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Der israelitische Lehrer · 1867-03-28 · 13 (28.3.1867) · p. Seite 52

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
13 (28.3.1867)
Date
1867-03-28
Page
Seite 52 (sequence 4)
Language
German
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52 lebt kS tn. denjenigen fort, welche man für ganz unterdrückt hielt. Einige Jahre der Ruhe und unserer Aufmunterung reichen hin, um ihm seinen vollen Aufschwung wieder zu geben. (Fortsetzung folgt.) Alzey, 18. März., Am jüngst verflossenen Sabbat wurde beim Steilen de- Herrn Simo» Mayer auseinem Amte^- als Vv'sitzender im Geme'ndevorstanL« demselben vom Gesmnmtvorsiand« eine Dantadrsie überreicht. Hr. Mayer legte sein Amt nach 35jähriger Wi ksamkeit züm Bedauern der ganzen Gemeinte wegen momentaner Angcnschwäche nieder. Bei Gelegenheit des 25jährigen Jubiläum- - über eichte tie Gemeinde zum Beweise ihrer Dankbarkeit Herrn Mayer einen silbernen Ehrcnpokal. Solche Erscheinungen erfreuen, wo man noch Interesse an dem Bestände und der Fortentwickelung de- Ju'enthumS hat; sie sind ein untrügliche- Zeichen, daß noch ein kräftiges Leben in unseren Gemeinden, in Haupt und Gliedern pulsirt. Berlin, 16. März. Bei dein Reietstaz ist eine Petition eingelaufen. Die Borstände von 412 Eynagogengemeinden Norddeutschlands bitten in Art. 3 deS BundesoerläffungS ntwurfeS den Satz einzufügen: »Auch darf die Ausübung dieser Befugnisse in den Bundesstaaten durch das religiöse Bekenntniß weder bedingt noch beschränkt werden" — eventual'ter. wenn dieser Satz nicht angenommen wird, als Gesetz auszusprechen: »Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ($. 11 der deutschen Grundrechte.) Durch dareligiöse Bekennlniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt, noch beschränkt. Den staaatSbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch tbu«. (§. 13 der G-undrechte.) »Alle diesen Bestimmungen widersprechende Epezialgesetze sind aufgehoben.^ Dieser Petition ist eine »Denkschrift über die Recht-« veschränkungen der Juden in verschiedenen Ländern de- „norddeutschen Bunde-" beigesügt. Die' sämmtlichen Judengemeinden de- GreßherzogtbUmS Mecklenburg-Schwerin petilioniren fodayn noch besonder» um Best tigung der ganz an das Mittelalter erinnernden Beschränkungen der Rechtsverhältnisse der dortigen Juden. Mit Bezug hierauf bringt die »BolkSzeitung" folgende Mittheiluna: »Die Juden - in Mecklenburg haben sich mit einer Petition an den Reichstag gewandt, in welcher sie den Antrag stellen: den geheiligten Grundsatz der bürgerlichen Gleichstellung in Bezug auf die'Mecklenburger jüdischen Glaubens zur Geltung zu bringen. Zum ersten Male werden hier dem Reichstag die mecklenburgischen Zustände in drastischer'Weise vorgefübrt. »Aus der Tiefe des politischen Ele.rdS, in welchem die Mecklenburger jüdischen Glaubens schmachten, richten wir hcfinungSrcll den Blick zum hohen Reicht tag empor", so beginnt die Eingabe ihre Mittbeilungen. Man erfährt nun, daß die mecklenburgischen Juden noch immer wie eine Pariakastc bebandelt werden, und man glaubt sich ganz in die Zeiten deS finstersten MrttelalterS zurückversetzt. Es ist kaum glaublich, aber wahr, daß der Jude in Mecklenburg von dem Erwerb eineländliche» Grundstücks ganz ausgeschlossen ist und eia städtische- Grundstück nur nach eingehclstr Erlaubnis des Ministeriums, deren Kosten etwa 16 Thlr. betrage» und in die großb. Easse fließen, erwerben darf. Der Jude ist dort ausgeschlossen von der Gewinnung deS Bürge'rechts; ja, in den Städten Rostok und WiSmar ist ihm biauf den heutigen Tag üverbaupt die Nieteilaffung verwehrt. Der jüdische Kaufmann darf nach gewonnener Niederlassung nicht ohne landesherrliche Eoncession sein Geschäft betreiben. Zur Advokatur wird der Jude zugelassen, aber nicht zum.Notariat, nicht zum richterlichen Amt. Der französische Jude darr nach dem mecklenburg-französische« Handelsverträge in M cklrnburg Landgüter und Häuser erwerben und ohne Eoncession de- Ministerium- Handel treiben; nicht so der mecklenburgische Jude oder der Jude in einem der andern deutschen Staaten. Die Dinge sind so haarsträubend und dermaßen im Widerspruch mit unserer Civilisation, daß man wohl hoffen darf, der Reichstag wird Act von den Beschwerden nehmen und Abhülfe derselben zu verschaffen suchen. (So viel wrr verstehen, ,st der derzeitige Reichstag ein constituirendcr; ob da Petitionen Platz greifen, d. h. in parlamentarischer Weise berücksichtigt werden können, soweit sie Speziellebetreffen? (Red. d. „I. L.".) Anzeigen. ReligonSleheer-, Hörsteler- & Schächterflell'e. Die hiesige israelitische Ikeligionslehrer- Bördelet- und Schächtetstelle ift erledigt mit einem garantirten Gehalt von 400—450 'fl. Reflektirende wollen ihre Anmeldungen frankirt unter Beilage ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten bald machen. ^Frauensdorf.b. Bamberg, den 12. März 1867. IV. Ilolisen, Cultus - Vorstand. V a c a n z. Durch einen Ruf unseres Lehrers Herrn Kiittnauer nach Baltimore, wird unsere Religiorislchrer und Cautorstelle mit dem 1. März d. I. vacant. ßDer fixirte Gehalt beträgt fl. 400, sowie weitere fl. 50 als WohnungSvergütung Rebengefälle nicht unbedeutend. Reflectirende wollen ihre Anmeldungen frankirt unter Beilage ihrer Zeugnisie an den Unterzeichneten alsbald machen. Musikalisch gebildete, sowie solche, welche befähigt sind, deutsche religiöse Vorträge zu halten, werden bevorzugt. Seligenstadt b. Franks, a. M. d. 24. Febr. 1867. Für den Vorstand der israelitischen Gemeinde: M. Vacharach. Die vorige Nummer trägt irrthümlich d« ''Kummet 11, während sie Nmumer ist. Wir bitten dies-gefälligst berichtigen zu wollen. Bemerkung. Wir bitten um Entschuldigung» wenn bei de« maligen Sckluffe des Quartals die Artikel rheilweise nicht zu b» aehen und einige Korrespondenzen zurückgesetzt werden muhten. fühlen uns verpflichtet, den ganzen die«jährigen Ben» m „Allianc iar. univ.** zu bringen, was einen großen Theil de- Sa#»“* beansprucht. __ Verantwortlicher Redaoteur: I. stlingenstein in Ldepnheim in Rpemheiei,; Selbstverlag der Redaktion. Für den Buchhandel: in Commisiion bei Lete.r Leiner in Leipzig. — Tampf» L chnellprffsenrduck von I. Gott sieben tn Mainz.'

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