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Der israelitische Lehrer · 1866-03-15 · 11 (15.3.1866) · p. Seite 45

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
6 (1866)
Issue
11 (15.3.1866)
Date
1866-03-15
Page
Seite 45 (sequence 3)
Language
German
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thum, die Zersprengung durch die Römer, (2. Epoche) die Erhebung de- Judenthums durch seinen geistigen Schatz, die Lehre, das Gedrückte der Mittelalters, die geistige Verkümmerung und dann die Stärkung und Kräftigung derselben durch M. Mendelssohn geschildert und die Hoffnung ausgesprochen, daß auS den Wirren unserer Zeit ein neues verklärtes Judenthum hervorgehen werde. In der 2. und 3. Vorlesung — über den Untergang deS judäischen Staates, Jeremias. Israels Auferstehung, Wesen der isr. Propheten, über Propheten im Allgemeinen. JC. rx. _ werden insbesondere echte Charakterbilder der Propheten Jeremias und Ezechiel vorgeführt. Die betreffenden wörtlich angeführten Reden derselben machen die Bilder anschaulich und lebendig. Jeremias erweckt nicht falsche -Hoffnungen, sondern deckt dem Volke seine Zukunst auf, nicht wie die heutigen Schmeichler der Fürsten und Völker. Er bmimmt dem^Volke den Wahn, als würde Gott seinen Tempel nicht zerstören laffen und scheut kein Todcsurthcil. Wir lernen diesen Propheten in seiner ganzen Größe kennen. - Auch wird uns überzeugend nachgewiesen, wie das Weib kein nach vielseitiger Behauptung unterdrücktes und verachtetes Geschöpf bei den Israeliten war. das erst durch die spätere Civilisation des Christenthums die ihm gebührende Stellung eingenommen, sondern ein edles Wesen, das zuweilen sogar als Prophetin auftret (Chulda) — Aufforderung zur Vaterlandsliebe. — Schöner Vergleich der falschen mit den echten Propheten. In der 4. Vorlesung begegnen wir Jesaias, wie er durch seine ausgezeichnete Reonergabe die religiösen Anschauungen des Volkes zu läutern sucht. Sehr ansprechend sind besonders die 7. und 8. Vorlesung, in welchen über den traurigen Zustand der jüdischen Colonie, Esra's Unternehmungen, die große Synode, die jüdische Gerichtsbarkeit, Bet- und Lehrhäuser, Wiederherstellung der Tempelordnung, Mischehen, Gründung der jüdisch samaritamschen Sekte rc. gesprochen wird. Doch, wie gesagt, wir müffen uns einschränken und dem geneigten Leser das Weitere überlaffen; wir sind überzeugt, er wird das Ganze befriedigt aus der Hand legen. Schließlich erlauben wir uns noch, unfern Collegen diese Vorlesungen auf's Wärmste zu empfehlen, indem wir sicher sind, daß sie gar Vieles aus denselben entnehmen können und werden, was sich beim bibl. und nachbibl. Geschichtsunterricht mit Vortheil für die Schule verwerthen läßt. Es sind treffliche Charakterbilder, in edler, aber doch populärer Sprache gehalten, die geeigneter sind, als die meisten für die Schule Heschnebenen Lehrbücher über jüdische Geschichte den Kindern das für sie in bitfer Hinsicht Röthige und Wiffenswürdigs zur klaren Anschauung zu bringen. Die Ausstattung des Buches ist sehr gut. — Schließen "ir mit dem Wunsche, daß das Buch reichen Absatz finde, damit der geehrte Verfasser sich veranlaßt fühle, auch die Vorlesungen, die er in diesem Winter als Fortsetzung der vorliegenden gehalten, dem Druck zu..