Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 5 (1865)
- Issue
- 15 (13.4.1865)
- Date
- 1865-04-13
- Page
- Seite 59 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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* -»-B S-M V fe’Pit a t. ä g ’S. ec jj : * * — 59 - — toie gereckt sie sins, wenn sie iach brave Juden gelten lassen, und können sich nicht zu dem Ge ranken erheben, den wir hcrvorgehobcn, daß die Rechtliche» bei dqn Juten gerade so wenig die Ansnatmb macken wie bei den Christen, und! daß das Judcnthum ' eben io wenig an dem Unrechten Schuld raj, welches Juden thun dis das Chrütcntbum an den pon. Christen verübten schlechten Handlungen die Sckuld trägt. II. AuS dem Herzogtb »reinem Ich'en Berichte habe ick Kr. um Nassau, 22. März. In Ihnen in Ermangelung anderjrveiliger Neuigkeiten über die pöliliscke Wirren unsere» Hcrzozthnms referirt und schließlich ^bemerkt, daß von Geilen der trammcrmitglieder die Verbesserung des isr. Schul- und EultuSchiesen» zum Beschluß erhoben r wrten sei. Diesen zeitgemäßen -lnlrag scheint »unmebr bodc L Indesregierung berücksichtigen zu grollen; denn nach einem aus Wiesbaden, Ut. ^ebr. 1HI>5 g„ sämmtliche berzogl. Aemter ergangenen Erlaß soll die Verbesserung deS isr. Cultus- und Religionsschulwesens aagebahnt und über folgende Punkte bcrich et werken: 1) ob und bei welchen der dortigen isr. Gemeinden eine Verbindung zu einem größerer Synagogcnbezirk ibunlich erscheine; 2) ob und in welcher W ise eine Vereinigung mehrerer Religionsschulen ausführbar ist, rsud welcher böbere Gehalt danack und im Hinblick aut die C nnabmen der Cu.ti skasjcn dein Religienslehrer würde auSgeworsön werden können oder, welche Gehaltsau'befferung auch ohne Vereinigung mehrerer bisher bestandener Religionssckulen möglich ist.! , Jenem Rescrivle war noch ein Formular ljeigcsügt, worin über nachstehende Punkte zu ber ckten ist: .Namen der EultuStzemeindc mit Angabe der Orte, deren Jsrae.iten zu derselben gehören. Zahl der Familien und Schulkind-r aus jed-.m Orte. Kabl der Steuersimpcl, welche zur CultuSkalse erhoben werden. Gesammteinnahme der Cultuskasie. Vor- und Zu:ame des jetzigen Lehrers mit Angabe seines Geburt«orte-, und wenn er »erdeirathet. seiner Fam.iie, Angabe der Lehranstalt, aus welcher «r seine Ausbildung erhalten. Angabe ron Zeit und Ort seiner irühern und Datum seiner dermaligen Anstellung. Angabe seiner Einnabmen an sirem Gebalt, an Renumerationen Hus andern CultuSkass.n, an sonstigen Dienstemölumenten. Wohlung, Schächterdienst jc. jc. aus eignem Vermögen und Gewerbebetrieb. Die Herren Rabbinen, Inspektoren und CultuSvorstände ben bereitschon ihr Guthaben in dieser Sache abgegeben und eht man nun nicht ohne Interesse dem weiteren Verlauf diese» -egenstaiideS entgegen. Alzey, ‘iö. März. In einer der jüngsten Debatten des franzöjcken Senats über den „Staat und Kirche" betr.fienden Pararapben des Adreßcntwur's berührte Bonneckose, Cardinal Erzsckos zu Rouen, zur Ve> theidigung der Pauste gegen den Vorurs der Intoleranz auch das Verhaltenst der Juden im Ghetto i Rym. Cr behauptete, daß zu Rom stet» die Toleranz eine reistätte gefunden, wahrend in ganz Europa ausschließlich die ntolerrnez geherrscht habe. Denn den überall gleich wilden chieren von Stadt zu Stadt gehetzten Juden seien in Rmn ständiger Schutz und Aufenthalt gewährt worden. Da» Ghetto sei ihnen s menschenfreundlicher Vorsicht von den Päbsten überwiesen ordcn, um sie vor den Verfolgungen und Rohbeiten der ckristl. evölkerung zu schützen. Wir geben zu, daß die Juden hinter chloß und Riegel der Ghettis sebr oft den erwähnten Schutz funden haben, aber wie oft haben auch wieder die von der eistlichkeit fanatisirte Horden die Thore der GbcttiS m deren erfolgung geöffnet; wie ort sind Judenverfolgungen selbst vcn n Päbsten organisirt uud gutgebeißen werten! Den Ruf Michel