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Der israelitische Lehrer · 1865-02-09 · 6 (9.2.1865) · p. Seite 23

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
5 (1865)
Issue
6 (9.2.1865)
Date
1865-02-09
Page
Seite 23 (sequence 3)
Language
German
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«I — 23 — H,enden Verbesserungen an, und gründete sodann einen i-Hstännerchor, den er mit nicht geringer Mühe, da die Gänger im regelrechten Gesang unerfahren, und die Stimmen noch ungeübt waren, einübte.! Unter Gottes Peistand -dich dieses Institut in aller Bälde! recht wohl, also daß hon nach kurzer Zeit einige leichte Gesänge beim tottesdienste mehrstimmig ausgeführt werden konnten. »Lese erste Probe fiel über all« Erwarten gut aus, ld die Betheiligung am Chor ward bald zu einer allge- «einen, so daß jetzt fast alle Mannspersonen, -rheirathete und unverheirathete, -dazu zählen. Der Gechg ist in schönster Entwickelung. Au den Uebungen, die jher wöchentlich zweimal stattmnden, jetzt nur noch mal in der Woche gehalten-werden, liefert die Gemeinde :izung und Licht zur Winterszeit. Der Gottesdienst, der lrch Beseitigung alles Unanständigen, durch die getroffene schöne Ordnung und durch den mehrstimmigen Chorgesang, welcher nicht allein auf dielliturgischen hebr. Piecen, sondern auch auf paffende deutsche gottesdienst- Whe Lieder (letztere besonders an Festtagen) sich erstreckt, wahrhaft erbaulich ifl1, wird 'von der ganzen Gemeinde — die weibliche, unverheirathete Jugend nicht Ntsgeschloffen — mehr und freudiger b sucht, und demselben bis zum Schluffe angewohnt. Am 29. v. M. feierte der Gesangverein den Stifdwgstag, zu welcher Feier viele fremqen Gäste auf Einla- ‘ igen sich eingefunden hatten, unten Gesang und Tanz, dieser Gelegenheit wurde dem Herrn Cornelius von teilt Sängerchor als Zeichen der Aner ennung seines edlen tebens und als Beweis der Hochachtung und Liebe, ein berner Becher mit paffender Jnsd rift unter einfacher, czlicher Anrede überreicht. Der wac ere Gründer dieses teins erfreut sich der erwarteten Erfmge im Gotteshause > im Leben, da auch daS bei der Jugend fast verloren Wvesene religiöse Jntereffe wieder geweckt, frisch und tfreulidj pulsirt.; Abterode, 9. Januar 1865. i-L- Umschau. B. Westheim. — Die Regierung in Weimar hat b|tn Ständen ein Gebetreffeich die Abänderung de» Judeneides, vorgelegt, nach chem die Assistenz deS Rabbinen nicht mehr obligatorisch auch andere Förmlichkeiten diese» veralteten EideS abgethan ' sollen. I Leipzig. Biel Regsamkeit beweist de' hiesige Verein zur trderung der geistigen Interessen unter len Juden, weich.r, -*tdem er kürzlich erst eine Mendelsohnsfeier veranstaltet, neulich eine solche zu Ehren Lessing'» abhiel, bei welcher Dr. »schmidt eine ausgezeichnete Rede hielt, i sie den weltgeschichtr Beruf de» von Lessing im Nathan ar s jahrhunderllanger inglimpfung wieder zu Ehren gebracht«» Judenthams zum mstande hatte. — Die allgemeine deutsch« Lehrerversammlung vom 5. bis 8. Juni dahier stattfindeir. I« der gesetzgebenden Versammlung zu Frankfurt iM. wurde ein Antrag gestellt „über die gesetzliche Regelung MVerhältnisse der isr. Gemeinde." Die den aufzunehmenden Israeliten aufg.legte Pflicht de» Eintritts in die isr. Gemeinde und der Abfindung mit derselben wi verstreite dem Princ p tyrr Gleichberechtigung, da den christlichen Bürgern keine solch« Auflage gemacht werde. Der jetzige Zustand der isr. Gemeinde überhaupt beruhe auf keiner gesetzliö en Grundlage. Die Ge «einde besitze keine Vertretung, ibre Nitglieder würden willkürlich besteuert, über den