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Der israelitische Lehrer · 1863-08-06 · 32 (6.8.1863) · p. Seite 126

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
3 (1863)
Issue
32 (6.8.1863)
Date
1863-08-06
Page
Seite 126 (sequence 6)
Language
German
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126 Roti; bei der Schaffung neuer Schulgesetze in mehreren deutschen Landen gewissermaßen von'Bedeutung sein ^Ein Gespenst aus München. In der heutigen Magistratssitzung kam wieder einmal das nach immer geltende sogenannte Juden-Edict rein Jabre 16t4 zur Anwendung. Gin .gewerbtreibcntcr Jsraelitv' aus Preußen bat nämlich eine reale Schneiders-Gerechtsame in München nnv.'iäp fl. erworben und ans Grund dieses Kaufes um Ansasstgmachung nachgesucht. Der — Unter dem Titel: „Äargauesind der Bund" schreibt die „Neue Zürich. Zeitung": Gütlich-kpntmt der Bundesratb — Gottlob, daß er kommt? .Es ist".'Zeit, .das' diese aargauische Judentribulation, welche die schweizerische Demokratie zum Gespött der Welt macht. einmal beseitigt wird. Vernehmen wir, wie die Bundcsintervention in einer Botschaft vom 17. Juli abbin sich aukündigt: „Die Negierung des 8'antons Aargau selber war es. von welcher unterm 14. Apdfl' i844 die Luzerner Regierung angeklagt wurde, daß l.btcre entgegen der ausdrücklichen Vorschrift des Art. 24 der Bundesverfassung die aargauischen Israeliten von den Luzerneb 'Märkten äusschließe. Eoenso war es die Regierung des Kantons Äagau, welche unterm 21. September l die Regierung des Eantvns Zürich bei den Buiittsbebkrden verklagte, daß in den, uen erlassenen zürcherischen Gesetze, betreuend Sen Marktrznd Hauiirrerkebr, Beschränkungen der Rechte der aargauischen Israeliten entbaltcn seien. Bei Anlaß der Bebanklung dieser letzteren Beschwerte wurde dann im b. Ständeratb eine Bkolion eröffuet, dabin lautend: .Der Bundesratb wird eingeladen. Bericht über die gegenwärtig in de» einzelnen lg'antonen bestebenton Besilwänkungen der Rechte der Juten zu erstatt,», Und dailiit gleichzeitig Anträge zu verbinden, ob und in wie weit derartige Beschränkungen, als mit der Bunkesver'anuna im Widewpruche stehend, au'zubeben seien." Zufolge dieser Motion machte der Bundesratb die nötbigen Erbebungen über die Reckte der' Israeliten in. den Sckweizercantouen. und es iübrte tieß dann zu dem Buntesbe'cklusse vom 24. S,ptcmver!>.'»!, laut welchem der Bundesratb angewiesen wird, die Unabhängigkeit 'der cantonalen'Gesetzgebung über die nickt scantonsangebörigen Jsrarsitcn laut Bunkesartikel 48. zu wahren, dageaen den schweizerischen Israelit »'gleichwie andern Schweizerbürgern das Recht des'freien.Kaufs und Berkauis der im 'Art. 24 bewickneten Gegenstände, sowie-deren Befugnisse zur Ausübung der politischen Rechte im Heimäths-, beziednngsweife im äiiederlanungseaiitoii, aufrecht balten'- Dipem Beschlüsse fügten sich ebne Weiteres iämmtliche' eidgenössische Stänke mit Ausnahme des Eantons Aargau. durch desic» Be chwerden derselbe provocirk worden war. Jedoch enthielt sich der Bnndesratb jedes Drängens. Endlich wurde, den I'». M>i 1»12 ein entsprechendes Gesetz über, Brgainsation der. israelitisch en Gpmeinlsen des däntons Aargau erlassen, aber durch Volksabstimmung vom I I. November gleichen Jabres mit 4i,iii."