Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Lehrer · 1867-08-01 · 31 (1.8.1867) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
31 (1.8.1867)
Date
1867-08-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
85% known words query
IRI
…/4896751-5428720-5431767--1690-4898139
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Kr IsrsMMNe Iekrer. Zeitschrift (i . ' für die gesammten Jntereffen des israelitischen Lehrerstandes und zugleich Organ für den Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer- Wittrven und -Waisen in Deutschlands M 31. Mainz, den 1. August 1867. lLiedenler Jahrgang.) Wöchenüich 1 Kummet. Vierteljährlicher Bbonnernentspieis 27 kr. 1,4 Thlr. Bei srankirter Zusesid Lnzeigen zu 1 Sgr. die Petitzeile. Bestellungen nehmen alle Postämter und >ung unter Kreuzband jährlich 2 fl. 12 lr Buchhandlungen an. Verein zur Hlnlerstützring , hilfsbedürftiger Israel. Lehrer, Lehrer-Wittwen und -Waisen! in Deutschland. 1 Die Generalversammlung deö Vereins .'c. findet, wie bereits veröffentlicht ist, den 19. und 20f August d. I. in Frankfurt a. M. statt. Die Sitzungen werden im Hotel Reiff, Allerheiligenslraffc Nr. 52 akgebaltcn. Die (Montag') Vormittagssitznng beginnt um 11 Uhr. . T a g e s 0 r d n n n g. BornilttagSsitzung. 1. Verlegung deö Ecmitesitzes nach Frankfurt a. D>. 2. Neubildung des Haupteomite's. Nachinittagssitznng: Beginn?> Ubr. v>. Berichterstattring. 4. Revision der Statuten. Der 'Revision der Statuten hat das Hauptcömitö die ' eingänglichstk Prüfung gewidmet und dabei die eingegangenen Anträge gewissenhaft berücksichtigt. Das Resultat bringen wir in den Hauptpunkten bieimit zur vorläufigen Kenntniffnahme, indem wir das Genauere darüber der mündlichen Berichterftatliing in der Generalversammlung j vorbebalten. Dlos redactionelle Veränderungen, die vcrgeiä'lagen sind, werden hier nicht ausgesührt. Zu III 2 der bisherige» Statuten: Statt: „Wenn , der eiserne Fonds 500t» fl. erreicht bat, sollen ' v/3 deö Jahreserrragö, beifft: soll die Hälfte des Jabresertrags zur sofortigen Verwendung jkommenR Neuer Zusatz: Der eiserne Fonds wird gebildet aus den Spenden, letztwilligen Verfügungen und dem Ueberschusie deö Reservefonds nach Ablauf eines Rechnuiigsjabres, und soll durch denselben dem Vereine ein unangreifbares Grundkapital gesichert werden. I». Der Reservefonds wird gebildet aus der einen Hälfte des JabreSertragS und soll dazu verwendet werden für die im Laufe des Rechnungsjahres eintretenden ausserordentliche» Fälle Hilst zutömmende Cyete lind» Zu 1Y DerB für ibre Lehrer re. Beitraas von 2 Thal zu bieten, und die statutenmätzig Besiind zu erböben. ntrag ist spätestens bis zum 1. Juli des lautenden Rechnungsjahres zu zahlen. Zu IV 4. Gerieinden können eine Mitgliedschaft c. durch Zahlung des jährlichen rn <statt „4 Tbaier") für je einen derselben erwirken, linker Jnnehaltnng der über die Erwer» ' ^w.—Nitgliedscbast festgesetzten anderwei- Die erworbene Mitgliedschaft gilt bring der persönlidben tigen Besiiinmnngen. nur für einen besrimmldn, unter Angabe des Namens anheim eintretenden Wechsel, wovon gebt die Bcrecbtigung auf den 9ieu- Die refp. Nachzahlungen der neu Eintretenden können auf Verlangen so geschehen, daff diese ztmieldenden. Lehrer. Anzeige zu inacben ist, anziiffellenten über. Zusatz zu 1Y ti. jährlich eine» Tbalcr zi — also im schuldige Gesaiiinnbetrac Zn b. Ileberichriit ibreni gewöhnlichen. Jahresbeitrag r e i Tbaler — entrichten, bis der gedeckt ist. Verlust der Mitgliedschaft b. soll Wegfällen. Ani Schlussc des $>. roll es herszen: Wird Jemand st'incr Stelle eins nach genauer Erwägung persönliche Vezngebereck!fnt, .so entscheidet das Hauptcomitü der obwaltenden gründe über dessen ligung. Witiwen und Waisen desselben bleiben in ihren Rechten unverkürzt, wenn die bezügliche Ehefrau die Beiträge sortbezablt. e. Die geschiedene Ehefrau eines DcNgliedes kann, so lange sie nicht in eine n< ue Ehe tritt, die Bezugsberechligung für die ihr rechtskräftig »gewiesenen Kindes' dadurch wahren, daff ne den Jahresbeitrag sortbezablt. d. Wer seinen Verpflichtungen nach geschehener zweimaliger. Aufforderung bis zum Ende des laufenden- Jahres nicht nachgekonimen, gilt als atzsgoschicdeisi Y 4. fällt hier wcc, und kommt jetzt nacv III 2. wie oben angedeutet. VI. Verwaltung. Der ganze Abschnitt bekömmt eine neue Fassung wie folgt: 1. Der Verein w rd geleitet durch cine_ Verwaltung,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.