Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 5 (1865)
- Issue
- 52 (28.12.1865)
- Date
- 1865-12-28
- Page
- Seite 218 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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I - 218 — yt, was für die Gegenwart noch Leben und Wirksamkeit umschließt, das muß bewahrt bleiben! Die stürmende, niederreißende, und ohne reifliche Erwägung 4>es Bedürfnisses der. Masse ausdauende Reform hat sogar in den mehr intelligenten Städten großen Schaden gebracht; sie hat Spaltungen im.Schooße der Gemeinde hervorgernfen; — auf öenj Lande würde sie Alles verderben. Um auf dem Boden d^s 'Bestehenden fortzudauen, müßten die der Reform geneigten Rabbinen eines Landes oder Ländchens — deßhalb 0017 Allem vereint ein-neues Gebetbuch, eine neue Tefilla, für das Land bearbeiten, in welcher selbstverständlich die Hauptgebete unverkürzt, fast alle eben eingeführten Gebetstücke, wenigstens mit den Anfangsworten*), vertreten wären. Wenn auch dann in dem eigentlichen Inhalte Manches verändert, Anderes ganz weggelassen, und überhaupt dem Bedürfniß der Zeit ensprechend abgefaßt wären, io würde der Kampf gegen dieselbe doch kein zu großer sein, j i von Bielen schon der Abkürzungen und der damit gewonnenen Zeiteriparniß halber mit F enden' ausgenommen werden.* Eine Zusammeuberufung von Borständen, Notablen und Lehrern (von Seiten des Rabbiners) müßte die Einführung dieser Tesilla anbahnen. Dieser Mischen Tesilla müßten dann einige deutsche**) Gebete für besondere Tage, (Sädbath-, Fastr und Feiertage) angereiht fein, in welchen in populärem Style, dem Geiste der Landleute angemessen, von -der Bedeutung des Tages und den damit verbundenen Festgebräuchen gesprochen wird. Der Lehrer oder Vorbeter einer jeden Gemeinde, von dem Rabbinen dazu aufgcfordert» würde diese Gebete beim Gottesdienste vertragen; die Zuhörer würden gleichzeitig belehrt nnd erbaut; sie lernen den Unterschied zwischen einem verstandenen und unverstandenen Gottesdienste kennen; und die Reform hätte mit dieser Emnchtung aus dem Lande bedeutend gewonnen; ihre Grundlage wäre gesichert. Bon Seiten der Herren Rabbinen wird mir hier der Einwand gemacht werden, daßes ja nach dem Ebengesagten ihrer Wirksamkeit gar nicht bedürfe, daß dies ja der Lehrer ohne Mithilfe seines Rabbmen thun können! Ich widerspreche dem: Nicht jeder Lehrer ist im Besitze der pasienden deutschen Gebete; nickt jeder Lehrer nimmt eilte Stellung in seiner Gemeinde ein, daß er sich eine solche Neuerung ohne Auftrag seines Rabbinen erlauben dürste; nicht Jeder hat den Muth und die Befähigung dazu. *i Die Piurim sind hierbei nicht mit inbegristrst. - Daß au-i die OTthccotcf« Gemeinde einen, ,'d'öijtn keutfäicn Gebete nicht abgeneigt ist kann .ich auseigener Grf.'hrunz beweisen. Ich bin in einer ortbadoxen Gcmewde,- babe aber statt des »rüber gebräuchlichen Matnat. ^,ad - Visäiebersts den Festsegen von I)r. Cie,» nach dem 'Ritus der Haurtiynagoze - zu Frankfurt eingefübrt. Riebt nur, daß irf> keinen Wi orrsvruch»erl itren, ich kann es im Gcgcntbeil mit Genugtbuung aussrrechen, daß bei keinem Tbeile unseres Gottesdienstes «ine größere^Rube und Andacht wahrzune'.men ist, als bei dem Vorträge dieses Gebetes. Für die Festtage Pesach und Lebcmini a;erctb, an