Chevalicr's: „Und der kleine Martara!" als Einwurf gegen diese Bertheidigung der Päbste vor dem Vorwurfe der Intoleranz überhörte der Redner. Und das Beisvicl deS „kleinen Mortara" wie daZ ' des „Coen" und die Vertrcrbung der Juden aus Viterbo (Kirchenstaat), — Alles der Gegenwart entnommen, — reden deutlich genug zur Widerlegung solcher Behauptungen. ES ist lächerlich, wenn B. sagt: daß die römischen Juden nickt die allgemeinen, bürgerlich.n Rechte genießen, liege darin, weil sie im Ghetto ihre eigene Municipalverfassung haben. Wie stimmt dazu der alljährige Tribut, welchen die Juden nock für ihren Aufenthalt und ihre Duldung im Ghetto Rom'S dem Pabste zu Füßcu legen und kniefällig dabei um die Grave für noch fernere Duldung auf Ein Ja)r bitten müssen? Und der besondere Prälat, welcher nach B.'s Angabe dazu beruten ist. die Angelegenheiten deS Ghettos zwischen dem Pabste 'zu vermitteln, hat gewiß die Ausgabe, die Juden in die Dominikaner-Predigt zu treiben, welche sie zum Zwecke der Bekehrung alljährlich (?allwöchentlich! Red ) anruhören gezwungen sind wobei der Erzählung gemäß Gewalt und Bestechung das Ihrige thun sollen , um die Seele des einen oder anderen unbedeutenden Individuums zu erkaufen. Ilm' das Ghetto soll der gesundeste Stadttheil sein, während dieTiber bekanntlich alljährlich bei ihrer Ueberströinung diesen Stadtheil vor ollesi unter Wasser setzt und in den uietern Etagen eine Feuchtigkeit erzeugt, welche dort selbst im heißesten 'Sommer nickt auetrocknet. Und wenn dennoch da» Ghct!o von der Cholera verschont .blidb, so war dies anßer der Gnade Gottes, wie überall, wohl der diätetischen und sittlichen Lebensweise der Juden zuzuschreiben. Aber die Bedingungen der.Ungesundheit trägt da» Ghetto zu Rom auch schon durch seine Enge^ »nd Ueberfüllung. wie je ein anderes, in sich. Daher auch die Beschrän unz der Mielbzinse, welche durchaus nicht die menschensreundlicke Absicht der Päbste bekundet, sondern e-ne nothwendige Maßregel ist, um die zahllosen Bewohner deS Ghettos unterzubriugen, da sie außerhalb desselben auch heute noch nicht geduldet .werten. Davon gibt noch die jüngste Gegenwart Zeugniß, indem ror Ku »cm zwei Läden der Juden außerhalb des Ghetto, welche sie dem Gesetze nach unter fremden Namen, denen von Christen, hielten, forort polizeilich geschloffen wurden, als vom Krämerneide ber Concurrcnten diese Umgehung des Gesetzes ver ratbcn wurde. Der Behauptung: den römischen Juden Zei so wohl, daß sie zum »Verlassen de» Ghetto nickt zu bewegen seien, stellen wir unsere bescheidenen Zweisel entgegen. Erstlich ist nicht der ernstliche Versuch gemacht worden, eS sei denn im Sinne einer Au-lreibung unter der Form eines freiwilligen Abzugs; und zweitens fehlen die zur Ausführung nöthiaen Bedingungen, sowohl die Möglichkeit, schnell und günstig?das in den Häusern und dem sonstigen Jmmebilrar liegende Vermögen " zu realistren. wie für eine solche Masse zahlreicher Familien neue Ouellen eineausreichenden Lebensunterhaltzu schaffen. Wir wissen nicht, was unbegreiflicher ist, ob, daß der Redner im Senate keine Entgegnung gesunden, oder daß er eS wagen konnte, an einem solcken Orte solche offenkundige Unwahrheiten laut werden zu lassen. Die jetzt, durch die Welt gebende Aufforderung zur Collekte für die durch die Intoleranz Rom'S so unglücklich Sewordene Famrlilie Coen ist ecn lauter Protest gegen die Beauptungen des französischen Cardinal-Erzbischofs. Wir zweiteln indeß nicht, daß er trctzdem an den verschiedensten Orten seine Nachbeter finden wird, und damit Jeglichem seso't die Entgegnung 'zur Hand sei, dafür unterzogen wir dessen Rede unserseits einer nä?ern-Betrachtung.*) Tr. Rothschild. *) Wir haben in dieser ganzen Reclame für Rom nur Hohn gefunden. Wie ein vernünftiger Mensch von der Toleranz Rom'S und. der Römlingesprechen kann, während die Steine an der Wand und die