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Der israelitische Lehrer · 1865-12-21 · 51 (21.12.1865) · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
5 (1865)
Issue
51 (21.12.1865)
Date
1865-12-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Her Jsraflitisschf Iekrer. Zeitschrift , für die gesammten Jntereffen des israelitischen Lehrersrandes und zugleit Organ für den Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer- Wittrven und -Waisen in Deutschland. jX«. ÄL. Mainz, dm 21. December 1865. - (Fünftel: Jahrgang.) L.öchr«tlich 1 Nummer. Birrteljährlicker Abonnem entspreis 27 kr. --- >/4 tMr. Bei frankirter Zusendung unter Kreuzband jäbrliib 2 st. 12 fr. Anzeigen zu 1 Egr, di« Petitzeile. Bestellungen nehmen alle Postämter und Buchhandlungen im. Sit“ An unsere Leser. "MU Mit der nächsten Nummer ichlirßt der fünfte Jahrgang dieser Zeitschrift, und bitten wir um ungesäumte Erneuerung des Abonnements. Ten Herren Abonnenten, welchen wir unsere Zeitschrift bisher unter Kreuzband zusendeten, werden wir die Fortsetzung auch ohne erneuerte Bestellung liefern, wenn nicht die letzte Nummer dieses oder erste Nummer des neuen Jahrgangs an uns zurückgcht. Bon der Rechtlichkeit unserer Abonnenten dürfen wir aber erwarten, daß nicht wieder, wie im letzten Ecmestrr vorgekommen, bei Nachnahmeerhebungen Nichtannahmen Vorkommen, und unser Verlust also ein doppelter wird. Wr werden darum auch schon mit Nummer 3 sür den ganzen Jahrgang (zur Ersparung doppelter Kosten), Postvorschnß erheben, und zwar st. 2. 12 kr. bei allwöchentlicher, fl. 2 bei vierzehntägiger und fl. 1. 45 kr. bei monatlicher Zusendung, — wenn bis dahin der Betrag uns noch nicht zugegangen. Wir haben im vergär genen Semester einige Doppel-Nummern gegeben. Eine noch größere Ausdehnung erlaubten uns zu unserm Bedauern die immer noch andauernden bescheidenen Verhältnisse unseres Blattes nicht. Hoffen wir jedoch, daß die stetig wachsende Thrilnahme uns in den Stand setze, im nächsten Jahre dem Blatte eine größere Ausdehnung zu geben und dabei fortgesetzt Werthvolles zu bieten um sür die Beffergestaltung unserer Verhältnisse und Entwicklung der Schule mit Energie thätig sein zu können. Odern he im in Rheinheffen, dm 16. December 1865. Die Redactivn de» „Israelitischen Lehrer." Die Reform dcS Synagogen- Gottesdienstes auf dem Lande. Ein Conferenz-Referat von s. 32.... in W.m. (Fortsetzung.) II. Ist eine Reform im Judenthum zulässig, erlaubt? Obwohl auS den beregten Gründm ein großer Theil I unserer Glaubensgenossen das Bedürfniß einer Reform des i SpnagogengotteSdiensteS anerkennt, und wenn auch eine j solche von Vielen mit Freuden begrüßt würde; so sind doch auch Viele vorhanden, welcher mit aller Kraft sich dem gegenüberstellen mit dem Ausrufe: In Israel gibt es kein Vorwärts, ist keine Reform zulässig l La ist Alles so st st und unabänderlich, daß kein Stein von dem andern verrückt «erden darf; jeder Schritt vorwärts würde ein Schritt abwärts sein. Wir widerlegen diesen Ausspruch durch die Geschichte unserer heiliaen Religion und diese zeigt uns: In Israel gibt es keinen Stillstand, da ist steterFortschrittk „Von der Gesetzgebung am Sinai bis auf dm heutigm Tag vernehmm wir immer und überall dm Ruf nach Vor- : wärts." Wohl sagt die min „Du sollst Nichts Hinzuthun,! Nichts davon nehmen!" uod jrun tr» *)’Din n1?1) Sie i sagt dies zwar nur in Bezug auf sich (die Thora) selbst.! Ist aber Nichls hinzugetban worden? Hat man nicht einm mim 2>'v (d. h. einen Zaun um die Thora) gemacht? Ist Nicht» hinweggenommm worden? fandm keine Aufhebungm, keine Erleichterungen statt? Sind nicht die ') Diese Stelle, am Ansange des 13. K. d."b. Buches Moses kennte im Zusammenhang mit der nackfeigenden Stelle nur von solche» Abänderungen — Zusätzen und Weglassungen — sprecken, welche mit Wort und Seist "demosaischen Lehre im Wideripruch stehend, vv» eine« falschen Propheten, von welchem ja die ganze Stelle sprtckt, im Ramr» Sette s gelehrt werden tonnten. Sie soll die Unabänderlschkett der isr. Lehr« darthun, tie von Zeit und Umständen durchaus uuabhängisein muß. Auf den Synagegengottestienfl, den auch die rtgoriseste» Sr etzestreuen nicht als eine m o s a i s»« Anordnung gelten lass« werde», kann dieser Satz als» nicht bezogen werden. — Red.

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