lehrern nach gleichmäßigen Grundsätz« stsigmellt werde, die ersurchtsvolle Bitte: Es walle bei Erlassung des neuen Schulgesetzes demselben eine Bestimmung des Jnhilts beigefügt werden: die ishacl'tiscien R'ligonslehrer werben in materieller und rechtlicher Beziehung den Schulvermesern gleichgestellt und sinde» daher die in Ansthliag der Letzteren gelte,jden Bestimmungen aus Erstere gleichmäßig Anwendüng.! In vollster Belehlunq verharren Einer Hohen Kammer der Abgeordneten _ ergebenste rc. ' W e i yi a r, 23. Januar. Bei der Berathung des Freizügigkeitsgösttzes in unserem Lan: tage ist die bisherige Ausnahmebestimmung in Bezug aus . fremde Juden" hier landS in Wegfall gekommen — entsprechend den Bestimmungen der norddeutschen Bundesverfassung^ Bagdad. Aerzte und Rabmner unstrer Stadt haben eine Verwarnung grgest die zu frühe Verheirathung der Mädch« erlassen und als den eisten zulässigen Zeitpunkt dafür das vollendete vierzehnte Lebensjabr erklärt. Man erkennt, daß die bisberige Sitte vorzeitiger Verheirathung pl psische und moralische Nebel erzeugt hat. Tie Männer der Diffenschäit gehen hier auch mit dem Plane um, eine Bibliothek nicht blos für die religiösen, sondern auch externen Wissenschaft« zu gründen und bitten, in Rücksicht aus die nicht ausreichenden Geldmittel, jeden Freund der Volksausklärung, dazu behilflich zu sein. (So breitet die Bildung überall ihre beschattenden Fittige aus. Sind obige Erscheinung« nicht bereis Wirkungen der von der Alliance im Orient, und speziell in Bagdad^gkgründet« Schulen? R) ~--J (Hamagid.) Verantwortlicher Redakteur: Z. ttlngenstein in Odernheün in Rheuchestrn; Sctbfwerlag der Redaktion. Für den Buchharrdel: in tLommifsion bei Oskar Leiner in Leippg. — Lampf-Schnellpressendruck von I. Gottsleben i» Mainz.

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