Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 6 (1866)
- Issue
- 49 (6.12.1866)
- Date
- 1866-12-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der IsrnelilMke Iekrer I r i t s ch r i f 1 für die gesammten Interessen des israelitischen Lchrcrstandes / und zugleich ' £rgan für den Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger 'israelitischer Lehrer, Lehrer- Wittrvcn und -E6aiscn in Teuischland. 4S. Mainz, den 6. Dezember 1866. (Sechstem Jahrgang.) Wöchentlich 1 Nunnncr. DinftNjährlicher Slronnnnmrcp'kiv 27 kr. >,4 Thlr. Bci srankirier Zusendung unter Kren-.b^nd i.-drlich 2 «. 12 kr. Anzeigen zu 1 Egr. die Pctitzcile. Bestellungen Nehmen alle Postämter und Buchhandlungen an.> Statuten des Vereins israelitische? Lehrer des Königreiches Hannover. , * I. Namen.. 1. Die israelitischen Lehrer des Königreichs Hannover treten zu einem Vereine zusammen, . welchem sie vorstehenden Namen geben. II. Zweck. $. 2. Zweck^es Vereins ist: r». Hebung der Schule und des GottesdienÄes; b. für Die materielle Lage seiner Mitglieder nach Kräften zu wirten. II>. Mittel. S 3 Sie wollen dielen Zweck zu erreichen streben: s. durch mindestens jährlich einmal abzulmltende General-Versammlungen; b. durch Austausch von Erfahrungen; c. durch, von einzelnen Mitgliedern zu haltend«. Vorträge und darüber stattfindende Debatten; ä'einmüthige Ergreifung solcher Mittel, welche die absolute, Majorität der Versammlung genehmigt hat. IV. Mitglieder. £. 4. Jeder im Königreiche Hannover angejrcllte, resp. fungirende Cultusbeamte kann Mitglied des Vereins sein wenn er sich entweder als solches bei dem Vorstande meldet, oder sich durch persönliches Erscheinen in einer Vere ns-Versammlung als Mitglied einsührt. V. Rechte. >; 5. Alle Vereins - Mitglieder, selbst die in allerjüngster Zeit erst eingetretenen, haben gleiche Rechte unter einander VI. Pflichten. J§. 0. Jedes Mitglied übernimmt die Verpflichtung, den Zweck des Vereins nach Kräften zu fördern. - $:• 7. Alle Mitglieder participiren zü gleichen Theilen an den entstandenen Kosten. VII. Vorstand.. §. 8. Der Verein wählt einen Vorstand, aus drei Mitgliedern bestellend: n. einem Vorfitzenden, b. dessen Stellvertreter und c. einen Schrift führer. — Alle drei Vorstands - Mitglieder werden für ein Jahr durch Stimmzettel mit absoluter Majorität gewälllt. — Aus Vorschlag eines Dritttheils der Anwesenden kann, der Vorstand auch durch Acclamation gewählt werden VII. Vorsitzender. §. 9 'Der Vorsitzende leitet auf der Versammlung die Debatten, gibt ein kurzes Rekums derselben und läßt über die gestellten Anträge abstim men. — Er vertlitt den Verein nach außen hin, hat nöderen Tebattcn sich Der Schriftführer thige Bekanntmachunger zu erlassen und alle Schristen öes Vereins aufzubewahren. tt. Stellvertreter. 1".. Ter Stellvertreter des Vorsitzenden hät aus denen Ei suchen alle Pflichten befielen wahrzunehmen. — Er t)ojt besonders Anmeldung neuer Mitglieder entgegenzunehrnen und sie den Mitgliedern des Vereins vorzustellen. — Ei hat stets den Vorsitz bei' Verhandlungen einzunehmen, an der Vorsitzende bethciligcn will. 0. Schriftführer ll. hat während der Versammlung das istrotocoll zu führen, dieses dis einen Monat nach Schluß der. Versammlung zu copiren, und dann das Original sammt der Eopie dem Vorsitzenden einzusenden. — Auch hat derselbe bei Beginn einer Dersanimlung das Protocoll der vorhiwgegangenen vorzutesen; überhaupt sein Amt zu verrichten, bis ein neuer Schriftführer gewählt worden. VjII. Ablehnnng der Walll 12. Jedes Mitglied des Vereins bat eine aui dafielbe gefallene Wahl anzunehmen. Rur diejenigen Mitglieder können eine solche ablehnen, welche schon zwei Jahre nccheinauder das Amt eines Vorstands-Mitglieds verwaltet Haien. IX. Kosten. 13 Die dem Vorstände erwachsenen Kosten werden demselben nach vor^elegter und revidirter Rechnung erstattet. ' Es sollen zu dem Zwecke zwei, per Aectamation gewalllte Mitglieder t ie Rechnungen revidiren — z 14. Alle Mitglieder des Vereins, ob zur Versammlung . erschiencu . oder nicht, paricipiren gleichen Theilen an den ir osten. (Vergl. <?. 7.) X. Ort und Zeitder Versammlung. S. ’.i. Rach der Erledigung der Tagesordnung wird über Ort und Zeit der nächsten Versammlung i«er adsoluter Majorität bestimmt — Wenn kein bestimmter Antrag gestellt ist, hat der Vorsitzende Ort und Zeit der Vermmmlung vorzuschlagen. XI. Beschußfaisung. 4l>. Die Beschlußkaffung geschieht durch absolute Majorität Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votuni des Vorsitzenden. XII. Tagesordnung g. 17. Tie Ta esordnung bestimmt der Vorsitzende und har dieselbe spätestens 14 Tage vor der stattfindenden Veremsiitzung durch ein vielaeleienes