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Der israelitische Lehrer · 1866-06-07 · 23 (7.6.1866) · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
6 (1866)
Issue
23 (7.6.1866)
Date
1866-06-07
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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j Kr KmeMscke Jelirer. Zeitschrift 1 für die gesummten Interessen des israelitischen LehrerstandeS Junb zugleich Organ für den Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer- , Wittwen und -Waisen in Deutschland. J\§ 83. Mainz, den 7. Juni 1866. (Ssvhslsr Jahrgang.) Wöchentlich 1 Rümmer. Vierteljährlicher SlbonnementSpreiS 27 lr. --- 1/4 Thlr. Bei frantirter Zusendung unter Kreuzband jährlich 2 sl. 12 kr. . Anzeigen zu 1 Sgr. die Petitzeile. Bestellungm nehmen alle Postämter und Buchhandlungen an. Heber den Confirmanden-Unterricht. Sin nicht zur Vorlesung gekommene« Lonferenzreferat. (Fortsetzung.) . Ich habe bisher nicht sowohl von einem Eonfirman- »enuvterrichte als von dem systematischen Religionsunterrichte gesprochen, weil ich einen eigentlichen Unterschied zwischen beiden Bezeichnungen für den Lehrer nicht kenpe. Nur wo der Confirmandenur.terricht in die Hand deS Rabbinen gelegt ist, welcher eist,etwa mit der 2. Hälfte des letzten Schuljahres eintritt, oder wo, wie es leider in einzelnen Städten Süddeutschlands — und wohl auch anderer Gegenden? — der Fall ist, die Kinder dem Rabbinen zum Confirmandcnunterrichte gegeben werden, ohne irgend welche Vorbereitung, ohne bisher irgend welchen Religionsunterricht genossen zu haben, mag ein anderer Weg für den Eonfirmandenunterricht geboten sein, den ich als Lehrer hier nicht berücksichtigen kann und nicht berücksichtigen mag, weil er eben pädagogisch nicht in Betracht kommen darf. Die Pädagogik kennt einen Nothunterricht, und es gibt Fälle, r«o ein Lehrer besondere Rücksicht auf ein Kind nehmen muß, da» wegen unabwendbarer Hindernisse die Schule nicht regelmäßig besuchen kann. Aber der Lehrer und die Pädagogik dürfen keine Rücksicht nehmen ans gewissenlose Religionsgemeinden, die das ihnen anempfohlene Heiligthum schädigen, indem sie es versäumen, sür regelmäßigen Religionsunterricht Sorge zu tragen Und ebenso wenig kennt der Religionslehrer einen Religionsunterricht, der, auf ein Minimum von Zeit beschränkt, von einem dem Kinde fernstehenden Manne in Krafttropfen eingegeben werden soll, als bloße Vorbereitung für einen religiösen Akt, der nur Bedeutung und Wichtigkeit bat, wenn er sich stützt auf regelmäßige religiöse Entwicklung und eine/Einsührung in die religiöse Selbstständigkeit, ein feierlich^ Uebergang auS der Kindheit ins höhere Jugendalter ist. l&aium fällt also für uns Lehrer der systematische Religionsunterricht mit dem Confirmandeuunterrichte zusammen. Aber während dieser zwei Jahre, die wir dem systematischen Religionsunterrichte zuweisen, wird der Lehrer Gelegenheit finden, auf die Bedeutung dieser UebergangSzeit aufmerksam zu mache«. Er wird ferner die Hauptlehren und vorzüglichsten Gebote in bestimmt formulirte Sätze bringen, um diese den Kindern als Material an die Hand zu geben für die der Eonfirmation vorausgehmde oder mit derselben zusammenfallende Religionsprüfung. Diese Hauptpunkt!?, bei welchen wir ein besonderes Gewicht auch auf die Unterscheidungslehren des JudenthumS legen, die wir im früheren VorbereitungSunterrichte als solche nicht berücksichtigen, mögen von dm Kindern ausgeschrieben oder im Lehrbuche angezeichnet werden. Daß hier, wie überall, Lehre und Gebot sich auf Bibelsprüche stützen müssen, die auch in der Ursprache ein» zuüben sind, setze ich als bekannt voraus. In den letzten 4—6 Wochen des ConfirmandenunterrichtS wirVnun eine besondere Stunde außer der Schulzeit anzuberaumen sein, wo diese Hauptlehren in der festen Form zu wiederholen und geläufig zu üben sind, um, wie wir schon andeutcten, in der öffentlichen Religionsprüfung Störungen zu vermeiden, dr'e in der Synagoge, bei einem so feierlichen Akte, nicht vorkommm dürfen; wobei ich jedoch wiederholt darauf aufmerksam mache, wie verwerflich eL ist, den gesammten Eonfirmandenunterricht eben nur auf diese Sätze, die in der Synagoge „hergesagt" weiden, zu beschränken und sich zufrieden geben zu wollen, wenn solche Sätze, die in ihrer Nacktheit unverständlich sind, wenn sie nicht zusammenhängend aus ihrer Grundlage erklärt werden, wohl dloS ohne Verständniß auswendig hergesagt und eingebläut werden. Wir haben also einen zweijährigen Konfirmand »unterricht, als dessen Inhalt wir die gesummten Lehren und Gebote unserer heiligm Religion erkennen. Der Knabe und daS Mädchen, welche als selbstständige Glieder eintriten in die Gemeinde Israels, als dessen Glieder sie geboren sind, erkennen selbstbewußt ihre Aufgabe als glaubenS- und pflichttreue Israeliten. Dann, »enn daS Kind so vorbereitet ist, erfüllt die Konfirmation ihren Zweck, „daß derjmige, welcher Jude sein soll und will, auch Rechenschaft abzugeben wisse von seinem Judenthume und fähig sei, dasselbe an seiner Stelle würdig zu vertreten." II. Ich habe schon die Frage über daS Ziel deS KonfirmandenunterrichtS mit der vorhergehenden verknüpft; ich

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