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Der israelitische Lehrer · 1865-12-07 · 49 (7.12.1865) · p. Seite 206

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
5 (1865)
Issue
49 (7.12.1865)
Date
1865-12-07
Page
Seite 206 (sequence 4)
Language
German
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206 mit den jetzigen Verhältnissen der isr. Schulen und ihrer Lrhrer gebracht werden; ja fast will es scheinen, als sei sie niedergesckrieben worden als prophetischer Fingerzeig für eine dritthalb tausend Jabre spätere Zeit, und als sollten die isr. Lehrer dieser Zeit auS einer Stelle obiger Erzählung einen Wink für ihr Unternehmen ersehen. (Schluß soll t.) AuS Best beim in Rheinhcsten meldet unser Eollege Ecnnenberg, daß die Hobe Regierung entschieden lat, die AlterSzulage des jüd. Lehrers (nach 25 Jahren Dienst muß der Gehalt -NX» fl. betragen) müfle aus der Civilgemeindecasse bezahlt werden, und zwar ohne Rücksicht daraus-, ob die Schule von Kindern besucht werde oder nicht. Es ist dies eine für die isr. Elcmentarlebrer des Landes s. br erfreuliche und dankenswert he Entscheidung, und gibt uns die Hoffnung, es werten die , erneuten Schritte, He wir demnächst zu Gunsten der Religions- ' schule ttun werden, auch nicht mehr erfolglos bleiben. > Aus Bayern berichtet man unS, daß dasEtaatsministcrium! die Entscheidung getroffen hat, daß die Israeliten da, wo sie I bürgerlich ausgenommen, ansässig und heimathbercchtigt sind, zu > den Eultuslastebi beitragen müssen, auch wenn sie anderwärts wohnen. Es ist dies eine für den Fortbestand der Cultus- und Echulanstalten in kleineren Gemeinden höchst bedeutsame Entscheidung. In London wurde am 8. des vor. Monats der Altermann Philipp» hls Lordmabor feierlich beeidigt. In England sind außerdem noch zwei jüdische Bürgermeister in großen Städten, S. M. Emanuel in Eouthcmpton und I. Abrahams in Bristol. Bon Jerusalem treffen sehr traurige, ja schreckliche Be. richte ein. Die Ebolcra herrschte dort in furchtbarer Weise, so daß kiele Einwohner, insbesondere die hohen Beamten und fremden Ccnfule die Stadt verlassen. ANZEIGEN. Bekanntmachung.! Die Stelle eines Relig i onSlebrers und EantorS! ist in hiesiger israelitischer Gemeinde zu besetzen. Antritt! der Stelle am 1. Jan. oder 1. Äpril k. I. Jährlicher fester Gehalt 600 fl. Bei nicht unbcdetttenden Nebe einkünften bietet sich in hiesiger Eurstadt.auch vielfach Gelegenheit zum Erthcilen vcn Privatunterricht, indem für den Religions-! unterricht nur 12 bis 15 Stünden wöchentlich verwendet! werden. Den erber, welche mit den erforderlichen Kenntnissen j ausgerüstet, namentlich auch musikalisch gebildet und befähigt j sind, nVu Eber;u unterrichten und zu leiten, wollen ihre t Gesuche' ur!' d.i: enNprechendrn Zcugnisien portofrei an den l Unterzeichneten ei.isenden. . '! Wiesbaden, den £. November 1865. Ter Vorstand der israelitischen Gemeinde.! Dollständig ist jetzt erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: nnn Mßer Pentateuch, ober: Dre fünf Sucher Mofis nebst Haflaras im hebräischen Texte niit deutscher Uebersetzung, fortlaufender Erklärung und Homilet sch brauchbaren Anmerkungen. HerauSgegebcn von vr. Lslomou öerxlieiwer, Hkr;,glicbcr Landceralbincr zu Anbalt-Bernburg. Dritte vermehrte und verbesserte Auflage, gr. 8. brolch. Preis 3 Tbtr. 10 Ngr. (An Gladet.bcch (3 Stunden von der Weserbahn, Sitz «\j eines Landgerichts 30 ji fche Familien), tft die Stelle des Vorbeters und Religtonslehrers, church Berufung thres seitherigen Ji't. hers^zi m- Contor in Worms, m t dem 1. Januar k. I. zu besetzen. Eie trägt fl. ^60 fix, bei freier Wohnung u:.d Heizung, und bietet reichliche Gelegenheit zu Privf.rntelricht, -besonders in fremden Sprachen. Geeignet- B-werber trollen rdre Meldungen direct an den dortigen Vorstand gelangen lasten. Gießen ccn 30. Oktober 1865. I>i*. Levy. Eroßhezoglichcr Rabbiner der Provinz Oberhesten. In der I. C. KrieZer'schcn Buchhandlung in Cassel ist erschienen: ' ' .TrutschrS Lesebuch für israxlitischo Schulen, herausgegebcn von 1)r. r Adler, Kurf. Hess. Landrabbiner, cplt. 31 Bogen 8" 22,;a Egr. Tastelbe ist auch in 3 Ab- IheilungtU ü 8 Sgr. zu beziehen.' Ablhcirur.g I.: Religion und Gcsitiurg. „ 11.: Geographie rnd Ge'chrchte. „ 111.: Ratur- und Gcwerbekunde. Tie Anlage des Werkes ist hinlänglich bekannt; es bringt neben dem hebräischen Texte die gegenüber stehende deutsche Uebersetzung, einen umfassenden crittschen Commentar und'außerdem homileti'ch benutzbare Anmerkungen. Der tohe Werth und die Brauchbarkeit dieser Pentateuch-Ausgabe n cht nur für Rcbbinen und Lehrer sondern auch für jeden Erbauung suchenden Israeliten ist längst anerkasint und fiidet die beste Bestätigung in dem raschen Verbrauch der zwei ersten Auflagen. Es wird deshalb auch diese soeben vollendete net e drille Auflage, die namentlich in dem Commentar und den Anmerkungen vielfach verbessert und verwehrt ist, cüss Reue wieder eine willkommene Ausnahme finden, um so mehr, als die Verlagshandlung temüht war, dem Werke e ne seiner hohen Bedeutung würdige Ausstattung zu peten und dabei doch einen Preis zu stellen, der nur in der Voraussicht einer regen Therlnahme möglich war. So möge denn an die Herren Rabbinen, Lehrer und di« Schulvorstände die Bitte gerichtet sein, für die Berbniluug des Buch's, welches in keinem israelitischen Hause fehlen sollte, auch scrnethin nach Kräften zu wirken. Leranrworr.ltrr birearccuri I. Jtimgcnfictn tu t tu rflen. 6rltft»tilag t*r Sllvaktion. Für dev vuchhaaret: ta Lom«isfi»n bei OSkar Lei» er >» tieipztg — Tsmps-SchveLpreffer.druek von I. V-tiSteben ta Mainz.

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