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Der israelitische Lehrer · 1865-04-06 · 14 (6.4.1865) · p. Seite 56

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
5 (1865)
Issue
14 (6.4.1865)
Date
1865-04-06
Page
Seite 56 (sequence 4)
Language
German
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56 für sind die in allen Synagogen de- Großherzogthums angebrachten Waifenbückfcn mit der Aufschrift: „Für arme isr. Waisen' (toof eigentlich, da die Gelder gesetzlich der paritätischen Landes- Waisenanstalt znfließen, nickt ganz zutreffend ist.) 2) Rach den ausdrücklichen Bestimmungen diese- TeseheS solle« arme vater- und mutterlose Waisen „in der Religion ihrer Eltern gvtteSfürchtig und sittlich, in der Regel io ihrer Heimath, bei braven Leuten' erzogen werden. 3) Nicht der Bürgermeister ist berechtigt, die Pflegeeltern der Waisenkinder zu bestimmen, sondern dieser bat nur die Anzeige bei der zuständigen KreiSbr Hörde zu macken, und ist alsdann der Pflegvertraz — der in gedruckten Formularien in jeder Bürgermeisterei liegt — bei t-fr. Kindern unter Zuziehung des Rabbiners, wo solcher im Orte wohnt, im andern Falle unter Zuziehung des gesetzlichen Vormunds,*) abzuschließen. Diese (Rabbiner rder gesetzl. Vormund) haben fick mit der Wahl der Pflegeeltern einverstanden zu erklären. Die Beaufficktiguag der Waisen liegt ebenfalls unter Zuziebung des Rabbiners rc. dem Kreisärzte ob, und find über gute Ernährung, Wäsche, geistige Pflege u. s. To. am Schluffe einejeden HalbjahiS Zeugnisse auSzustellen, welche von den genannten Personen unterzeicknet sein müffcn In dieser Verordnung ist nicht einmal ein Marimum für Pflegegelder angeortnct, und allem nach muß der ganze Bedarf auS der LandeS-Waisenkaffe gedeckt werden. Daß von Versteigerung unter Christen durckauS keine Rede sein kann, ergibt sich aus diesen gesetzlicken Bestimmungen? Aehnliche oder fast gleicke Bestimmungen bestehen feilst bei s. g. verlassenen Kindern (Findelkindern.) Wie bestehen demnach die Aussagen des Herrn O. vor der Wabrheit? Wir find damit eigentlich zu Ente! Die „Persönlichkeiten' können wir füglich ungerügt lasten, insbesondere da der Vergleick hinkt, denn wir geboren nickt zu den (Raren-) Schwarzen, auch konnten wir wohl Herne O. nicht an seinen Federn erkennen, da er nickt ein solcher Vogel.ist, wie er Federn trägt und die Farbe zu oft schon gewechselt bat. . Doch daS noch: Wer bat Herrn O. die Ueberjeurung gegeben, daß diese Gelder, die hier von edlen, aber zu ego strscken Zwecken mißbrsuckten Gebern gesammelt wurden — vielleicht zum Eckaden äbnlicker.ernsterer Vorkrmmnisse — daß diese Gelder, sagen wir, wirklich nur von Frommen (!) im Einnedes „JSraekit. n' gekommen sind, daß kein am N2IC erworbener Kr. oder Gülden, kein solcher dabei ist, der aus einer Hand kommt, die sich sckon an n:r~D verunreinigte? Wa. t es auch Herr O., wie?aS Märzheft der Jeschurun in seinen „Lickt- und Schattenbildern* alle der Reform.huldigende als sittenlose, umröraliscke. herzlose, niederträcktigeuudverbrechrrische Menschen dinzust> llen, die kein Herz haben für ihre Mitmenschen, ja nicht einmal -ür ihre eigenen Gattinnen und Kinder? — Wer hat Herrn O. gesagt, daß der Redacteur de- „Israelit' wirklich der Vertraue »Smann der Spender ist und wer gibt ibm das Recht, Herrn! Dr. L. zum Vertreter des orthodoxen IutentbrmS zu ernennen? Vertritt Herr DrlL wohl