Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 41 (13.10.1864)
- Date
- 1864-10-13
- Page
- Seite 164 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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164 — (Sine kleine Schnle.) Im Jahre 1817 hielt zn Mainz der jüdische Lehrer vr. Micharl-Creizenach, der später in Frankfurt a. M. zn Haber Anerkennung gelangte, eine kleine Schnle. In dem Hause unfern der Synagoge, wo er wohnte, erschienen den Winter über infrüher Morgenzeit drei angehende katholische Geistliche, junge Seminaristen in langen schwarzen Röcken, die bei dem geehrten Israeliten Unterruht in der hebräischen Sprache nahmen; in den späteren Tagesstunden fanden weder sie noch der vielbeschäftigte Schulmann die nöthige freie Zeit. Die drei jungen Männer hießen Räs, Weiß und Griffel; der eine ist gegenwärtig Bischof in Straßburg, der andere in Speyer, der dritte war.der kürzlich verstorbene Kardinal und Erzbischof von Köln. (M. A.) (Ob wohl die drerMäuner in so ferne würdige Schüler Creizenach's waren, daß sie da» erlangte Diffen, wie der selige Lehrer selbst, zur Erleuchtung und Aufklärung ihrer Glanbensbrüder und im Sinne wahrhafter Toleranz und Humanität anwendeten? Wer wäre sonst wohl mehr deS hohen Nachruhmewürdig, der in bescheidenen Berhältniffen alt hochgeachteter Lehrer gestorbene Creizerrach oder die in hohen kirchlichen Ehren lebenden und gestorbenen Kirchenfürsten?) Frankfurt a./M. In der Ansprache, in welcher fich der' Senat der hiesigen Stadt behufs Abstimmung über das organische Gesetz. die Abschaffung der Beschränkungen der staatsbürgerlichen Reckte der Israeliten und Landbewohner, an die Bürgerschaft wendet, sagt derselbe u. A. Folgendes: DaS vorstehende organische Gesetz ist von dem Senate in seiner Sitzung vom 9. September 1864 und von der gesetzgebenden Versammlung in ihrer Sitzung vom 16. September 1864 in verfassungsmäßiger Weise angenommen worden. Damit daffelbe Gesetzeskraft erhalte, legt es der Senat nunmehr der stimmberechtigten Bürgerschaft zur Abstimmung vor. Das Gesetz, über welches die Bürgerschaft jetzt sich aussprechen soll, kann einer besonderen Empfehlung nicht bedürfen; eS ist geboten von der Rücksicht für das Interesse und die Wohlfahrt deS Gemeinwesens, es fordert seine'Anerkennung als eine Tbat der Gerechtigkeit. Ein begründeter Widerspruch ist hiernach wohl nicht denkbar. Weiler sagt diese Ansprache: -„Eben so wenig kann und soll mit der .staatsbürgerlichen Gleichstellung' der israelitischen Bürger mit den christlichen Bürgern der Stadt die israelitische Gemeinde von der Sorge für ihre Gemeindelasten, für Armen- und Krankenpflege ihrer Glaubensgenoffen, für . die Bedürfnisse ihrer EultuS- und.Schulangelegenheiten entbunden werden. Eine andere Auffafiung würde den israelitischen Bürgern der Stadt Rechte einräumen, welche den Bürgern der Landgemeinden versagt worden.* Die ganze Ansprache atbmet den Geist der wahren Freibeit. Bei der Abstimmung über die Gleichstellungsfrage atu 3. und 4. Oktober haben sich nur lehr wenige Bürger bethätjgt. Im Ganzen stimmten von circa 5000 stimmberechtigten christlichen Bürgern 923; in der ersten Klaffe 251; dqvon 241 mit Ja und 10 Nein; in der zweiten Klaffe 314; davon 283 mit Ja und 28 mit Nein; in der dritten Klaffe 361; davon 239 mit Ja und 122 mit Nein! — Es gäbe dies zu interessanten Betrachtungen über die politische Mündigkeit des Volkes Veranlassung. — Der Papst hat in einem Rundschreiben, die polnische Revolution betreffend, gesagt: „die russische Regierung habe Kinder ihren katholischen Eltern abgenommen und unter dem Vorwände des Schutzes in weit, entfernte Gegenden gebracht, um dem Glauben ibrer Väter entrissen und mit Gewalt in's Schisma geworfen zu werden.* Dos Frankfurter Journal setzt hinzu: Tiefe Stelle bildet eine köstliche Parallele zu der Antwort, welche der Papst kürzlich Herrn v. Sartiges auf die Aufforderung zur Freilassung des jungen Cohen gab: „Cohen ist ganz frei: er wird nur den schlechten Beispielen und den verderblichen Rathschlägen seiner Eltern vorenthalten." Die Kinder, welch« in Polen den römisch-katholischen Eltern weggenommen werden, um der griechisch-katholischen Kirche einverleibt zu werden, erfreuen fich ganz derselben „Freiheit* wie Cohen und Mortara. Die Moral von der Geschichte aber ist: Was Du nicht willst, daß Dir geschieht, das thu' auch keine« Andern nicht. — Die „Wiener Kircbenztg.", herauSgegeben von Sebastian Brunner, ist eben in einen Preßprozeß, wegen Beleidigung der jüdischen Religion verwickelt. Die Staatvanwaltschast hat diesen Proceß eingeleieet, wegen der in Nr. 37 jener bekannten Zeitschrift enthaltenen Zusammenstellung angeblich talmudischer Lehren über hie sEigensckasten Gottes, indem sie darin eine Beleidigung der jüdischen Religion erkannt hat. Anzeigen. Die Stelle eines isr. Lehrers und Vorbeters in der hiesigen Cultusgemeinde wird bis zum 36. l. M. vakant und soll sofort wieder besetzt werden. Jährlicher Gehalt.fl. 600 Wohnungsentschädigung 75 Außerdem wird der Beitrag für die Pensionskaffe von der politischen, der für die Wittwenkaffe von der Cultüs- Gemeinde entrichtet, und sind Casualien und reichliche Gelegenheit zum Ertheilen von Privatunterricht in Rechnung zu bringen. Tüchtige Bewerber wollen, wo möglich persönlich, binnen -14 Tagen ihre Bewerbungen dem Unterfertigten überreichen.^ LudiyigsHafen a. R., den 12. September 1864. Der Vorstand. Die oacante zweite Lehrerstelle an der hiesigen isr. Gemeindeschule kann sofort besetzt werden. Jährliches Fizum: vorläufig 200 Rithlr. Ordentliche Seminarbildung ist Bedingung) die Fähigkeit vorzubeten, bloß wünschenswerth. Reflectanten wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugniffe baldigst an den Unterzeichneten wenden. Aurich, den 8. September 1864. Der Schulvorsteher: Joseph SeckelS An die isr. Lehrer Kurheffens! Eingetretener Hindernisse wegen kann die in voriger Rümmer angezeigte!Versammlung in Kassel nicht den 18., sondern wird erst Dienstag den 2». dieses Monats in der bereits angeoeuteten Weise stattfinden. - I Collegialischen Gruß! B. Westheim. V. Müller. Verantwortlicher Redakteur: I. Klingenfttin m Odrrnbeim m Rbeindesien; Selbstverlag der Redaktion. Für den Buchbandel: Commission'bei C. 8. Fritz sche in Leipzig. — Tampf-Schnellpreffmdruck von I. iöottbleben in Mainz.