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Der israelitische Lehrer · 1866-08-30 · 35 (30.8.1866) · p. Seite 144

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
6 (1866)
Issue
35 (30.8.1866)
Date
1866-08-30
Page
Seite 144 (sequence 4)
Language
German
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144 unzusammenhängend« und dadurch reiz- und verständnißleere Sätze gewählt. Wir glauben, daß die Einsicht in die Natur kindlicher Entwicklung uns vor solchen. Thun bewahren mußte. Nicht der Theil, sondern das Game ist dem Kinde die Einheit. Wenn der Schüler sich über sein Lesestück aussprechen soll, wird ihm dies leichter werden, wenn er zusammenhangslose Sätze, als wenn er einen einheitlichen Gedanken vor sich hat? Beginnt man die Naturbet. achtung mit dem Blatte, der einzelnen Faier oder Zelle oder mit. dem Baume? Kann nicht, auch wenn man wirklich das Lesebuch sprachlicher —' grammatikalischer — llebung zu Grunde legen will, dies gelächen, mveni man die Sätze zur anschaulichen Darstellung, einer Einheit, eines zusammenhängenden Tinges oder- G-.dank.ms verwendet? Wird es möglich sein, das logiich-richt:ge 'Leien an solchem Nomen-, an solchen blos für die sprachliche llebung geschaffenen Lesesätzen — die ohne jröcrj inneren Zuium „enbang bleiben — zu üben? Hie:, in Der 'zweilln Abtbellung der drerklassigen Schule, iw. 2. Lesecurins —. logisches Leien — haben wir auch das jüdisch-religiöse Eien:-nt tlieflweise in Betracht zu ziehen. Wenn die Lesestücke Leden-r-bilder Oarstellen »ollen, wenn sie cntnome en 'ein n-nssen dem Leben, dem An schauungs- und Voistellungskrerie der Kinder, so gehört auch das religiöse, gottesdi ilsteiche und Faünlienl-.ben, wie cs sich vor den Augen des Kindes g.staltet, niit in das Bereich dieser Anickiauung. So nnden wir denn auch diese Seite des Lebens wirklich in allen Schullewbüch-rn für diese Klasse berücksichtigt. Ist ja jedes Faa.itieüleben durch die religiöse. Gestaltung res häuslichen Kreises vielfältig beeinflußt und ein wirkliches Lebensbild erhalten wir nur, wenn wir hieie Seite desselben in Betracht neben. Tie Feiertage werden wir inebe'ondere als paffendes Objekt der Betraa tung anerkennen -üssen. Das jüdisch-religiöse Familienleben, wenn es auch t::r die Gegenwart m l von seinem, urgea.uthlichen Zauber rerloren l: t und lange - ichr - ebr s.- reich ist. au lebendigen Foer enj wie wir cs,'um o«r K'Nder Willen, wümcken wußten, ist doch ij erh.n noch reich genug, unl Stoff zu lebe:-via-n, anschaulichen'Tnrstellunacn -u bieten. Ter Sabbath > it semen-Gebräuchen, die Festtage und ihr theilweise io her licher ije'gemülblicher Zauber: Sebe und Mazzotb, Blumen-am Wocheniest, Schovhar und die ganze Versohnungsieie, Sukkah und sF stsnauß, Simchalh Thora und Chanukka-Lichter, all dies bietet des Stoffes genug zu Beschreibungen und Dcustellung-.n, die für das Leben des Kindes »olgereich bleiben und i'. Leieduche für die Volksichule mcht »eblen sollen/' Wollten wir ade: auch von. diesen positiven Anforderungen für das L-iebuch für jüvi'che Schulen' ab'ehen — obwohl wir nicht lauben^ daß hierin, rvrnn einmal doch d'.s Lesebuch conreffionell ist, elwvs Anstößiges entbalten sein kann, so muffen wir doch mit aller Kraft daraus dringen, daß das für unsere Schulen verwandele Lesebuch nicht solche Darstellungen enihalt., d:e in d m religiösen Leben und der religiösen Anichauung anderer Eonwffionen wurzeln und demselben entnommen lind. Das nt aber,, io viel uns bekannt, bei allen Lesebüchern der Fall'; überall erscheint