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Der israelitische Lehrer · 1865-03-30 · 13 (30.3.1865) · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
5 (1865)
Issue
13 (30.3.1865)
Date
1865-03-30
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Der Zeitschrift für hie gesammten Interessen des israelitischen Lehrerstandcs und zugleich Organ für den Berei t zur Unterstützung hilfsbedürftiger, israelitischer Lehrer, Lehrer- , Wittwen und -Waisen in Deutschland. . ■ '! 13. Mainz, den 30. März 1865). ' (Fünfter Jahrgang.) ii-öAcntli* 1 Stummer. SSierteljäf'rlk 8n teigen ju-1 >et Abonnement t>preis 27 fr. — >/4 Thlr. Sei franfirter Zusendung unter Kreuzband jät'rtifh 2 fl. 12 fi. Sgr. die Petitzeile. Aest.llungen neumen all« Postämter und Buchbandlungeu on. Mit dieser Nummer schließt das erste Quartal unserer Zeitschrift, und ersuchen wir unsere Leser um rechts zeitige Erneuerung des Abonnements. — Bei den großen, säst ungeahnten Fortschritten, die unser Unterstützungswerk macht, hgt euch der „Jsr. Lehrer" gewonnen, und wir beabsichtigen — da wir immer nur die Sache, nie uniern Nutzen im Auge haben, nie für uns einen Vortheil aus unferm Wirken für den Lehrerstand ziehen wollen — wenn das Fortschreiten des Blattes es ermöglicht, vielleicht schon im 3. Quartal d. I. dasselbe räumlich und inhaltlich zu erweitern, um allen bescheidenen Ansprüchen unserer Leser zu genügen. Mögen unsere College« und Mitarbeiter stets mit uns sein, wie wir mit ihnen und mit der Sache sein werden. Odern heim im Rheinbtssen, den 24. März 1865. Dir Redaction de- „Jsr- Lehrer." u n t e r ft ü tz u n g s v e r e i n. Unsere Aufforderung, § die Mitgliederbeiträge bis zum 10. März einzuienden, hat vielfach zu der falschen Voraussetzung Veran'.affung gegeben, als sei mit diesem Tage die Aufnahme neuer Mitglieder überhaupt Abgeschlossen. Das konnte jedoch selbsiverständlich nicht unsere Absicht sein; vielmehr ist der Eintritt jederzeit frei. Nuri können wir, wenn mittlerweile etwa der Rechenschaftsbericht gedruckt werden sollte, Diejenigen nicht als Mitglieder aufführen, die ihren Beitrag von 2 T ha lern nicht bezahlt haben. Ter Unterstützung unseres Werkes durch Nichtmitglieder — durch Verkauf der Jahrbücher und Spendensammlung rc. —, werden wir im Rechenschaftsbericht auch gedenken. Nur gibt dies, wie die Statuten besagen, klein Anrecht als Mitglied. j Odernheim im Rueinhessen, den 24. März 1868. Der Geschäftsführer des UtrterstützungsvereinS: I I. KUngeuistet». Correspondenz. C a m d e r g in Naffau, rm Monat Adar 5625 n. E. d. W. .(Die Stellung des isr. Religionslehrcr.S resp. sein Wirkungskreis in ^der Gemeinde und eine dem entsprechendeAusb-ldung desselben, mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Herzogthum Nassau.) (Schluß.) Selbst in pecuniärer Hinsicht würde es zum Vortheil des Betreffenden gereichen, wenn der Religionslehrer den Rabbiner substituirte: man laffe immerhin dem Rabbiner seine volle Gebühren zukommen, stipulire auch dem Substitut eine mäßige Vergütung und noch immerhin wird, durch Wegfall der die Gebühren oft übersteigenden Reisekosten^ einErsparniß für die Brautleute erzielt werden, waS um so weniger außer Acht gelaflen werden darf, als nicht selten dem geringbemittelten Bräutigam durch die Trauungskosten ein zweites Maaser von seiner kleinen Mitgift abgeht. Wer aber glauben wollte, daß auf solche Weise dem Institut der Rabbiner ein Abbruch geschehen könnte, der ist sch. im Jrtthum. Weder das Ansehen noch das Einkommen des Rabbinats kann und darf dadurch geschmälert werden; jenes ist schon durch die höhere geistige und wiffenschaftliche Bildung seines Trägers bedingt und. gesichert. Dieses soll ja nirgendwie einen Abbruch erleiden, r ias auch umsoweniger geschehen darf, als die Revenuen eine; Rabbiners ohnehin nicht von Ueberfluß strotze» 1 Es versteht sich von selber, daß nur Lehrer von gewiffem Alter an und mit den nölhugen Kenntnissen versehen mft solchen Functionen betraut Werden, und die Gemeinden, in deren Interesse es liegt, ligionslehrer in ihrer Mitte zu Hab desselben darnach dotiren. ES leuchtet also ein, daß bei ligionslehrer diesen Gelegenheit gege! den Elementarschulgegenständen sich dische und kasuistische Bildung versi len so befähigten Remögen den Gehalts Ausbildung der Re« werdm muß, neben gründliche talmu- Den zu können. Frei

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