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Der israelitische Lehrer · 1865-11-23 · 47 (23.11.1865) · p. Seite 198

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
5 (1865)
Issue
47 (23.11.1865)
Date
1865-11-23
Page
Seite 198 (sequence 4)
Language
German
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198 Zusammenstellung bfT Sttmbrn für tm unmittelbaren Unterricht des Lehrers. Unterklasse 11—11 Stunden Mittelklaste . . . . 1—1 „ - Ober klaffe . . . 20—2vy, „ .32—33V2 Stunden ES ergibt sich nun hieraus, daß der Unterricht auch in den kleineren einklasfigen ,isr. Schulen wöchentlich mindestens 32 -Stunden iu Anspruch nimmt. Da aber auch für die isr. Schulen nur die allgemein Stellenden Normen Anwendung finden können, so wird elbstverständlich dem Lehrer für die über dos gesetzliche Maß hinausgehendcn Unterrichtsstunden die für den Abtheilungsunterricht bestimmte besondere Belohnung zu verabreichen sein. Einer besonderen Erwähnung bedürfen endlich noch die einklasfigen Israel. Schulen mit größerer Schülerzahl, da hier mit den dargestellten Schwierigkeiten auch noch die größer« Verschiedenheit in den Fähigkeiten der Schüler, sowie auch der größere Zeitaufwand sowohl für Ueberwachung und Correctur der schriftlichen Arbeiten, al» den mündlichen Unterricht Zusammentreffen. Insofern nun aber eine noch weiter gehende Erstrekkuna der wöchentlichen Schulzeit nicht wohl sthunlich ist, möchte sich hier die Anwendung der betreffenden Bestimmung der Instruction zu dem Artikel 4 des württemb. Schulgesetzes vom 25. Mai 1865 empfehlen, wonach bei mehr als 60 Schüler unter einem Lehrer innerhalb -der gesetzlichen Schulzeit Abtheilungsunterricht zu erlheilen ist. Wenn diese Einrichtung schon bei einklasfigen Schulen überhaupt bei obiger Schüler zahl sehr zu empfehlen ist, so dürste sie sich in den ungelheilten isr. Schulen Angesichts der zugleich größeren Schwierigkeiten auch bei einer etwas geringeren Echülerzahl als zweckmäßig erweisen. A N Z £ I (■ E M. -' Verein zur Unterstützung hilssbedüritigtr israelitischer Lehrer, Lehrer-Wittwen und - Waisew in Deutschland. Spend e n: Ludwig Tann^ in Frankfurt <;upi achtzigsten Geburtstage seiner Mutter) fl. ■">. 3<> fr.; von einem Ungenannten zu Roschbaschono (mitker-besondereu Bemerkung „ortbodorer Seits*) fl. 1; M. Ellinger aus Mergcnlbx-m'fl. 2; Frau Baronin von Rutberg fl. 1. 15 kr.; Eimen Löwv, Gutsbesitzer aus Regensburg, Spende als Ehrenmitglied fl, ‘iS i. Aus. fl. 30. 15 kr. ’* Iabrbücher:. I. Jeselsobn in Neckarbischossbeim fl. 3. 36 kr. (für 1865) und 54 kr. (1866). Der Geschäftsführer drs Vereins: tz. Mickgenstrin. A nnonce * Tie israel. Religionsgcmeinde zu Flonheim (Provinz Rheinheffen) beabsichtigt einen Religionslehrer und Vorbeter ^vnzustellen. Der Gehalt ist auf 350 fl. nebst freier Wohnung und Heizung firirt. Diejenigen Lehrer, welche auf besagte Stellen rcflcctiren, wollen sich unter Anschluß ihrer LualificationszeuljNiffe an den Unterzeichneten Vorstand, wenden. - - ' Flonheim, den 10. Novembers 1865. So. Dreyfuß, I. Klein Bekanntmachung. Tie Stelleeines Religionshebrers und Cantors ist ln hiesiger israelitischer Gemeinde zu beietzm. Antritt der Stelle am 1. Jan. oder 1. April k. I. Jährlicher fester Gehalt 600 fl. Bei nickt unbedeutenden Nebeneinkünftcn bietet fick in hiesiger-Curstadt auch vielfach Gelegenheit zum Ertheilcn von Privatunterricht, indem für den Neligionsunterrickt nur 12 bis 15 Stunden wöchentlich verwendet werden. Bewerber, welche mit den erforderlichen Kenntnissen ausgerüstet, namentlich auch musikalisch gebildet und befähigt sind, einen Eher zu unterrichten und zu leiten, wollen ihre Gesuche mit den entsprechenden Zeugniffcn portofrei an den Unterzeichneten einsenden. Wiesbaden, den 6. November 1865. Ter Vorstand der israelitischen Gemeinde. (Vit Gladenbach (3 Stunden von der Weserbahn, S'tz iy) eines Landgerichts, 30 jüdische Familien), ist die Stelle des Vorbeters und Religionslebt ers, durch Berufung ihres seitherigen Inhabers zum Eantor in Worms, mit dem 1. Januar k. I. zu besetzen. Sie trägt ft. 400 fix, bei freier Wohnung und Heizung, und bietet reichliche Gelegenheit zu Privatunterricht, besonders in fremden Sprachen. Geeignete Bewerber wollen ibre Meldungen direct an den dortigen Vorstand gelangen lasten. Gießen, den 30. Oktober 1865. Di'. E.evy, Großherzoglicher Rabbiner dsr Provinz Oberhesten. ■V Einige Berichti uugcn zu dem Artikel unseres geehrten Freundes und Eolle.cn Weil aus Frcudcnthal werden wir demnächst, bringen. Wir müssen übrigens wiederholt um Entschuldigung wegen mancher Uncorrekkhciten in uuscrem Blatte bitten." Abgesehen davon, daß solche bekanntlich in allen Zeitschriften und Druckwerken Vorkommen, ist uns nock, durch unsere Entfernung vom Truckorte die Möglichkeit einer zweiten Eorrektur abgeschnitün. Ist solche zuweilen durchaus nötyig, so entstehen Verzögerungen in der Versendung, wie solche insbesondere in der letzten Zeit zu unserem großen und doppelten Bedauern vorgekommen, was wir ebenfalls zu entschuldigen bitten. — Red. Beraurw örtlicher Redakteur: l>. Nlingenstiin m Odernbeio, in Rbembesten; Selbstverlag der Redaktion. Für den Buchbandel: in tzemnii'üon bei, L ö kar Lrin cr >» ^ei»fla — Tamvi-SchnellPrefferdruck von I. Ä»»tttleten ln Mainz.

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