mit gleichem Rechte die Orthcdrxie, wie Herr O. einstens sich züm Vertrauensmann — und in den verrufenen Dcrmstalttr Statuten, in der bekannten HalSgerscktSrrtnung zum Pi äfidenten u. — Detuncianten der hest.Lehrer aufwarf? Ferner: wenn die Mutter dieser 2 Kinder wirklich lo darniedrrlap, wirklich so vcn allcm entblößt war, wie Herr O. dar- *) »uck bas ärmste Kind bekommt gesetzlich einen Bormund; eS ist also die Intervention des Herrn O. «ueb hierin nicht nöthig getresen. stellt, wirklich aus dem bloßen Brette ohne Stroh und Bett lag — warum hat sich die Barmherzigkeit des Herrn O. nicht früher der verlassen n Wittwe zugewendec; wie können die nächstwohnenden Religionsgemeinden und Religionsbeamten — die Lehrer — vor Gott und Menschen eine solche Vernachlässigung der heiligsten Meusckenpflicht verantworten? Wahrlich, in unser«, r»n Reformrabbinen und der Reform hvldisenden Lehrern gesegneten Rhelnhessen kann und wird derartiges nie Vorkommen! Nochmals sprechen wir daher die Ueberzeugung auS: wenn Herr O. daS Vertrauen feiner Gemeinde besitzt, so war es ihm leicht, in derselben nnd in den umliegenden Orten so viel als nöthig herbeizufchasten. für augenblickliche Deckung und event. Zuschuß. Allein nack den von urS in Einsicht genommenen gesetzlichen Bestimmungen war auck das durch» S »ickt nöthig. Und wenn auck bei Herrn O. u. Comp, das Sprichwort zu, trifft: „Klapp rn ge'.öit zum Handwerk,' wie uns ein edl-r und hochgestellter Jsraelrte in dieser Sacke schrieb, so dürsten doch die „Edlen,' die Vergünstigung _bcff Gesch'ckS für die 2 Waisen nicht im eigenen Jntereffe ausbeuten! papient, «at. V a c a n z. Der seitherige Lehrer Elf aß er dahier wurde in Ruhestand versetzt/ Nach einem Beschlüsse des Synagogen - Ausschusses soll von nun an die Stelle des Lehre» s mit jener eines Cantors vereinigt werden, und die-Besoldungsbezüge für beide Functionen bestehen aus 1) dem Lehrergehalt aus der Stadtcasse . . . 300 fl. 1 2) einer Zulage hiesür aus der Cultuscasie . . 200 „ I 3) dem seitherigen Cantorgehalt a. d. Cultuscasie 200 „ 1 4) auS 100 fl., welche zur Hälfte als WohnungSk entschädigung und zur andern Hälfte als Ani schlag der Casualien garantirt werden . . ._100 „ * Zusammen aus 800 fl. I Zur Bewerbung um diese Stelle, wovon Ausländer | nicht ausgeschlosien sind, wird ein Termin von drei Woche« , anberaumt, binnen welchem die gehörig belegten Gesucht! j bei dem Bürgermeisteramte oder dem Synagogen-Vorstandes dahier einzureichen sind. i Edenkoben, 12. März 1865. * Wolf Isaac, K. Bloch? Louis Hirsch. | Annonce. « Mit dem 1. Juli dieses Jahres — auch früher — ist ® die Stelle eines Religionslehrers und Vorsängers dahier vacant. Der Gehalt beträgt jährlich fix 300 fl. nebst circa ■ 50 fl. Accidenzien. Diejenigen, die Französisch und 1 Englisch unterrichten können, können durch Privatunterricht « auf mindestens 200 fl. rechnen. 2 Concurrenzfähige Bewerber wollm sich recht bald ml j« den unterfertigten israelitischen Vorstand nebst Einsendung « der Zeugnisse wenden. Briefe erbittet man franco. Steinbach b. Gießen, den 23. Februar 1865. Der Vorstand: Mayer Kay. oxtlübcr SicDacteBT: I. Klingenkein in Odern heim in Rbembeffen; Selbstverlag der Redaktion. Für den Buchhandel: in kommisfion bei C. L. Fritz sck« in Leipzig. — Dampf-Echnellprefsendrnck von I. SottSlrben in Mainz.

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