Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 7 (1867)
- Issue
- 40 (3.10.1867)
- Date
- 1867-10-03
- Page
- Seite 164 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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164 in diesen Blättern schon öfterder „Alliance israelite universelle“ da- Wort geredet. Andere gewichtige Stimmen haben sich in diesen Blättern zu Gunsten dieser Vereinigung ausgesprochen, deren stetes Wachsen und fortschreitendes Gedeihen ein erhebender B»weiS für ihre Bedeutung ist. Mehr als 7t 00-Israeliten ouS allen Theilen der Erde, wo nur Juden wohnen, aus den fünf Erdtheilen, haben sich ip^ jener Weltstadt an der Seine einen Mittelpunkt gegründet, um überall für die Gleichstellung und den moralischen Fortschritt der Juden zu. wirken-; Diejenigen, welche um ihrer Religion und ihrer Eigenschaft als Juden willen leiden oder unterdrückt find, eine wirksame Hilfe zu bieten; endlich auch das jüdische Schriftthum zu unter stützen, insofern es di« Zwecke der „Alliance" zu fördern geeignet ist. (Schluß f.) Wochenbericht. Frankfurt a. Ü)t Jit Cev. tabiev abzehaltenen Versammlung fceutfdier Jiaturferfoex und Aerzte hielt Herr Professor Pettenkofer aus München einen Vortrag über öffentliche Gesundheitspflege. Zum Eingang seines Vortrages-'zeigte der mit Beifall empfangene Redner, was die alten Völker zur Erhaltung dev Gesnndbeit gethan. Zunächst zollte.er den mosaische» Vorschriften über Wahl der- Sveisen und. Reinhaltung des Körpers und der Wohnräume großes Lob. Das Prineip der Zsolirung und Tesinfeetion bei ansteckenden Krankheiten fei bet MoieS schon ausgesprochen und aiigemendet worden- Tie Vorschriften bestünden heut zu Tage noch, nur seien die Mittel theilweii'e ankere-geworden. Tie Reinlichkeit in den Städten erstrecke sich heut zu Tage vorwaltend aus die erremlichen Plätze und Straßen, bei Moses habe sie mit der Reinlichkeit des menschlichen Leibes, der- Wohnungen begonnen :e. — Eine gerechte Würdigung vielfach verkannter mosaischer (besetze von einem höchstberühmten Professoren, die wir als Israeliten jedenfalls,mit Vergnügen regisiriren- Berlin, 21. Sert. Kürzlich ist'es, obwohl der Art. 12 der Verfassungs-Urkundedie Ausübung staatsbürgerlicher Rechte als unabhängig von Leut Religionsbekenntnisse deutlich hinstellt, als fraglich hingenellt worden, ob Juden zu der- „Prüfung" als Lehrer zugelassen werden können- T er- Unterrichtsininister hat deni betreffenden Provinzial -Schulcollegium aut' dessen Bericht vom 2. Juli d. I. erwidert, daß der Zulassung von Bitten zu fetter Prüfung, sofern sie ihre T^ualincatiou vorschriftsmäßig nachweifen, kein Bedenken eiugegensteht. „Hierdurch," setzt der Minister erläuternd hinzu, „erleiden aber die in Betreff der Anstellung von -Juden iin Ressort der Uinerrichisverwaltuug bestehenden Bestitnmungen keine Abänderung: insbesondere wird durch die Ablegung derin Rede stellenden Prüfung vom Seiten jüdischer Eraminanden die Berechtigung zur Anstellung als Lehrer an christlichen Schulen nicht erworben." Ein ähnlicher Vorbehalt findet sich auch in der neuen 57 rdnung nir die Prüfung zu den höheren Lehrerstellen, und es ist diese Besttmmung bereits in dein Hauie der Abgeordneten auch zur Sprache gekommen-... — Unterm 28- Febrd. I. haben sich die mecklenburgischen Judeugemeinden an den Reichstag mir der Bitte gewandt, „daß der geheiligte Grundsatz der bürgerlichett Gleichstellung in Bezug auf die Mecklenburger jüdischen Glaubens, zu Ehren des deutschen Vaterlandes, zur Geltung kommen und dem auf ihnen schwer lastenden Ausnahme-Zustande ein Ende mache." In Folge der Vorberathung, namentlich über Art. 3 der Bundesverfassung, bat der Reichstag diese Petitionen dainals für erledigt erachtet. Da inzwischen jedoch noch nichts geschehen ist, um dem Art. 3 die von den «Petenten gewünschte Ausführring zu geben, so haben die mecklenburgischen Judengetneinden ibre damalige Bitte jetzt bei dem Reichstage" wiederholt. Ein Exemplar der Petition ist jedem Mtgliede des Reichstags zugestellt worden und es ist außerdem auch Ane Uebersicht der Recktsverbälmisie der Juden in Mecklenburg zur näheren Information beigefügt, deren Lectüre fast denselben Eindruck mackt, als wenn man in unseren Tagen ein irgend beliebiges Kapitel ans dein Hexenhammer liest. Anzeigen. Für israelitische Religionslehrer. Die israel. Religionsgemeinde zu Nieder-Ohmen, Grsßherzogthum Hesien, Provinz Oberhesscn, welche einen Gehalt von 250 bis 300 Gulden (ohne Accidentien) zusichern kann, beabsichtigt alsbald einen Lehrer auszunehmen. Reflectanten wollen Ihre Franco-Offerten an den Vorstand obiger Gemeinde baldigst gelangen lassen. Für den Vorstand: ®. Frank. MT" Concurrenz-Ereffnung. "Mg Die Stelle eines isr. Religionslehrers und Vorsängers bei der husiigcn isr. Gemeinde ist erledigt und kaiin sofort besetzt werden; mit dersell en ist ein fixer Gehalt von 350 fl. pr. Anno nebst freier Wohnung verbunden; auch kann von dem Lehrer das Schächter-Amt ausgeübt werden und sind bei verschiedenen Accidenzien auch Gelegenheit zum Nebenverdienst durch Privatunterricht vorhanden. Concurrenzfähige Bewerber wollen sich baldgefälligsi unter Vorlegung ihrer Prüsungszeugnisie und seitherigem Wirkungskreise an den unterfertigten israelitischen Vorstand Hierselbst anmelden. Briefe franco. Steinbach b. Gießen, am 0. September 1867. Mayer Katz. n unserer jüdischen Schule sollen zwei Lehrer- Llellen 1) die erste mit einen- Gehalte von 275 Thlr. und 15 Thlr. Miethsentschädigung; 2) die zweite mit einem Gehalte von 1v0 Thlr. und . 15 Thlr. Miethsentschädigung; dotirt, sofort neu besetzt werden. Bewerber um die eine oder andere dieser Stellen wollen unter Beifügung ihrer Zeugnisse ihre Meldungen binnen 4 Wochen bei uns einreichen. La bischin, den 10. September 1867. Der Magistrat: Henschke. Leiarmvortlicher Redacleur :.J. £ Im gen ft ei n m Cbernfjeim in Itheinhessen; Selbstverlag der Redaktion. Für den Buchhandel: in Commffsion bei Sskar Leiner m Leipzig. — Tampf-Schnellpresiendruck von I. Gott sieben in Mainz.