der Chrrnbaum, das Ärmliche Weiliuaa.ts-, Oster- und Pflnginest. .Was folgt daraus für die jüdische Schule und ihre Beitreter?! Wir.glauben nicht, Daß man von irgend welcher Seite j uns in dieser Anforderung mißverstehen wird. Enthält ein Schullesebuch begeisterte Schilderung der christlichen Weihnachtsfeier, so wird es dem religiösen Leben des Judenthums entgegenstehende, wenn mcht gar feindliche Gedanken im Schüler erwecken, und Niemand wird uns verargen, wenn wir solche Bücher aus unfern Lchulen zu entfernen suchen; Niemand aber wird auch, so lange nicht ein Schullesebuch vorhanden ist, das ganz auf paritätischem Standpunkte steht, uns verwehren, das jüdische- Familienleben in dem für jüdische Schulen zu verwendenden Buche zu zeichnen. Ein Buch, das solche charakteristische Schilderungen nicht enthielte, würde kein klares, wahres und lebendiges Bild der Anschauung, kein Lebensbild der Familie bieten. Daß hier auch theilweise schon poeti'che Lesestücke eingeflochten werden sollen und können, dürste am wenigsten diejenigen Leser beirren, die den eigentlichen Zweck dieser Lesestufe — das logische Lesen — vor allem berücksichtigt sehen wollen. Unsere Literatur ist reich an-poetischen Produkten, die ein klares, sinnliches, anschauliches Bilv geben, die' Freude am Lesen und daourch die Lesefertigkeit und das logisch richtige Lesen fördern. Wir kommen öem Endzweck unserer Abhandlung, der Art und der Gestaltung des Lesebuches für die Oberklasse der jüdischen Volksschule nun näher und wollen, da wir hierdurch auch über das bereits Gesagte noch mehr Licht bringen werden, jetzt au» das Lesebuch für die Oderklaffe üb.rgehen. (Schluß folgt.) Wochenbericht. A l Z e >', 22. August. Von tec Alliance isr. universelle erb lten wir d^S Siecle vom 7. Au-ust welches folaenten Brief ih.,s P: äst enter. Eremi-ur an ten Direktor Havir. enthält, d-n wir feims hohen Jnter-.-ff s halber hier im Auszuge miitbeilen. „Herr Hamn! Unsere Februa. - Revolution hatte, wie ich Ihnen in meinem letzten Briefe bereits mittheilte, ihr Gegen- 'lück in Luckarest. Die Walache: und Moldau erklärten ihre Una dängigkeit und constituirten ff' als Republik. U".t>r den damals zugestantenen Freiheiten glänzie die Freiheit der Eulte und deren -Gleichberechtigung oben an. Es ist bekannt, waS aus jmen beiden Provinz-m biS zum Jahre 1858 geworden ist, wo die 7 garantrrenden Mächte st» unter türkische Oberhoheit stellten. Intoleranz wurde in der damaligen Eomntution zum lruenden Princip erhoben. Die euroräisch.n Mächte haben 1858 die Sa-.t gestreut, deren Früchte die dortigenJudenverfolguugen. von 1866 sind. Nachdem Art. 46 des Statuts in seinem ersten Paraarapben ausi'vrtcht: „Alle Moldauer und Welachen sind vor dem Gesetze'gleich, ebenso rücksichtlich, der Auferlegung von Steuern und der Zulässigkeit zu den öffei tlich-m Aemtern," vernichtet 8- 4 dieses Zuaeüändniß wieder durch len Zusatz: „D>e Moldauer und Walachei, aller „christlichen" Bekenntnijje genießen die öffentlichen R'chte in gleicher Weise; andere Culte nur, insoweit dre öffentliche Geietzgebuog ihnen den Genuß derselben zugcsteht. Nach der Bereinigung der Fürstenthümer unter der Herrschaft des Fürsten Cuza erwackt-- das vollständig erloschene Borurtb'il ---g-n die Juden aufS Neue; es machte schnelle, ungeheure Fortschritte. Der Genuß der bürgerlichen Rechte war ihnen bereitzugestanden und dennoch verbot man ihnen nach früherer Gesetzgebung oder Gewohnheit den Ankauf und Besitz ländlicher

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