Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 5 (1865)
- Issue
- 42 (19.10.1865)
- Date
- 1865-10-19
- Page
- Seite 178 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/4896751-5428734-5431541--1194-4897730- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
178 Jahreswende treu bleibend, wollen wir unsrerseits daS, was nicht schaden kann, über unhingehen lassen, als wenn es gar nicht vorhanden wäre Dies Freund und Feind zur Nachricht. Das Luch ist wohl, trotz unserer angestrengtesten Mühe, um 4 Wochen zu spät gekommen. Deimoch» so hoffen wir, werden sich unsere College«, Mitglieder und Förderer, angelegen sein laffen, für die Verbreitung nach Kräften thätig zu sein. Wir find überzeugt, daß fie dem gesammten Publikum eine belehrende und erheiternde Lektüre für die kommenden langen Winterabende bieten und' dessen Dank erndten. Eachsenhagen (Grafschaft Sckaumburg), in Kurhessen: Wer für den wahren Fortschritt Sinn Und Jntereffe hat, wird fich gewiß ireuen über die hier und-da von den Lehrern aus^egangenen Verschönerungen bezw. Verbesserungen des Eynagogengesanges und der Gebetsvorträge von Seiten der Vorbeter; ebenso wird man fick jedoch wundern über die Zulassung von Öuasivorbetern *u dem allerdings schwierigen Vordeterdienste an den hoben Festtagen (n''i n'i). Wenn auch wirklich ein Lehrer neben der Tüchtigkeit im Vertragen der Gebete eine herkulische Constitution besäße, so könnte ihm doch.Nicmand zumuthrn, das Vorbeteramt an'den erwähnten Tagen einzig und allein zu verwalten. Der in Folge "dessen entstehende Ausbilfe-!»osten wird aber leider!! oft mit solchen Leuten besetzt, denen owodl die Oualification dazu als auch die Würde abgeht. Darum möckte ich allen Gemeinden so laut als möglich zurufen: Entfernet vom Vorbeterpulte jedes Subjekt, _ das (cn heiligen Teil durch geschmack- und. andachtslose Schnörkels und Triller — oft die lustigsten Melodicen — prosanirt und sorget dafür, daß zum Hilisrorsän^er ein'Mann ge»ommen werde, der „von Herzen zu Herzen" in ungekünstelter Einfachheit zu beten versiebt. Ta derartige Leute leider gar selten zu baben find, so wird und muß es fich der 'Lehrer zur Aufgabe machen — wenn auch der materielle Vortbeil dafür gering oder Null ist — die ältesten Knabenseiner Oberklassc, etwa bei der Vorbereitung zur Bar-Mizwavorlesung, zu befähigen, daß sie eine mesn mit Würde und Anstand Vorträgen können, und daß fie an den Wochentagen und an dem Sabbatb- oder Festtagen den Vorsänger ablöscn können. Bringen sic.es auch nicht zu tüchtigen Cantoren, so werden fie doch in diesem Facke so geschickt, wie dermalen fast die meisten Hilssvorbeler. _ Was die althergebrachten SangeSweifen (D’JUJ) betrifft, so möchte ich keineswegs deren Abschaffung befürworten; aber hervorheben will ick, daß der „Tropp" (Singsang) beim Vorlesen aus der Thora nicht mehr zeit- und culturgemäß ist. . In diesem Punkte pflickte ich Herrn Plaut in Frankfurt, der in d. Bl. über den Vorsängerdienst eine gediegene Arbeit geliefert, vollkommen bei. _ Mit der Conferenz isr. Lehrer der.' Provinz Niederheffen scheint es zu gehen wie mit dem Schulgesetze. Man hört und steht nichts von derselben, obwohl' die schöne Jahreszeit uns nun bald den Rücken zuwendet. Laßt, College«! das Jahr 1865 nicht dabin eilen, ohne irgend welche geistige Anregung in der alljährlichen Conferenz erbalten zu haben. Das Wetter ist noch recht günstig. Der Dichter sagt: „Schließ an ein Ganzes Dich an." — Die neueste Nummer (3H) der „Kurh. Echulzeitung" bringt die Landtagsverhandlungen, insoweit fie für isr. Eckulen und Lehrer Jntereffcn Laben. Stack Verfügung vom 14. Mai 1816 ist den Israeliten in Kurhefirn die Auflage gemacht, ihre Kinder in die christliche Schule zu