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Der israelitische Lehrer · 1868-01-22 · 4 (22.1.1868) · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
4 (22.1.1868)
Date
1868-01-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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\ Der AsrAeArseke IeKrer. Zeitschrift für die gesammten Interessen des israelitischen Lehrerstandes. ärgern für den Verein „Achnwa." M 4. Mainz, den 22. Januar 1868. (^oLlsr Jahrgang.) WöchrnUich I Rümmer. Vierteljährlicher Sbonnementspreis 27 kr.--1/4 Thlr. Bei frankirter Zusendung unter Kreuzband jährlich 1 fl. 24 kr.—24S-r.I und dm Betrag des Portos, Anzeigen zu 1 Egr. die Petitzeile. Bestellungm nehmen alle Postämter und Buchhandlungm an. { Denkschrift israelitischer Lehrer Westphalens und der Rheinprovinz. (Eingereicht dem Hause der Abgeordneten.) Odern heim. Wir erfüllen den vielfach geäußerten Wunsch unserer geehrten Collegen in Preußen, indem wir beifolgende Denkschrift aus dem Jahre 1861, die soeben mit kleinen Veränderungen dem Hause der Abgeordneten (man vergl. Art. Bielefeld) mit der in No. 50 des v. I. bereits veröffentlichten Petition eingereicht wurde. Red. d. „Jsr. Lehret". Das Auf Grund des Artikels 20 der Verfaffnng gegenwärtig vorbereitete und demnächst zu erlaffende Unterrichtsgesetz wird auch die Regelung des jüdischen Elementarschulwesens ins Auge faffen müssen. Es ist zwar vielfach die Ansicht ausgesprochen worden, daß die Elementarschule einen konfessionellen Charakter nicht' habe und nur den einzelnen Confessionen überlassen, bleibe, für den Religionsunterricht der betreffenden Kinder zu sorgen. ES läßt sich jedoch nicht erwarten, daß das Unterrichtsgesetz diesem Grundsätze huldigen werde; vielmehr ist es vorausi zusetzen, daß die Königl. Regierung den konfessionellen Charakter der Elementarschule in dem Gesetze wahren werde. Aus dieser Sachlage entspringt die Nothwendigkeit, sich mit dem Elementarschulwesen der Juden zu beschäftigen. Letztere bilden zwar in Preußen die große Minderzahl; allein die Gerechtigkeit erheischt, daß die Fürsorge des Gesetzes die Minderheit so gut, als die Mehrheit berücksichtige. ES darf dem Staate nicht gleichgültig sein, ob den jüdischen Kindern der erforderliche Schulunterricht gesetzlich gewährleistet wird oder nicht. Ter Zustand des jüdischen Schulwesens, wie es sich in unserem Vaterlande gestaltet hat, bedarf der dringendsten Abhülfe. Daffelbe leidet zunächst an allen denjsmgen Urbelständen, woran das Schulwesen im Allgemeinen krankt; der > jüdische Elementarlehrer hat mit denselben Hindernissen zu > kämpfen, wie sein christlicher College. Allein, abgesehen hierj von, sind mit der ^rceptionellen Stellung der jüdischen; Schule — welche^vurchgehends des Charakters i der Oeffentlichkeit und des besonderen gesetzlichen Schutzes entbehrt —Mängel verbunden, welche die Stellung des Lehrers unerträglich und unhaltbar machen. Der Zweck dieser Schrift ist, die gegenwärtige schlimme Lage der jüdischen Schulen und Lehrer in Preußen kurz darzulegen und zugleich Heilmittel für dieselbe» anzudeuten. Hiebei wild es nothwendig sein, die Entwicklungsgeschichte der jüdischen Elementarschule zu erwähnen. — Vor Ende dev! vorigen Jahrhunderts hatten die Juden, vielleicht seltene | Ausnahmen abgerechnet, keine von pädagogisch gebildeten Lehrern geleiteten Elementarschulen Es war allerdings bei den Israeliten stets heilige Pflicht, die Jugend in Religionswissenschaften zu unterrichten. Dies geschah jedoch nur selten in regelmäßig errichteten Schulen. Jeder Gesetzeskundige, oder wer dafür gehalten wurde, konnte den Unterricht ertheilm. Ganze Gemeinden und einzelne Familien hielten sich wohl Lehrer, die dann auch theils als Eynagogenbeamte, theils als Schächter nebenbei fungirten. Auf die Qualifikation der Subjekte wurde meistens wenig Gewicht gelegt Verarmte Kaufleyte, vertriebene und heimathSlose Glaubensgenossen, wandernde Polen waren es vielfach, denen man daS Lehramt aus Mitleid zur kärglichen Nothdurft übertrug. Die eigentlichen Elementarfächer wurden vollständig vernachlässigt und mußte Jeder sich hierin selbst zu helfen suchen. Der äußere Druck, dem die Juden unterworfen waren, lastete auch auf der Schule, um die sich der Staat nicht kümmerte. — Durch die Bestrebnngen eines Mendelssohn und einiger seiner Zeitgenossen, wie H. Wessly, David Friedländer, Herz Homburg, wurde in einzelnen jüdischen Gemeinden das Streben für bessere Schuleinrichtung angefacht. Zugleich hatte das allgemeine Landrecht auch für die Juden die allgemeine Schulpflicht statuirt. Dieses Streben zum Besseren scheiterte jedoch größtentheils an dem Mangel von Bildungsanstalten für jüdische Lehrer. Um 1808 und später wurden in Berlin Versuche zur Gründung derartiger Anstalten gemacht, jedoch ohne sonderlichen Erfolg. Für die westlichen Provinzen wurde durch den vr. Haindorf in Münster im Jahre 1827 eine Bildungsanstalt für israelitische Lehrer gegründet, welche seitdem mehr als 300 Lehrer herangebildet hat. — Diesen Bestrebungen gegenüber verhielt sich der Staat durchaus passiv; er. forderte zwar von dem jüdischen Lehrer dieselbe Qualifikation wie von dem christlichen, gab ihm aber keine Gelegenheit, sich diese Qualifikation zu erwerben, keine Garantie, eine derselben entsprechende Lebensstellung einzunehmen. Gedachte Anstalt zu Münster bat weder Unterstützung, noch Beaufsichtigung vom Staate erhalten. Wie das Jubenthum im Allgemeinen eine geduldete Privatgesellschaft, so wurde die jüdische Elementarschule als eine Privatschule betrachtet. (Fortsetzung folgt.)

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