Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 3 (1863)
- Issue
- 52 (30.12.1863)
- Date
- 1863-12-30
- Page
- Seite 204 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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204 blatts" haben als solchL-die Pädagogik sich zum Berufe gemacht und bewähren -sich, in dieser Arbeit als tüchtige Schulmänner. Wir werben'bei 'der Fortsetzung auf Einzelnes zurückkommen. E. Cortefporrdeu;. Aus der Pfalz, im. Dezember. . Ich erwartete in den vorigen Nummern Ihrer geschätzten Zeitschrift eine Miltheilung Ihres gewöhnlichen Correspondenten über einen bedeutungsvollen Sieg der Pfälzer Juden; und erst weil äuch jetzt noch keine Andeutung dreier Ärt zu finden war, beeile ich mich, Ihnen eine Nachricht zn. geben, die hoffentlich noch vervollständigt werden wird. Me Frage, welche die Veran laffung zu der ersten Versammlung Pfälzer Israeliten bot, und so die Ernennung des Comitö's zur Fylge hatte, hat ihre erwün'chte Erledigung gefunden., sind abermals gehört ein Stück Mittelalter der Vergangenheit an; der Juden eid (more judaico) ist vor dvm höchstcn Gerichts- Hofe der Pfalz, vor dem.E^ajfationshof in München gefallen. In einer Streitsache zwischen e,neiu 'Oelmüller Lambert in Dahn gegen Isaak Weiß in Ejsingen erkannte, wie seiner Zeit i» diesen Blättern berichtet worden, das Handelsgericht in Landau? daß der dem Jsaac Weiß auferlegte Eid von deinselben als mors fuckviev nicht ausgeschworen zu werden brauchte, überhaupt dieser Eid nach den Gesetzen der Pfalz älrnicht rechtsverbindlich an zuerkennen sei. In dergleichen Weise urtheiltc nun auch der Caffationshos in München, vor welchem diese Frage gebracht «vorden ist, und es ist damit für unsere Pfalz diese Frage für alle Gerichte —. auch für'Diejenigen, welche diesen Eid bisher noch als rechtsverbindlich glaubten, und die isr. Gemeinden für verstichlen hielten, ihre Synagogen zu diesem Zwecke zu öffnen, (wie das Bezirksgericht zu Frankenthal ec. :c.) — entschieden und glücklich zu Ende geführt.*) Wir hoffen, daß die rege Zetheiligung, welche die Gemeinden der Pfalz dieser Frage Mlcn, nicht itt anderen erlahme, und das Comite in'den Staub gesetzt werde, auch noch andere Gegenstände von - Wichtigkeit zur glücklichen Lösung zu bringen. - .. : ■ J ti_». i . -. u »n s ch a u , Stuttgart, 2. Dez. Der-An l res Gesetzes, die bürgerlichen Berhältniffc rer isr. Glaubensgenossen belreffent, wurde in der 2. Kammer mit *3 gegen.) Stimme angenommen. Der- ’clbe lautet: Tie im Königreicbe cinklcimiswen Israeliten sind :n all n eiirgerliäen Verbaltninen den gleichen Gesehen uuterworien, 'welche für die übrigen Staätsangcbörigen maßgebend und: ne genießen die gleichen Rechte' und baden die gleichen belichten und Leistungen zu erfüllen.' — Desgleichen wurde Art >i des Gei.hes, Aufhebung deS Verbots der Ehe zwischen Christen nnk Juden ni:t -i!> gegen 34 Stimmen angenommen. Schließlich wurde caS ganze Gesetz, welches auch den Wegfall des Iudcneides ausf-pichl, mit «>i gegen 15 Stimmen angenommen. (Demnach ist dieser barbarische 4ltt — i-.wre ju- ': Las Sikenntniß des hohen -Gerichtshofes dürfte wohl von bedeulentem ^niereste fein. Könnte. es in diesen Blättern zur Mllheiiunz iemmcn l ' 4ier«nnroet:ider ÄtCaJttur: I. Jlftngenftein m Ctimieim in iier ü. Ü: ö»i|(djf in Leipzig daico — gleichsam in einer Woche zugleich für die Pfalz und i Würtembergin Wegfall gekommen. Die Tobten reiten schnell!) — Man