welchem ersterem rer Früblinzstbau dl;, am letzterem dir Regenzeit kDL'ä begrüßt wird, babe ich ebenfalls die von Herrn Qr. Ltein «erfaßten Gedichte in meiner Synagoge eingesübrt, und taffe dieselben vor dem Mu'afzebete von miinen'tLchülern vertragen, sie wurden mit Freuden ausgenommen, werden immer mit Freuden gebört. Ist er aber von seinem Rabbinen dazu autoristrt, hat er etwas in den Händen worauf er sich stützen kann, — dann kann er auftreten, und wird nicht so leicht mit.seinem Vortrage abgewiesen werden. Die sonst noch waltenden Mißbräuche, das Versteigern der 51122, das lärmende Zizithküssen, das Abschlagen der Balchweiden am «21 njyerin u. s. w. u. s. w. sie alle können nur durch Mitwirken des Herrn Rabbinen, oder besser, durch Zusammenwirken von Rabbinen und Lehrern beseitigt werden. Es bleibk lediglich den Rabbinen überlassen über die Art der Reform im Einzelnen zu entscheiden, da dies fa im Bereiche ihrer Pflicht liegt, gehe ich zu dem 4. und letzten Theile unseres Themas über mit der Frage: IV. WaS kann und soll der Religiouslehrer dazu beitragen die Reform in seiner Gemeinde zu fördern? Dem Religioilslehrer ist nach dieser Richtung ein weites Feld der Thätigkeit eröffnet. Ec kann jedoch nur dann segensreich auf demselben wirken, wenn er sich das Vertrauen seiner Gemeinde dahin erworben hat, daß er keiner Parthei angehöre, daß er eine seinem Stande angemessene Erfüllung der religiösen Pflichten sich zur Aufgabe gemacht hat. Der sogenannte neumodische Lehrer, der sich immer und überall als solcher zeigen will, — der der religiösen Anschauung seiner Gemeindeglieder oft absichtlich entgegenhandelt, der w.rd nie einer vernünftigen zeitgemäßen Reform bienen können, da seine Worte, seine etwaigen Anordnungen im Voraus Mißtrauen erregen.' 1 Der Lehrer, der für die Reform wirken will, muß daher vor Allem religiös sein. Diese Religiosität muß er durch Wort und That auch der ihm anverträuten Jugend einzupflanzen suchen; er muß sie zu einein regelmäßigen Besuche des Gottesdienstes anhalten, m»ß so viel als möglich darüber wachen, daß seine Schüler beim Gottesdienste anständig und ruhig sich bitragen, muß überhaupt zeigen, daß ihm ein feierlicher Gottesdienst kein leeres Wort sei. Rur, wenn er sich' durch ein solches Betragen das Vertrauen seiner Gemeinde gewonnen, kann er gegen die herrschenden Mißbräuche hie und da ein ernstes, freund- - lichcs Wort sprechen, und es wird nicht wirkungslos bleiben. — Auch vielen Lehrern läßt sich hierin der Vorwurf machen, daß sie durch ein zu, freies Auftreten, durch ein absichtliches Zuschautragen ihrer Fortschritts - Ideen der gesunden Reform mehr geschadet als genützt haben. Der Lehrer kann für die Re'orm segensreich wirken, 2. durch Belehrung; a) der Jugend; b) der erwachsenen Glieder seiner Gemeinde. Der Unterricht in der Neligionsgeschichte ist die beste Grundlage für eine vernünftige Religionsanschauung. Dieser Unterricht muß in der Schule gepflegt und müssen besonders diejenigen Seiten hervorgehoben werden, welche die Entstehung der religiösen Gesetze, Gebräuche und Einrichtungen behandeln. Die Jugend bekommt dadurch eine klare Einsicht über den Werth oder Unwerth dieser- Gebräuche, ein selbstständiges Urihell, und wird dann nicht mehr dem herkömmlichen