Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 7 (1867)
- Issue
- 44 (31.10.1867)
- Date
- 1867-10-31
- Page
- Seite 180 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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ISO -ramm beinah« des gleichen Inhalts von Ellern zugetommen, die meldeten: „ES ist ans gestern unsere vierzehnjährige Tochter «mlanfen. Nachdem dieselbe einen Diebstahl an Geld und Werthpai pieren im Hanse ansgeführt, ist sie in ein bestimmtes Kloster entlaufen, wo man sie zum Ehristenthum bekehren wolle. Wir sind , nicht in der Lage, trotz unserer Bitten sie zurückzuerhalten, bitten daher den CnltuS- und Iustizmiuister am Abhilfe." „Ich habe", fahrt der Minister fort, „das Nämliche gechan, was beute geschehen ist, und darauf wirklich narb zwei Tagen die Nachricht erhalten, daß die Taufe hintangehalten worden ist, und daß über die eigentbümlichen Vorgänge dieses KalseS ich in kürzester Zeit-! Bericht erhalten werde. Tiefen Bericht habe ich nun bereits urgirt und. wie das verehrte Haus sieht, heute jüm drittenmal... (Rufe : links: Statthalter absetzen!) Ich werde gar keinen Anstand nehmen, ■ den Bericht, den ick dießfalls erhalten wird«, mitzutheilen. Damit i ist die Sacke vorläufig erledigt. Ick kann weiter nichts tbun, bis ' ick genaue Kennmiß vockDer Sache erbasten habe-" (Bravo!, In der andern Tages folgenden Sitzung des Abgeordnetenhauses folgt der Bericht über -die von vr. Müblfeld überreichte Veriiion. Bericht erstarret de. v. jhiguly setzt die Tbastacken, wie sie dem Ausschüsse Vorlagen, auseinander. Ter Ausschuß fet weit entfernt, irgendwie in die Ercciitive einzugrcisen, es ist ihm bekannt, daß wir ein verantwortliches Ministerium besitzen, das für seine Maßregeln zur Reckensckaft gezogen werden kann. -Doch diese Petition ist in ihrer Tragweite so außerordentlich, daß der Aus-; schuß nickt umhin konnte, diesmal' der Regierung gewisse energische j Maßregeln aufs Dringendste zu empfehlen. Der Ausschuß stellt! somit die bekanstlen Anträge, dahin gebend, den Ministern sei zu empfehlen, sofort ^Verfügungen zu treffen, daß das Kind seinem i Vater sofort zljrückgestellt werde. Iustizminifter v. Hye anerkennt! tzcn Ansspruch, daß dieser <^egenstand der Executive, angebvrt. In ■ merstoriscker Beziebung bemerkt er, daß es schwierig sein durfte, jetzt,! da man den Sackverbalt noch nickt kennt, die Verfügung zu treffen, daß : das Kind sofort zurückzugeben sei, weil die nun einmal in Gesetzes- 1 kraft bestellende kaiserliche Verordnung vom IR Mai 1838 entgegenstebt. Nack dieser E^erordnung sind die Landesstellen ermächtigt, \ die Taufe jüdischer Kinder, welche das' siebente Iabr vollendet, das j vierzehnte noch nickt erreicht haben, dann;n bewilligen, wenn! nachgewiesen wäre, daß sie die Taufe aus freiem Willen kegebren,! in der katholischen Religionunterrichtet sind und der Barer die! .Einwilligung enbeilt. Ertbeilt er 'die Einwilligung nickt, so ist an die vereinigte Hofkanzlei zu berichten und Entschließung des Kaisers einzubolen- Daraus gebe mm unzweifelhaft bervor, daß Kinder über 1-1 Iabre selbst gegen den Willen des Bakers zur katholischen Kirche übertreten können. Daruin habe er nur an- - ordnen können, vorläufig die Taufe hintanzuhalten, um dem Baier! die persönliche Rücksprache zu ermöglichen; weil dadurch die