schicken mit Ausnahme der Religionsstunden. Nachher ist ihnen das Einrichten von besonderen Schulen, durch Gesetz vom 29. Oct. 1833, gestattet; auch die Normirung der Gehalte und die Anstellung der isr. Lehrer <von Seiten der Staatsbehörden ist seit 1859 festgesetzt. Ueber das „Bedürfniß" in der Echulzeitung ist zu sagen, daß rS allentbalben für die jüdischen Gemeinden Bedürfniß ist, isr. Elementarschulen einzurickten. Die Lieferung des Nachweises später. Sehr bald tagt die Ständekammer wieder in K. Achtet in Kh. darauf! Werth an*). — Gegensätze: JnLondon wurde Aldermann Philipps am 29. September zum Lordmayor erwählt. Aldermann Philipps ist ein Jude, und so tat diese große Weltstadt zum zweiten Male seit wenicen Jahren einen Juden zum Vorstande ihrer Bürger erwählt. Der neue Lordmayor wird am 9. Nov. sein Amt antreten. — Während so ein Jude zur ersten Magistratswürde in der größten Weltstadt in dem großen brittischen Königreiche erkoren wird, hat der Landrath des Cantons Baselland m der „freien" Schweiz nach einer erregten Discusfion am 1. Oclober beschlosien, in der Judenfrage am Beschlüsse vom 21. August festzuhalten, also den Juden keine Niederlaffung zu bewilligen und die Mahnung deS Bundesratbs nicht zu beachten, welcher den Landrath aufgefordert hatte, dem Bundesbeschlusse nachzukommen, und den (französischen) Juden das NiederlassungSrecht zu bewilligen. UebrigenS hat die fünfzehner Commission deS Nationalraths mehrere Arnkel voraescklagen. um gegenüber den hemmenden Beschränkungen der Cantonsgesrtzgebungen die Freizügigkeit und Gleichberechtigung allen Schweizerbürgern zu sichern. Der Act 44 der Bundesverfassung soll fernerhin nach ihrem Vorschläge lauten: „Die Glaubensfreiheit ist unverletzlich. Um des Glaubensbekenntnisses willen darf Niemand in bürgerlichen oder politischen Reckten beschränkt werden. Die freie Ausübung des Gottesdienstes ist den anerkannten christlichen Consefsionen, so wie innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und öffentlichen Ordnung auch jeder andern Religionsgenossenschaft im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewährleistet. Den Cantonen, so wie dem Bunde bleibt Vorbehalten, für Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Konfessionen und Religionsgenoffenschaftcn die geeigneten Maßnahmen zu treffen." — Auck selbst in Chili, in der bislang den Jesuiten so sehr ergebenen, amerikanischen Republik, deren Hauptstadt Santiago durch den schrecklichen Kirchencrand im vor. Jahre so traurige Berühmtheit erlangt hat, wurden die Ketten des katholischen Priesterregiments gebrochen. Trotz der Anseindungen und Anreizungen der Priester und der hierdurch gesteigerten Aufregung der Weiber sind folgende Artikel zum Gesetz erhoben worden: Art. 1. Es wird erklärt, daß in Gemäßheit des Art. 5 der Verfassung Denen, welche die katholische, apostolische, römische Religion nicht bekennen, der Cultus gestattet ist, welchen sie im Umfange von Gebäuden ausüben, die Privateigenthum find. Art. 2. Es ist den Dissidenten gestattet, Privatschulen zum Unterrichte ihrer eigenen Kinder in den Lehren ihrer Religion zu gründen und zu unterhalten- Gez. Jose Perez." Der erste Artikel wurde in dem Hause der Abgeordneten mit 43 ge, en 7 Stimmen, der zweite Artikel mit 41 gegen 8 Stimmen angenommen. *) Herr Werthan macht uns tarauf aufmerksam, daß er ia seine« letzte» in Rr. 27 des „Isr. Lebrer" nicht,3", sondern nur 2 Grammattkstnnden anberaumt wiffen wollte, was wir hiermit berichtige». — Red. Sera«»örtlicher hrOacttut: I. Kltngenstet» in Odern beun in Rbeinbeffen; Selbstverlag der Redaktion. Für den Buchhandel: in Commission bei Oskar Letner i» Leipzig — Lompf-Schnellpreffendruck von I. Gotttlebe» in Mainz.