> gegen 2>>,7«t2 Stimmen verworren. Mit bundesrätblichem Schreiben vom 7 l. Februar I N! wurde die aargauische Regierung erinnert, dem Bundesbei'ch'uß vnn nachzukomment. wogegen der aargauische'Große Ratb am 21. Juni 1844 ein neues Geien erließ, welches das vcm Bui desratb gestellte Begeben unberücksichtigt ließ und die Berechtigungder Jeraelite'n zur Ausübung der politischen 2ieckke in eidgenössischen und cantonalen Angelegenheiten im Widerspruch mit'dem Antrag der Regierung einfach . strich. . Die Angelegenheit wird nun an die Bundesversammlung Sbrackt. Der BundeSrath läßt die Frage, ob die aargauischen raeliten aargauische Bürger seien, sür einmal von der Hand, und vindizirk nur deren Schwcizerbürgerreckt, das ibnen entschieden zuerkannt ist, wenn sie auch, nach einem 2<xijährigen Aufenthalt, als bloße aargauische Landsassen angeseben würden. Alle zuwiderlaufenden Abstimmungen im Eanton Aargau sollen fortan kassirt und alle Versuche, das Stimmrecht der Israeliten zu verhindern, mit dem Bundesstrafrecht bedroht werden. Anlangend die aargauische Heimatb der Israeliten werden, weitere Schrille vorbebalten. j (!3 c i> n n h t it über einzelne Stellen der heiligen Schrift von L. An^chmann, Acügioneltbrcr in Kbel'züors. I. lieber dir «chöpsmiq. I. Mos. K. 1—2. l— "(Lckluß.) | 4. Sittenreinheit. Hiezu legte i Gelt den Grund durch Sönkrrung der Gattungen, während I er zur Berbütung einer snndl,asten Vermischung der Geschlechter bei den Menschen, denselben die SckainHastigkeit ginflößlse. die ein Schirm ist für die Unschuld, als Schutzengelwacht! über die ungrsabrne Jugend, die eine» Schlüssel bildet zum Paradiese Gott selbst versah die ersten Menschen, nack'hem sie sich selbst geichürzt batten, mit -einem Gewände und bidlt Abimelech von der Sünde ab. Sems und Japbets züchtiges Benebmen, Josepbs gottesiürck'tiger Ausruf. Jobs heilige Sorgfalt (Jei. 4!. I> zeugen von innerem Abscheu gegen die Unsittlichkeit Spr. 2. 14.17. 4, 24—44. daber der Ruk:^ 4. M. 14. 2. „Jbr sollt beilia sein, denn ich der Ewige, euer Gott, bin heilig!^ Hieraus sagt Rascki: „Entfernt euch von jeder Unkeuschbeit >md jedem Laster! Diese das ganze Schöp'lingewerk krönende Harmonie d r pbvsisch ökonomischen mit der moralisch-sittlichen Weltordnung reck't'ertigt wcbl das Prädikat irez: „iebr gut" und überzeugt den Menschen, wie strafwürdig jede Störung und wie verdienstlich jede Förderung dieser zur Ebre des göttlichen Urbebers und zustz Heile seiner Geschöpfen.zu gereichenden Weltordnung ist 4,!l —14 Jei.-4, tu. II. i >, 7 Spr. 17, 18. In diesem Sinne ve, sieben wir auch Abot '>. l mit seinem auffälligen (die Strafwürdigkeit zu zeigen). " IV <> t i x. -o Wir bitten unfern geschätzten sgreutzd, Herrn. .Simon Krämer gciälligst in diesen Blättern -witzutheilen, wo seine ältere» Jugend- und Volksschristen erschienen und aus welche Weise sie rü be geben sind; wir sind in der letzten Zeit mehrfach gebeten worden dies zu tbun, sind aber selbst nicht ganz darin eingeweiht. D es zugleich mit freundlichen Grüßen den Herren, die uns fragten, L. L., P. und H. Deranrwortlicher Redakwur: I. tklinge nstei n än dtxnbtun in Rheinbessen; Selbstverlag der Redaknon. Für den Buchhandel: in Lommisfion bei C. L." Fritzscke in Leipzig. — Druck von I. G-ttsleben in Mainz.

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