Mkg- ' lickkeit xexbütet werde, daß das Mädcken wider seinen Willen, getauft werde. Mebr könne er Angesichts des Gesetzes, das nun einmal, so sehr reformbedürftig es'sein mag, besteht, nickt rbun. — Zur Rechtfertigung des Statthalters von Galizien führt der Minister an, daß Graf Goluckowski seit fünf Wochen auf einer Bifitationsreise in den fernsten Provinzen Galiziens abwesend gewesen. Seit zwei Tagen erst ist Graf Girlockowski zurückgekehrt, und gestern noch ist folgendes Telegramm von ibm eingerrvffcn: „DaS . Telegramm bezüglich der Sarah Radamski Nachmittags erhalteni Einleitungen sofort getroffen. Telegraphisch Bericht über da- Evgeibniß." P-rrrg. Sch mewr Ihnen henke nur -kur; -hm zwar lMM vorausgesehenen, nunmehr doch zu frühe ersolgtenTod des greisen, allwilrtS hochgeehrten Ober-RabbinerS S.?. Rappopori. Weitere Mittheilungen über Leben und Wirksamkeit, Tod und Begräbniß dieses großen ManneS behalte ich mir vor. - Man erwartet, daß das Hinsckeiden Rappoporl's entscheidend auf die Umänderung der Rabbiner- und Gemeinde-Berhältniffe in unsrer Stadt einwirken wird. Die Stelle wird wohl wieder besetzt werden, aber die Einrichtung eines Ober-Rabbinats ist veralte«. Man richtet besser ein Rabbinats-Collegium mit alternirendem Präsidium ein, nickt mit entscheidender Befugniß, sondern Behufs gutachtlicher Aeußerung. _ ANNONCE. Ein junger Mann, mit guten Zeugnissen versehen, sucht auf den 15. November c bei einer Gemeinde eine Stelle als Prioaklehrer. Etwaige Offerten wolle man gefl. unter Chiffre 8 M. Nr. 4 an die Exp, ds. Bl. gelangen lassen. DM" Offene Stelle. 'MD In der israelitischen ReliaionSgemeinde zu Düdelsheim, im Kreise Büdingen, (Gr. Hess. Provinz Oberheffen) ist dir Stelle eines Religionslehrers Cantors und Schächters vacant geworden und anderweitig zu besetzen. Der fixe Gehalt beträgt 275 fl. Außerdem trügt die obligatorisch mit dem Amte verbundene Schächterfunktion 120 fl. Wohnung frei und die gewöhnlichen Accidenzien. Befähigte Bewerber, welche diese Stelle alsbald oder bis zum 1. Januar künftigen Jahres antreten wollen, wollen ihre Bewerbungen unter Beifügung ihrer Zeugniffe demnächst an den unterfertigten Vorstand einsenden Düdelsheim, den 18. October 1867. ___Der Vorstand der israel. Neligionggemeinde. Für israelitische Religiimslehrer. Die iSrael. Religionsgemeinde zu Rieder-Ohmen, Groß Herzog Ibum Heffen, Provinz Oberheffen, welche einen Gehalt von 250 biS 300 Gulden (ohne Accidentien) zu» sichern kann, beabsichtigt alsbald einen Lehrer auhunehmen. Reflektanten wollen Ihre Franco-Offerten an den Vorstand obiger Gemeinde baldigst gelangen laffen. _ Für den Vorstand: E, Franks an unserer jüdischen Schule sollen zwei Lehrer« Stellen 1) die erste mit einem Gehalte von 275 Thlr. und 15 Thlr. Miethsentschädigung; 2) hie zweite mit einem Gehalte von 180 Thlr. und 15 Thlr. Miethsentschädigung; doiirt, sofort neu besetzt werden. Bewerber um die eine oder andere dieser Stellen wollen unter Beifügung ihrer Zeugniffe ihre Meldungen binnen 4 Wochen bei unS einreichen. Labifchin, den 10. September 1867. Der Magistrat: Herrschte. Verantwortlicher Redakteur: I. Ji lin «en ft ei n in Lderrcheiw in Rhrinhefien; Selbstverlag der Redaktion. Für den Buchhandel: in eowwisiion bei Litar Leiurr « Leipzig. — Tcunpf-Echnellpreflendruck von I. Gott sieben in Mainz.