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Der israelitische Lehrer · 1864-09-22 · 38 (22.9.1864) · p. Seite 151

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
4 (1864)
Issue
38 (22.9.1864)
Date
1864-09-22
Page
Seite 151 (sequence 3)
Language
German
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I 151 tt m f (i| « u. — Dir Herren Dr. LandSberg au» Darmstadt, Marr au» AlSheim, Stathan auS Gernsheim und Ottensoser aus Büdingen waren in Darmstadt zur Audienz bei Er. Ercellenz de« Minister Herrn v. Dalvigk und dann bei Herrn v. Lehmann, dem Referenten in jüdischen unv Echulangelegenheite», um für eine bessere Stellung ter Gr. Hess. Religiouslehrcr, im Anschluß an ostgenannte Petitionen Ottensoser» — zu wirken. Minister und Referent suchten fich aus'» Eingehendste über die Angelegenheit zu belehre» und versprachen auch Abbilse; insbesondere laßt fich die baldige Berufung einer au» Vorstände», Rabbineu und Lehrern zusammengesetzten Synode erwarten. Pflicht ist jedoch, nicht zu rasten < immer fort zu agitiren; und umsomehr müssen wir die hessischen Lehrer auf die Pflicht — 24 kr. zur Deckung der bereit» erwachsenen und noch erwachsenden Kosten einzusenden, aufmerksam machen. Die Herren können zu ihrer Arbeit nicht auch noch Geldverluste erleiden, und sollen sie in ihrem Wirken nicht erlahmen, so müssen die, für die gewirkt wird, mindesten» für die Deckung der Kosten sorgen. Schande dem, der zurückbleibt! Frankfurt, 9. Srpt. In der beutigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung wurde eine Mittheilung des Senat», die Verfassungsänderung betreffend, verlese». Unter den bisher zur Verhandlung gekommenen Berfassungesra.cn, heißt es darin, sei bezüglich der Gleichberechtigung sämmtlicher Staatsangehörigen allseitige» Eiuverständniß vorhanden, während die übrigen BerfassungSsragen noch der weiteren Erörterung bedürften. Der Senat habe daher in seiner heutigen Sitzung mit verfassungsmäßiger Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen, dem Antrag der gesetzgebenden Versammlung zu entsprechen, wonach vor Allem die Gleichberechtigung zur Abstimmung der Bürgerschaft gebracht werden soll. Der Senat legt demnach der. gesetzgebenden Versammlung ein organische» Gesetz zur Annahme vor. Die Fassung desselben weiche von der des Antrags der gesetzgebenden Versammlung vom 27. Mai nicht wesentlich ab, beseitige aber erhebliche Zweifel, zu welchen letztere Fassung Aulaß geben könnte. Die Gleichstellung könne die Landgemeinden der Verpflichtung nicht entbinden, "für ihre Gemeindelasten. ihre Armen- und Krankenpflege, ihre Schulen und Kirchen Sorge zu tragen, unbeschadet der bisherigen Zuschüsse de» Aerars. so wie auch die isr. Gemeinde vor wie nach ibre Gemeindelasten, Armen- und Krankenpflege, Schulen und Kirchen selbst zu bestreiten habe. Das organische Gesetz führt die Ueberschrift: „Organisches Gesetz wegen Aufhebung der Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte der Landbewohner und Israeliten", und lautet: „Einziger Artikel. Die bisher noch bestandenen Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte der Bürger isr. Religion und der Bürger der Landgemeinden sind aufgehoben." Die gesetzgebende Versammlung beschloß, diese Senatsvorlage zu schleuniger Berichterstattung an die BerfasfungScommission zu verweisen. * Paris. Der Orientalist Professor Munk in Parihat sichere Aussicht, die Lehrkanzel Renan's für da» Hebräische einzunehmen, eine Stelle, für welche die weitnmfaffende Gelehrsamkeit de» genannten Mitgliedes de» Institut», Secretärs des Eentral- EonfistoriumS und genialen Bearbeiterdes Moreh nebuchim rc. ganz geeignet ist. Welch sonderbare» Z ffammentreff.n! Renan verliert — wegen seiner Bearbeitung de» Lebens Jesu die Professur, und ein gelehrter und edler Jude erhält sie. Uud dieser Mann ist blind! Ein blinder Mann und so umfaffendes gelehrtes Wirken! Wer möchte nicht die Hingebung und Thatkrast eines solchen erhabenen ManneS bewundern?! — Auch dem Privatgelehrten Rabbinowitz aus Breslau wurde