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Der israelitische Lehrer · 1863-11-26 · 48 (26.11.1863) · p. Seite 189

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
3 (1863)
Issue
48 (26.11.1863)
Date
1863-11-26
Page
Seite 189 (sequence 3)
Language
German
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— 189 brüllt das Volk, so läßt man nur schreien, denn es versteht ja nicht, was zunr Wähle der Unwissenheit geschieht. Die erlauchte hohe Regierung, von der wir schon so viel väterliche Güte empfangen haben, wird uns auch das Gemeingut Israels, die Autonomie, wieder zurückaeben, denn nur diese allein könnte uns helfen, daß unsere Schulen wieder ausblühen, und daß die tüchtigen Männer, die als Lehrer angestellt sind, nach Verdienst gewürdigt werden. Die Schmarozcrpflanzen würden ferner auch am gesunden Baum des Lebens nicht mehr nagen, und die Früchte verunstalten. Wir besitzen hier in Pesth Gemeindeanstalten, die, ob zwar von -uden verwaltet, doch sich des größten Vertrauens würdig zeigen. Die Normalhauptichule hier ist eine solche Schule, die Vieles leistet, und an der Männer wirken, die für's Iudenthuin Herz und Sinn haben. Ich erlaube mir sie namhaft zu machen, denn ihre Verdienste verpflichten jeden Rochtgosinn-. ten dazu: Herr Rabbi ( Mannheimer als Religiouslehrer, ir rmon T2r irnza man x? Herr Reich, Redakteur des „Betel", Herr L. M. Bauer, der durch seine jeunialistiiche und schriftstellerische Laufbahn und seiner hohen Gemandheit im Lehrerfache sich viele'Verdienste erwarb. Die Herren Fischer und Flesch sind Männer, die dem Lehrerstande durch ihr vielseitiges Wissen Ehre machen. Dann unsere Mädchenhauptschule, an der Männer wirken, die wirklich unersetzlich sind. Herr Roszusi ein Mann mit praktischer Erfahrung Herr Heinrich Nosenberg, ein tüchtiger, junger und sehr pädagogisch, gebildeter Lehrer. Noch andere Herren leiten diese Anstalt so/ das; sie, nächst der Nonnalhauptschule, die blühendste im Lande ist. Das küm-, wert'jedoch unsere Musterhauptschule nicht, messt,alb wir wohl behaupten dürfen, daß ihr Streben den Fortschritt nicht erkennen läßt, und' die k. k. Beamten verlachen uns als Finsterlinge. Nächstens werden wir andeuten, wie nach unserer und der meisten gebildeten Israeliten Ungarns Ansicht die isr. Schule in Ungarn sein soll, damit wir jene Herren Beainten eines Besieren belehren. Ehajim PollLk, Rabbinats-Eandida. Aus Unters ran ken. Die König!. Regierung von ' Untcrfranken und Aschaffenburg hat . folgende Verordn img erlassen, die von der Fürsorge derselben für das isr. 3!eligionsschulwesfn Zeugniß gibt: Im Namest Seiner Majestät^ des Königs von Bayern. Es hat sich die Frage ergeben^ wie lange die Verpflichtung der Israeliten zum Besuche ihrer Religionsjchulen dauern, ob sich dieselben nach dm neueren Bestimmungen über die Verlängerung der Werktags- und Abkürzung der Feiertags-Schulpflicht bemeffen oder hiefür noch die Bestimmung der Ziff. VIII und XI des Normativs vom ' 28. Januar 1828 (Döllinger Ber.