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Der israelitische Lehrer · 1867-11-07 · 45 (7.11.1867) · p. Seite 184

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
45 (7.11.1867)
Date
1867-11-07
Page
Seite 184 (sequence 4)
Language
German
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184 Hetzern bekanntm Jähzorn nur Insulten und Mißhandlungen ausgesetzt sei, und deßhalb ihren P-ter auch nicht -der fsteus nur in Gegenwart eine« Beatnten zu sehen wünsche, habe in Folge deffen und auf Ansuchen ihrer Vaters Einleitung getroffen, daß er heute unter Jntervenirung eines Beamten seine Tochter spreche. Ob diese Zusammenkunft stattgeftmden und über den Verlauf derselben werde ich telegraphisch berichten. (Dieser Bericht ist heute Nacht etugelangt.) Die Zurückführung des genannten Mädchens s» daelterliche Haus oder die einstweilige Unterbringung «Mderwärts gehört insbesondere wegen der oovgebrachten Beschwerden der Tochter nicht in die Compotenz -er politischen Behörde, sondern der Gerichte. Ich habe mich deßhalb an daS Landesgericht gewendet- und daS Oberlandesgerichts-Präfidium um die baldmöglichste Einleitung der gerichtlichen Verhandlungen ersucht. Da ich überdies daS Ordinariat angegangen habe, mit dem Vollzüge der Taufe innezuhalten, bis aus Anlaß des Wunsches des Mädchens sich taufen zu lassen die gesetzlich vorgeschriebenen Erhebungen erfolgt find, glaube ich Alles veranlaßt zn haben, was mit Hinblick auf den §. .178 des a. b. G. B. innerhalb meiner Competenz liegt. Ich werde nicht unterlassen, meinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß auch Seitens der Gerichte diese Angelegenheit nach jeder Richtung hin schleunigst zum Abschlüsse gebracht werde." _ Das Resultat der Unterredung des Vaters mit der Tochter liegt in einem Telegramme vor, welches lautet: „Die Besprechung zwischen Chaje Sara Radamski und deren Vater fand gestern im Beisein eines Beamten statt, weil fie nur unter dieser Bedingung in eine Unterredung einwilligte, nnd weil'Radamski vor Zeugen bei der Polizei- Direction die Drohung auskprach, daß, wenn seine Tochter mcht zu ihm zurückkehre, er fie und sich erschießen werde. (Abg. Greuter: Hört! Hört! Heiterkeit.) Eie ließ sich weder durch die Bitten noch die 'Beschwörungen des Vaters bestimmen, von ihrem angeblich längst gefaßten Beschlüsse, zrm Christenthume überzutreten, abzugehen, ihren Vater mit bitteren Vorwürfen über unmenschliäe Mißhandlung überhäufend. Im Zuge der strafgerichtlichen Untersuchung brachte fie dieselbe Klage vor und erklärte, daß sie, der angebornen Religion abgeneigt, seit-lange entschlossen sei, zum Christenpetent. Vom Kloster wird Behufs der gerichtliche« Amtshandlung kein Hinderniß in den Weg gelegt. Die Rücksprache zwischen Vater und Tochter wurde nicht verweigert.* Nachbemerkung der Redaction. Wenn man auch nicht ganz klar aus diesen Vorgängen wird, so leuchtet doch die Unstttlichkeit der klösterlichen Einwirkung hervor, die die Lüge, den Diebstahl der Tochter an dem Vermögen des Vaters unterstützt. Ein Vater, der seine sittenlose Tochter mit solcher Energie zurückfordert, hatte gewiß gute Gristlde, fie strenge zu behandeln — was nun Mißhandlung wird. Warten wir die Verhandlungen über den zweiten und dritten der obengenannten Fälle ab. Offene Stelle. In der israelitischen Religionsgemeinde zn Düdelsheim, im Kreist Büdingen, (Gr. Hess. Provinz Oberheffen) ist die Stelle einer Religionslehrers. Cantors und Schächters vacant geworden und anderweitig zu besetzen. Der fixe Gebalt beträgt 275 fl. Außerdem trägt die obligatorisch mit deni Amte verbnndene Schächtersunktion 120 fl. Wohnung frei und die gewöhnlichen Accidenzien | Befähigte Bewerber, welche diese Stelle alsbald oder bis zum 1. Januar künftigen Jahres antreten wollen, wollen ihxe Bewerbungen unter Beifügung ihrer Zeugnisse demnächst aü den unterfertigten Vorstand einsenden. Düdelsheim, den 18. Oktober 1867. Ter Vorstand der ierael. ReligionSgemeinde. Für israelitische Religionslehrer. Die iSrael. Religionsgemeinde zu Rieder-Ohmen, Großherzoglhum Hessen, Provinz Oberhessen, welche einen Gehalt von 220 bis 300 Gulden (ohne Accidentien) zusichern kann, beabsichtigt alsbald einen Lehrer aufzunehmen. Reflectanten wollen Ihre Franco-Lfferten an den Vorstand obiger Gemeinde baldigst gelangen lassen. Für den Vorstand: E. Frank. n unserer jüdischen Schule sollen zwei Lehrer- Stellen A thume überzntreten. Das Landgericht hat die Untersuchung wegen Mangels des Thatbestandes einer Entführung eingestellt und die Verhandlung wegen der Übertretung des Dstbstabls dem Bezirksgerichte abgetreten. Radamski hat «ine Klage wegen Verletzung und. Beeinträchtigung der väterlichen Gewalt bis jetzt nicht eingebracht. Das OberlandeSgericht hat angeordnet, in Erwägung zu ziehen, ob Chaje Sarah Radamski nicht außerhalb des Klosters untergebracht werden solle. In den Geburtematrikeln kommt sie nicht vor. Nach ihrer Angabe, nach der Volkszählung, der Eintragung in den Schulkatalog, dem Gutachten der Gerichtsärzte, ist sie 19 Jahre alt. Daß von dem Statthalterei- Commissär die Zurückgabe des Mädchens verlangt und diese ihm verweigert wurde, ist nicht richtig. Die Statthalterei ist gegenüber den gegenseitigen Recriminationen zwischen Later und Tochter zu selbstständigem Einschreiten nicht com- 1) die erste mit einen- Gehalte von 275 Thlr. und 15 Thlr. Miethsentschädigung; 2) die zweite mit einem Gehalte von 180 Thlr. und 15 Thlr. Miethsentschädigung; dotirt, sofort neu besetzt werden. Bewerber um die eine oder andere dieser Stelle» wollen unter Beifügung ihrer Zeugnisse ihre Meldungen binnen 4 Wochen bei uns einreichen. La bisch in, den 10. September 1867. Der Magistrat: Henschkc. A ÜT % ö Nf C E. Ein junger Mann, mit guten Zeugnissen versehen, sucht auf den 15. November c. bei einer Gemeinde eine Stelle als Privatlehrer. Etwaige Offerten wolle man gefl. unter Chiffre ll. M. Nr. 4 an die Exp. ds. Bl. gelangen lassen. Verantwortlicher Redakteur: I. Nl in genstein in Ldernheim in Rheinhefien; Selbstverlag der Redaktion. Für den Buchhandel: in Couümffiou bei Lskar Leiner in Leipzig. — Dampf»Echnellvreffrndrruk von Z. GottSlcben >» Mainz.

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