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Der israelitische Lehrer · 1865-08-31 · 35 (31.8.1865) · p. Seite 145

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
5 (1865)
Issue
35 (31.8.1865)
Date
1865-08-31
Page
Seite 145 (sequence 3)
Language
German
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LessingS Nathan. (Fortsetzung.) Herr Platz spricht im Eingänge der diesbezüglichen Stelle von einem „berühmten Gelehrten", der, wo cs galt, zugleich „groß in der Sophistik" sein konnte, und der dem Chrittönthum die, Intoleranz als ein demselben Wesentliches" beilegte: es war ein christlicher Gelehrter, der so sprach! - Herr Platz spricht über Geg nstände, die er offenbar nicht kennt; spricht ohne jede wissenschaftliche Begründung über Thatsachen, Bücher und Men scheu in einer'Weise ab, die den Beweis liefert, daß er sich nicht die Mühe genommen hat, diese erst gründlich, zu -prüfen!; aber groß in der sophistik ist er auch. Wenn Christus das schwcrt gebracht hat gegen Irrthum, Lüge und Sünde und die ersten Apostel den „heiligen Krieg" predigen gegen die, welche nicht glauben, so ist das „Toleranz". Wenn aber,der Gesetzgeber Moses gegen die Ucbertrcter des Landesgcsetzcs) das zugleich Rcligionsgesctz war, Maßregeln ergriff, die dem Verderben des Volkes Vorbeugen solle», so ist das „Intoleranz." Müssen wir einen christlichen Theologen der Neuzeit, der einen Blick geworfen hat in die EntwickelungSgcfchichdc der Menschheit und der Religionen, der die Bibel kennt, srst aufincrksain machen aus den Unterschied zwischen den staatlichen Anordnungen unter den Gesetzen in den mosaischen Büchern und den Sittengcsetzen, die darin ausgesprochen sind? Wenn cs im neuen Testamente (Mathäus, 5, 30) heißt: „wer dir auf den rechten Backen schlägt, dein reiche auch den Unken"' oder,(das. 30» „wer dir den Nock nimmt, dem lasse auch den Mantel dazu", so lauter das recht hübsch, dcmuthsvoll und fromm und mag sich ganz gut für die Bewohner einer Einöde oder eines Klosters eignen; aber auch für eine menschliche t^escstschaft? für die sittlichen Vereinigungen, die wir unser dc>u Begriffe Staat und Gemeinde begreifen? Wenn das Christenthum die Grundlage des staatlichen Lebens ist, wenn die sittcnlchrc des Ehristenthums die des staats und der Gesellschaft ist — kann dieser 'Ausspruch auch rechtliche Geltung erhalten, die Grundlage des öffentlichen Rechts bilden? Könnte die Gesellschaft damit bestehen? Nein, gewißlich nicht! sIin Gegentheis. Ter mir auf den Backen schlägt, der mir den Nock nimmt — der erscheint wir wie ein Dieb oder ein Raufbold und ihm muß die öffentliche Gerechtigkeit entgcgcntrcten und solche Handlungen für die Zukunft verhüten, so können diese Aussprüche, die aus die Gesinaiusig des Menschen wirken sollen, wohlsittliche l— obwohl wir auch da noch so manche Bedenken haben aber durchaus keine rechtliche Geltung beanspruchen. Gleicherweise sind die staatlichen Anordnungen des Pentateuchs eben nur solche, und darum ist der „Zug der Humanfläs", der im „Mosaismus" weht, eben jenes Höhere, Edlere, jene Negelung der Gesinnung, hie zuweilen dem „Gesetze" eiitgegen zu stehen scheinen mag, dcitn das Gesetz kennt nur die Thal, nicht die Gesinnung. Darum — und zwar im vollsten Recht — ordnet das mosaische Gesetz an, daß der Verführer! des Volkes, der, indem er das Volk zum Götzendienste verleitet, zugleich die Grundlagen des staatlichen, religiösen und sittlichen Lebens zerstört, ausgerottet werde. Mit