Gemeindehaus halt werde keine Re chnung abgelegt u. s. w. Der Antrag empfiehlt als Muster das neue Hamburger Gesetz, welches alle Ers hwerungen der Bürgeraufnahaie und die Pflicht de» Beitritts zu einer Kirchengemeinde aufhebe und wird beantragt: Die gesctz zebende Versammlung möge nach vorheriger Prüfung diese» Antrizs durch eine Commission den Senat: um baldmöglichst« D rrlage eine» Gesetzezur Regelung des Verhältnisses zur isr «el. Gemeind«, nach dem Grundsatz des freien Ein- und Ausritts unter geeigneter Fürsorge für die Erfüllung der Gemeind werbindlichkeiten, ersuchen. Herr Rüttcn hält eine Commission für überflüssig. Der erste Antrag «erde keinem Widerspruch begegnen. Der, zweite sei aber verfrüht oder unausführbar. Wenn man das Hamburger Gesetz als Muster annehme« wolle, nüffe min auch dessen Paragraph 8 einsührcu, welcher der jüdischen Gemeinde die Sorge für ihre Armen- und Krankenpflege, ihr Schulwesen rc. abnehm: und gleich jenem der christlichen Gemeinden den allgemeinen Wohlthätigkeitsanstalten zuweise. Hier in Frankfurt aber sei durch Senat und gesetzgebende Versami tlung bei Wiederherstellung der Gleichberechtigung der Vorbehalt vereinbart worden, daß diese Lasten auch ferner der isr. Gen einde obliegen sollen.- E-< wäre nicht loyal, an diesem kaum geiahten Beschluß zu rütteln Dadurch gestalte sich aber da» Verh> ltniß ganz anders al» in Hamburg. Man müsse dieseseit Jahrhunderten bestehend« Verhältniß berücksichtigen. Die Herrin Dr. jur. Friedlebe« und Dr. Revkirch halten die Eiuwcndrv g des Herrn Rütte» nicht für stichhaltig. Man könne ja zur Sicherung der Gemeinde» lasten den austretenden Gemeindemitj liedern eine Abfindung anlerlege». Durch den erwähnten Vor >ehalt habe sich die Gesetzgebung keineswegs auf ewige Zeiten die Hände binden wollen. Bestehende Verhältnisse sollten allei ding» berücksichtigt werden. Diese mit dem Grundsatz der Frei »e>t und Gleichberechtigung in Einklang zu bringen, sei eben Zn eck der Commission. Herr Reinrch ist gegen die allzusehr erleichterte Bürgeraufnahme. In den liberalsten Ländern werde dieselt e nicht ohne Weiteres gewährt. Hier in Frankfurt laufe mun Gefahr, zu den 35,000 Frankfurtern etwa noch 35.000 Croatin (!) zu cekommen. Die isr. Gemeinde betreffend, so habe diese :ine jährliche Ausgabe von 370,000 fl. und dazu noch 270,000 si. für Schulden (?). Wenn man den Ein- und Austritt freigel e, so würden die Reichen | sagen: Warum nicht? (Heiterkeit.) Sie würden austreten, die! Armen dagegen eintreten. Schon etzt sei berechnet-, daß rin ' armer Jude jährlich 284 fl. an Hl lz und Geld von der Ge- ' meinde erhalte.*) Wen« dann letztere die Ausgabe nicht mehr j erschwingen könne, so werde sie nothwendig an den Staat reruc-! riren müssen. Wolle die gesrtzzebeiide Versammlung in dies:» Wespennest stechen, so möge sie eS thi n. Der Senat fei übrigen» angelegentlichst mit der Sache beschäftigt. Herr Dr. Stern erklärt sich entschieden dagegen, daß man durch den zweiten Antrag schon im Vorau» der Commission eine bestimmte Richtschnur voezeichne. Der Zusatz enthalte rimn Widerspruch. Der freie Ein- und Austritt bedeute nicht ein: gesetzliche Regelung, sondern eine Auflösung der isr. Gemeinde als gesetzliche Corporation 'und ihre Verwandlung in einen freien Verein. Dadurch würden -aher alle bestehenden Verhältniffe z rrüttet. Die gesetzgebende Versammlung dürfe hierzu keine Initiative ergreifen; fie müsie *) Es sind ater notorisch fast gar keine arme Juden in Frankfurt, und obige Zahlen sind jedenfalls unrichtig. — Red.

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