schreibt aus Lemverg: Ein hiesigeisraelitisches Mädchen, dessen Alter,' documentarischen Beweisen zufolge, lll Iabre beträgt, hatte sich freiwillig und aus hier nicht näher zu erörternden Gründen iriO-as Benebictiner-Frauenkloster dahier begeben, und die Absicht erklärt, sich taufen zu laßen. Von Seiten der Ettern unk der diesigen Iudcnschast wurden selbstverständlich alle Anstrengungen gemacht, das Mädchen voü ihrem Borbabcn abzubringen, vor allem jctock dasselbe dem elterlichen Hause zurückzuführen. Die Anslr.ngungcn derselben und selbst die Schritte^ welche der hicrortigc Rabbiner Herr Löwenstein in dieser Angelegenheit beim Erzbischöfe machte, blieben erfolglos. und cs§ war schon der Tag zur Vornahme der Taufhandlung bestimmt. Am Vortage desselben begaben sich nun die Eltern des Hänflings, zwei Schwestern deffetbcn, der Rabbiner Herr Löwcnilein und mbhrere andere Israeliten in da- Kloster und forderten eine ll,Iterierung-mit dem Mädchen, weil, wie sie vernommen, das Mädchen zu ihren Eltern zurückzukehren wünsche. Die Unterredung wurde den Petenten denn auch gestattet, jedoch so, daß das betrcficndc isr. Mädchen hinter einem Gitter stand. Als sie nun ihre Hände durch dasselbe ihren Anverwandten reichte, hielten diese sie fest. Die Nonnen wollten sie bcirc.cn und zuiückziehen. Herr Löwenstein eilte den beiden Schwestern zu Hülfe, und empsing aus dem Munde des Mädchens die Erklätnng, daß sie zu ihren Eltern zurückzukehren wünsche, und dies veranlaßt,: ihn, die allsogleiche Entlastung des -Mädchens «ns dem Kloster in entschiedener Weise zu fordern. Die Vorsteherin des Klosters wollte dies nur unter Bedingungen zugesteben. Und da die Israeliten fürchteten, daß das Mädchen, falls sie sie losließen, umgestimmt werden könnte, so hielten sie sic desto stärker an den Armen fest, wobei sich denn durch den Widerstand'der andern Partei eine Scene entwickelte, welche damit endigte, kaß nmn die Polizei hcrbeirief. Diese erschien denn auch, edoch schon zu einer Zeit, als das Mädchen bedingungslos'den Eltern übergeben tmw, und im Begriffe stand, das Kloster zu perlassen, woraus denn auch ihre Entfernung aiiftand-- los erfolgte!. Gegen die bixbeiligten ISraclite» ist die Anzeige bei Gericht! erstattet wurdbn. Die Anerkennung, welche meine Jugend- und VolkSschriiten gefunden, haben nlich bei der geringen Verbrei-! tnrig speciell jüdischer Werke, besonders wenn sie nicht von dein „Institut" herausgegeben werden, veranlaßt, vier derselben find zwar 1) Familie Hoch; 2) Hofagent Meier; 3) „Jüdische Erzählungen" und 4) ^Israelitische Erzählungen" — „Bilder aus dem jüdischen Volksleben" sind gänzlich vergriffen — an mich zu bringen, und bin ich erbötig, dieselben, deren Ladenpreis 2 st. 24 kr. ist, gegen Postnachnahme oder portofreie Einsendung eines pr. Thlrs., frankirt zu versenden. Von dem Erfolge dieses Unternehmens wird meine fernere schriftstellerische Thätigkeit auf diesem Gebiete abhängen. Lehrer S. Krämer, in Altenmuhr in Bayern. Wir können, bei der oft, gehörten Klage über Mangel an Volksschriften, diesen Vorschlag unseres Krämer unseren College« nur dringend anempfehlen. Die Erzählungen K's stehen unter den wenigen jüdischen Jugend- und Volksschriften in erster Reihe. Veranlaffen wir darum nach Möglichkeit eine weitere Cultilr seiner vorzüglichen Kraft. _ Redaktion. Rheinbeffen z Selbstverlag der «ebakliori. Kür den Buchbandel: m — Druck Mn I. »otti-ttben in Main».