Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 7 (1867)
- Issue
- 30 (25.7.1867)
- Date
- 1867-07-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jteraflitisfhr IeKrer. Zeitschrift für die gesammten Jntereffen des israelitischen Lehrerstandes und zugleich Organ für den Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer- Wittwen und -Waism in Deutschland. M 30. Mainz, den 25. Juli 1867. (Livdeitter WöchenUich I Rummel Bic^tljöhrlicher Slbonnementspreie 27 kr. 1/4 Thlr. Bei ftanlirlet Zusendung unter Kreuzband jährlich 2 st. iz ft Anzeigen zu 1 Egr. die Petitzeile. Bestellungen nehmen alle Postämter und Buchhandlungen an. Stellung und Aufgabe des isr. Lehrers in den kleinen ISemeinden ■* Bon L. 3». r (Schluß.) Wenn der Lehrer vom Lande seine Stellung zur Synagoge so oufsaßt, trenn er sich bemüht, in der rechten Weise auf Herz und Gemüth seiner Gl meindegenoffen zu wirten, wenn er nichts thut und nichts zulüßt, was die Weihe und Würde des Gottesdienstes stören könnte, wenn er Ordnung, Ruhe und Andacht hervorzurufen strebt, wenn er durch sein eigenes Leben keinen Anstoß erregt, und nichts in seinem Thun und Benehmen Veranlassung gibt, an seiner Religiosität zu zweifeln, so hat er damit unendlich viel gewonnen und zur Befestigung seiner Stellung beigetragen. Er hat sich dadurch Freunde unter den wahrhaft Frommen seiner Gemeinde erworben. Also: veredelnder Chorgesang, einzelne würdige deutsche Gebete, entsprechender einfacher Vortrag der Recitative, würdige und erhebende Thoravorlesung, deutsche Haphthora, und jeden Sabath ein. wenn auch nur kurzer, freier, gottesdienstlicher, deutscher Vortrag — jedoch mit Fernhalturg aller Polemik, aller streitigen Gebiete, die nicht für ihn, im besten Falle nur für den Theologen von Fach taugen; überhaupt, eigentlich nicht aus die Kanzel gehören. Das wme die eigentlich amtliche Thätigkeit des jüdischen Lehrers vom Lande. Ist damit sein berufliches Wirken abgeschlossen? Es mag unter Umständen genug sein, wenn die Lehrer das reckt thun, was ihr Anstellungsdekret oder Vertrag vorschreibt. Sie mögen so unter Umständen sich und Anderen genügen. „Wer ungerusen zu einer Arbeit geht, geht ungedankt davon." Das ist eine allbekannte Lebensregel. Doch glaube ich, daß wir auch Ausnahmen machen müssen. Das jüdische Gemeindeleben hat noch so manche Veranstaltungen hervorgerufen, die einen edlen Kern haben, und deren Regenerirung und Unterstützung im Geiste der Zeit Ausgaben des Lehrers sind. Die Mitglieder kleiner Landgemeinden find von den Sorgen und Bedürsnisien des Lebens io in Anspruch genommen, daß sie nur in seltenen Fällen — auch wenn Wille und geistige Kraft dazu vorhanden ist — diesen Veranstaltungen die nöthige Fürsorge widmen können. Darum, will der Lehrer Iba« Wohl seiner Gemeinde, so dürfen ihm diese Veranstaltungen nicht fremd bleiben. Er muß ihre Leitung in die Hand nehmen, sie stützen und fördern; wo es etwas sür das wahre Wohl der Gemeinde zu thun gibt, muß der Lehrer zur Hand sein. Da sind vor allem die ChebraS — die religiöse Genossenschaften und Vereine. Sie sind zumeist von den edelsten Humanitären Ideen getragen. Sie sind eine hohe Zierde der jüdischen Gemeinden und haben den Geist edlm Gemeinfinns, brüderlicher Zusamn>engehörigkeit erhalten bis fast in unsere Zeit. Oftmals ist jedoch bas, wofür fiejenfftanben fmb, sowie die Statuten und Anordnungen nicht mehr zeitgemäß. Lehrer herbeil Es kann heutzutage nicht mehr die Aufgabe eines solchen Vereines sein, einer unverstandenen Vorlesung aus einem „Chebrasepher" anzuwohnen. Ich erinnere mich ans meiner Jugendzeit, wie nacheinander die verschiedensten Lehrer meiner Geburisgemeinde aus den vorgeschriebenen Büchern Vorträge hielten, ohne daß ste den Schlaf der Zuhörer verhindern, irgend welche Theilnahme erwecken konnten. Ist da der Zweck erreicht? Wir Hallen eingehende jüdisch-geschichtliche Vorlesungen, einfache Erklärungen des Wochenabschnittes für weit pasiendere Vorlesungen. Zu beiden kann es dem heutigen Lebrer nicht mehr an geeignetem Stoff und Hilfsmitteln fehlen*). Hierzu noch die Vorlesung der jüdischen Zeitschriften. Die Gemeinde muß wiffen, was im Judentbum vorgeht. Das sind würdige Versammlungen, in denen der ur'prüngliche Zweck — Belehrung des Volkes — gewiß weit besser gefördert wird, als durch unverständlichen und sür unsere Zeit reizlosen n^r'-Vortrag. Einzelne agadische Vorträge dürsten natürlich auch zuweilen, in guter Auswahl, anregend wirken und zur Abwechslung dazwischen kommen. Zu einem jüdisch-religiösen Gemeinwesen aebören auch noch Kranken- und Beerdigungsvereine (cisi rrr: 'n), und *) Jost, Gratz, — Herrhenner, Philippson, die debr. Commkinare. \