übergeben. Alsheim. A. Marx. Wochenbericht. Flörsheim, im Nassauischen, 23. Febr. Der herzoglichen Amtsbehörke zu Königstein liegt gegenwärtig ein Rcchtsfall vor, der um so mehr größeres Interesse erregt, als ex, obgleich localer Natur, doch einen mehr allgemeineren Charakter anzunehmen scheint und namentlich geeignet ist, den Standpunkt einer bis jetzt noch ihrer Besserstellung harrenden Dienerklaffe vollständig zu klären. Gedachter Rechtsfall derart ein willkührlich gelockerte- Dienstverhältnis zwischen einer israel. Cultusqemeinde und ihrem Lehrer unter solgenden Umständen: Vor längerer Zeit hatte die isr. Cultusgemeinde in dem Städtchen O an der Urselbach mit dem isr Lehrer K. aus Heddernheim em Uebereinkommcn getroffen, wonach derselbe wöchentlich einmal den Religionsunterricht an der Religionsschule zu O. zu erlheilen batte Der Lelrer, dem zu jener Zeit anderweitige Filialen im nahen Ausland, wenige? weit entfernt und besser dotirt, offerirt wurden, zog des Definitivums wegen das anderthalb Stunden weite O vor und seine Functio wn nahmen nach erfolgter Genehmigung Seitens hoher Landesbehörde den gewünschten Fortgang. Dieses Verhältniß dauerte einige Jahre und das war lange genug. Man weiß nicht, ob aus Spariamkeits- oder andern Gründen wurde nun im Ratbe des Cultusvcrstan-, des zu O. beschlossen, wie folgt: Die schulpflichtigen Sinder nach dem nahen Homburg in eine Anstalt zu schicken und dem Lehrer zu kündigen. Gesagt, gethan. Die Kinder gingen sofort in die benachbarte Residenz und der Lehrer sollte bleiben, wo er war. Bei seinem Wiedercrscheinen traf er statt der Kinder nur leere Bänke. Die Sache liegt nun dem Justizamte zur Entscheidung vor, und, sind wir recht unterrichtet, so soll bereithohe Landesregierung Mittheilung hiervon baden. Wie wir bereits vernommen. sollen die Actien für die fragliche Gemeinde nicht sehr günstig stehen. Es wird gefragt, wenn die Handlung-weise der Cultusgemeinde zu O. gebilligt wirdwas wü den die ürigen Gemeinden lhün, und welche Stütze hätten alsdann die Lehrer? In dem Städtchen Hofheim ist jüngst der seltene Fall vorgekommen, daß ein jüdisches Kind durch den Leichtsinn seiner christlichen Pflegemutter auf dem christlichen Friedhofe beerdigt worden ist. Die wenigen dort wohnenden Jiraeliten, welche das Kind anfänglich nicht kannten, erhoben nach erfolgter Mittheilung Recurs; und nach vielen unausge>ehten Bemühungen erhielten sie die Erlaubniß, das Kind, das schon sein Krcuzchen hatte, auszugraben und auf ihrem Friedbose^zu begraben. Dagab nun in dem kleinen Stäbchen eii en givyen Lärm und oben« drein auch ein bischen Rischus. Doch die Beerdigung erfolgte. Die inländ sche Presse hat sich hierüber mißliebig ausgedrückt und bemerkte: „Laßt die Todten ruhen." Auch die „Frankfurter Latern", em humoristisches Blatt, ließ, es an satyrischen Be» merkungen nicht fehlen. Heß. Aus Deutschböhmen, 24. Febr. Ein Gesetz verlangt, daß bier in allen Schulen Böhmisch gelehrt wird An d»s betreffende Gejeh knüpft sich nun die Frage, ob daffelbe auch für die hebräisch-deutschen Haupt- und Volksschulen, deren es in Böhmen etwa 54 gibt, bindend ist. Die allgemeinen Norm-n haben sich für die jüdischen Schulen nicbt ausreichend gezeigt, dieses wurde aiierkamtt. Und da ei bli b cs. So steht die jüdische Schule so ziemlich „außerhalb des Gesetzes." Die Czecken suchen nun freilich die Juden ihrer Sache gcnei.it Hu machen und wenden hierfür das sehr einfache und gewiß auch geeignete Mittel an, daß die czcchisä-en Organe die buntesten Verleumdungen nnd Verdächtigungen gegen dce Juden verbreiten und von denselben nur per „Fremde" und „Emgewanderte" sprechen, während die Deutschen per „Schwaben" titulirt wcrdcin. Uebcr»

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