-Sämml. B. VI S. 104)! maßgebend erscheinen. — Zur Fernhaltung weiterer ^wei-! fel, und um das bei den israelitischen Religionsschulm des; Regierungsbezirkes noch nich t bestehende gleichförmige > Verfahren, herbeizusühren, sieht sich die k. Reg. veranlaßt, ' in Uebereinstimmnng mit einer Entschließung des k. Stuatsi Ministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangeb genj heilen vom 6. April 1881 hiemit zu erklären und zur all- > gemeinen Kenntnis; zn bringen, daß die Bestimmnnger des | allegirten Normatives vom 28.J,nuar 1828 noch in voller Kraft bestehen und durch die neu wen Vorschriften über die Werk- und Feierlagsschulpflicht an den Elementarschulen nicht alterirt worden sind. — Hi rnach ist jedes israelitische Kiüd verbunden, die betreffende 3 eligionsschule vom zurückgelegten 6. bis zurückgelegtem 12. Jahre zu besuchen und sodjann vom 13 bis 18. Jahre < n dem Religionsunterricht in der Synagoge, beziehungswese wenn statt dessen der Sabbathunterricht in der Schule eingerichtet ist, an diesem Theil zu nehmen. — Dabei verlieht es sich von selbst, daß nicht sofort die Zurücklegung des 12. und resp. 18. Jahres zum Austritt aus der Schule »der dem Unterricht berechtigt, sondern daß die Verpflichtung zunr Schulbesuche und zur Theilnahme am Unterricht bis dem Schlüsse des Schuljahres, in desien Lauf das gedachte Alter eintritt, fortvauert und auch nur dann'aushört, wenn der Entlassung am Schluffe des Schuljahres nicht besondere Bedenken entgegenstehen, welche eine ausnahmsweise Verlängerung des Schulbesuches oder Unterrichtes als geboten erscheinen lass.n. — Äimmtliche mit dir Aufsicht über die israelitischen Religionsschule betrauten Organe haben ffaritr Sorge zn tragen, das; von nun an in allen diesen Schulen nach obigen Anordnungen verfahr«; werde- — Die f. Distriktsschulinspekt onen haben hiezu/die Mitwirkung der Lokalschulinspektionen, deren Zuständigkeit un) Auffzabe hinsichtlich der fraglichen Schulen durch S. 19 des Normatives vom 4. Dezember 1860 (Kr.-A.-Bl. S. >432) durchaus nicht geändert worden ist, in Anspruch zn nehmen und insbesondere dafür zu sorgen, daß rach Maßgabe der aus die israelitischen Religionsschulen 'unzweifelhaft Anwendung findenden k. Verordnung vom 28. Juni 1862 (Kr.-A.-Bl-S. 1247) und der Vollzugsweisung hiezu vom 13. Juli 1862 (Kr.-A.-Bl. S r> l'.i) künftighin allüberall die 3ieligionsschulvcrsäumniffe hörig konstatirt und der gesetzsführt werden. 1863. der israelitischen Jugend g lichen Bestrafung entgegeng Würzburg, den 24. Juli König!. Regierung von II itcrfranken und Aschaffenburg. u m f d) a u. mit 7 — 4lusti;ratb Kvll, Abgei r me; bgtteals Stadtverordnete >' gegen ti< Jude» fallen lajji beit, dgstj liberaler Sckei», oi erbtes Vvrurt eil und Eige Gemeinde wellte Gleichstell; d'riülicl'cii Eonnssiouen. Sie ' ibve Forderung wurde jedoch und erbäzr die jütische Geg> Zuschuß!von IixxvThlru-.' die Geschäststbätigtcit' der I geboren »iäU zu uns, dem Sonntai! nicht mit uns. der Stadtverordneten war der aber! mit 2txi gegen 204 taue Paritei hatte sich mit den geeini.t:! nährend bei der Wablmäbner ihre Stimmen devise „Wiederwahl" es ihn jedoch Verwahrung dagegen ' ■' : J der dnete der zweiten preußischen Kamn Kölniebr unliebsameAeußcrungen i. Es ' ist eine aneskannte Wahrnrcht Stich hält, wo es gilt, crisnuh zu be'ämpien. \ Tic jüdische' ng ihrer Schule niit denen der befand sich in i' rem vollen Rechte, 13 gsgcnB Stimrien abgewiesen, nde nn-, wie im Vorjahre, einen gei der Beratbiing vies Kvll auf lte» bin, und äußerte: die Juden sie cffen, trinken »std feiern den ei der eben beschlos eneu 3t2uwahl Gegencandi.dat Kul 's eine Jude, Stimmen unterlag, die nltramon- Freunden Kvll's gege; den „Juden" geordnetenwahl di> 24 jüdischen wobl Kvll gaben, w:il die Partein zur Pflicht macht ■. 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