vollem Rechte! Wie wollte man in jenen Zeiten in andrer Weise den Staat und die Gefells Haft vor innerem und äußctcm Zerfall bewahren? „Auf Gotteslästerung, Fluch, Zauberei, Sabbathverletzung steht der Tod in anderer Weife das Lcbcnse gange retten? Mit geistigen Waffen? Aber wenn diese stumpf geworden; wenn Böswilligkeit Worte und überzeugende Grün Zugegeben; aber wie wollte der Gesetzgeber eines Volkes, d:sscn sittliche und religiöse Erziehung so unendlich schwierig w ir, in jener Zeit, deren Lebensformen eben von den unirigen o durchaus verschieden waren, cmcnt des Volkes vom Untertaub gemacht har gegen gute de? Bessert man heute Diebe, Mörder, slaatsvcrräthcr, —s und die oben genannten Verbrcchcrkategorien ivaren für den. jüdischen Staat, was diese für den heutigen sind — mit schönen Worten, mit den Waffen des (Geistes? I st dasTolcranz? — sic nennen Paulus? Wir hätten voit dem rationellen Rednader Neuzeit andere Beweise gewünscht; wir hätten erwartet, daß er dieses Beispiel, dessen Wnnderhaftigkcit uns nijc zu überzeugen vermag, diesen Mann, vor dessen Bekehrung niid Bckehrungsgeschichte wir durchaus keinen Respekt haben, nicht anfsührte. Es gibt in der religiöspolitischen Geschichte der Oken seit genug Sautuse, die Paulusc ( wurden! Weg mit ihnen! Wir haben nur vor derjenigen' redlich gewonnenen Uebcrzcngung Achtung, die sich in naturgemäßer Weise entwickelt. Wir können bei solchen.Fragen immer nur die geschichtliche Entivickeluug zu Rath« ziehen. Das Iudcnthnm hat unsäglich viel gelitten und geduldet; aber es hat sich den Geist der Toleranz bewahrt, der in seinen heiligen Schriften ausgesprochen ist. Ncbcrall wird in den Büchern Moses „der Fremdling, der in deinen Thoren wohnt" der Liebe empfohlen. Das ist die rechte Toleranz, die auch in dem Frcindling den Bruder achtet. Das Indcnkhum haßt die Prosell)tcnmachcrci, es erschwert den Eintritt ins Indcnthum — so wollen cs die Weisen, die „Stockrabbincn" die Pharisäer, von denen Herr Platz spricht. Und da cs andererseits die Fremdlinge zu lieben befiehlt, sic überall sogar der ganz besonderen Rücksicht cmpfiestlt — „beim Fremdlinge wäret ihr im Lande Egypten"— so ist das ein Beweis, der alle Behauptungen niederschlägt, und mehr sagen will, als alle Worte des neuen Testaments und der Bergpredigt, die ,»cm übrigens oft sogar wörtlich auch im alte» Testamente, in Moses und den Propheten, finden kann. (Schluß folgt.) Wochenberi ch t. Dresden. Gestern Nachmittag fand das feierliche Leichenbegängniß des in der Blüthe der Jahre auS unserer Mitte geschiedenen Dr. Wilhelm Wolfsohn (Wolfsohn wurde geboren am 20. October 1820) statt. Von der Achtung und Liebe, welche; der Verstorbene genoß, zeugte auch die zahlreiche Begleitung zu seinem Grabe auf dem israelitischen Friedhofe. Aaßer vielen seiner GlaubenSgenoffen hatte sich eine große Anzahl von Vertretern der Wissenschaft, Literatur und Kunst, die dem Verstorbenen im Leben thcilS mehr, theilS minder nahe gcstanden,angeschloffen. Der „Literarisch« Verein" war beinahe durch ^alle seine z»r Zeit hier anwesenden Mitglieder, daS königl. Hof» thcater durch Herrn Hoirath Dr. Pavft und eine Anzahl seiner Mitglieder vertreten. Der genannte Verein wie die Hofbühne hatten außerdem Lorbeerkränze auf weißen AtlaSkiflen gespendet. Der Zug bewegte sich in der durch den israelitischen RituS vorgefchriebenen Einfachheit nach dem Friedhofe, wo zunächst Herr

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