eine besondere Anerkennung für seine hebr. Grammatik zu Theil, die bereit» in» Französische übersetzt wurde. — Der Gchulstatisiik Hamburgs entnehmen wir, daß uuter den 25357 die dortigen Schulen besuchenden Kindern 1832 israelitische fich befinden. Da bis jetzt dort keine Schulpflicht ist, so kann e» also auch noch isr. Kinder geben, welche gar nicht oder nur zeitweise die Schule besuchen. Vvn einer hervorragenden oder auch nur nennenswettheu öffentlichen jüdischen Gemeindeschuie ist un» nicht» bekannt. In Hamburg ist überhaupt daS Privatschulweseu in voller Blüthe; freilich find dort auch Schuldirettoren für solche Privatanflalten von seltener Berühmtheit (Dr. Lange. Tiedemann, Th. Hoffmann). Dr. Vntou R4e gehört zu der Leitung»commisfion der Lehrerbildungsanstalt, die vom schulwifsenschaftlicken Bildungsvereine, szu besten ordentlichen Mitgliedern und Beförderern (Ehrenmitgliedern) übrige«» auch viele Israeliten zählten) erhalten, und wohl bald zu einem Seminare erhoben werde« wird. — In der Lehrerbildungsanstalt an der k. k. Normalhaupt- und Unterrealschule bei Et. Anna in Wien waren unter den 58 Kandidaten des ersten Kursus im vor. Jahre 10 und unter den 54 de» 2. Kursu» 5 Israeliten. Die für deren Unterhaltung und für die religiöse Bildung derselben gesorgt ist, konnten wir au» dem Programm nicht entnehmen. (Die Zustände in Russisch-Polen.) Dk'au schreibt au» Warschau, 28. August: Ein eigenthümliches Lickt au$ da» Treiben de» russischen Militär» wirft eine Anzeige im amtlichen Dziennik, «ach welcher ein von der Jagd zurückkehrender russischer Soldat vor dem Marymonter Schlagbaum bei einem Hause, vor welchem zwei jüdische Kinder von sieben und zehn Jahren ruhig saßen, still staub, die mit grobem Sckrot geladene Jagdflinte aus sie anlegte und die Kinder erschoß! Das officielle Organ bringt diesen Tbatbestand mit kaltblütigstem Lakonismus, ohne auch nur mit einer Silbe irgend einer beabsichtigten oder geschehenen Bestrafung de» Meuchelmörders zu erwähnen, wiewohl das Verbrecke« bereits am 13. August verübt worden ist. Au» Baden, 1. Sept., wird dem „Schw. M." geschrieben: Man hatte früher vielseitig befürchtet, daß in Folge der Emanzipation der Juden und weiter in Folge des neuen RiederlassungsgesetzcS, sowie des neuer Gewerbegesetzes ein hartnäckiger Widerstand gegen die Domicilirung von Jude» durch diejenigen Gemeinden erfolgen würde, in denen vor Erscheinen jener Gesetze kein JSraelite sich niederlasien konnte. Diese Befürchtung ist nicht eingetreten, und e» ist erfreulich zu berichten, daß die Juden überall in den Gemeinden bei ihrer Niederlassung nicht auf Widerstand stoßen^ Es zeigt sich dabei, daß die Israeliten die Landgemeinden verlaffen und in Gtadtgemeinden einwandern. Rur wäre zu wünschen, daß sich jetzt auch dieselben der Ausübung von Gewerben und nicht dem Handel allein zuwenden würden. Baden zählt über 25,000 Juden. (Bemerkung der Redaktion:) ES ist dock sonderbar, daß auch die anscheinend woblwollensten Blätchy eS nickt vermeiden können oder wellen, den Juden zuweile« hinterrücks eins zu versetzen. So wird auch in diesen Wetten die Toleranz und Humanität der christlichen Gemeinden hervorgehoben, und da sollen denn gleich auch die Juten anderst Werden s Rur einige Fragen möchten wir dem Schreiber dieser Zeilen und allen ähnlichen Schreibern vorlegen: Ist Rom in einem Taae gebaut worden? Kann man von den Juden, die die Tage, seit welchen sie eben frei Gewerben und industttellen Unternehmungen sich hingeben können noch zählen können — nun auf einmal bren bisherigen Lebensberuf aufgeb n? Kann man verlangen, daß et a Männer noch — Handwerkslehrlinze werden? Hat Jeder Geschick, Berständniß und Vermögen zur Anlage von Febriken? — Kennt man nickt die eigene Zähigkeit der weniger Eebildeten, wonach auch mancher reiche Bauer den Ruin seiness Hause» vor Augen glauben würde, wenn einer seiner Söhne duftrielles Unternehmen beginnen att wieder Bauer — ein m ivürde? Ist der Hand'l im

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