Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 3 (1863)
- Issue
- 30 (23.7.1863)
- Date
- 1863-07-23
- Page
- Seite 118 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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118 Freunde des Lichtes und bemerkt die dunklen Wolken nickt, dieauch ihren Horizont umdüstrrn. Wenn die liberalen preußischen Minister die Juden von Staatsämtern ausschlitßen wollten, weil fie am Sabbath nicht schreiben dürfe», oder weil'sie den Christen keinen Eid abnehmen könnten, so waren diese Gründe ebenso Scheingründe, ebenso gesucht, als her' des badischen Schulgesetzes, daß die jüdischen Lehrer wegen der Sabbatlffeier zu Schullehrern ungeeignet seien. Hat man wohl die badischen Lehrer schon geiragt, ob sie, sammt und sonders, - am Sabbath .nicht schreiben, auch für den Fall, daß sie einer allgemeinen Bürgerpflicht und der aus dem jüdischen Gesetze njh ieni2^l2"tr»'i^däs Gesetz des Staats ist Gesetz) erstießendcn Verpflichtung sich entziehen, würden — denn daß sie jeden anderen Unterrichlsgegenstand auch am Sabbath unterrichte» dürfen, swird man doch, nicht, abstreiten wollen — wenn es zur Erfüllung der vorn Staate übernommenen Berufspflicht geboten wäre? Und gesetzt sic würden schreiben, würden sie dadurch für den Staat etwa einen geringern Grad von Glaubwürdigkeit, von Vertrauen, auf siMich-religiöw Ueberzeugungstreuc haben, der sie zur Erfüllung ihres Amtes unfähig machte? Wenn der katholische Lehrer an einem für ihn, aber nickt für die erangeliscke Äircke gesetzlichen Feiertage, an einer evangelischen Schule unterrichtet,' bekümmert sich der Staat darum, verliert er das ihm nothwendige religiöse. Vertrauen? Und gesetzt auch es würden lixi Lehrer, die Stellungen, dir ihnen vom Staate geboten wurden, aus diesen Gründen zurückweisen, wäre der Staat berechtigt, wegen dieser .iOff, den hunderteinsten seines Bürgerrechtes zu berauben? 'Und gesetzt ferner, es würden alle versagen, dürfte ein solcher Grundsatz auch dann noch in einem Gesetze ausgesprochen sein, der sich auf die Parität der Rcligionsgefellschait, auf die Gleichheit der bürgerlichen Rechte gründet? Sind das noch wirkliche staatliche'Bürgerschulen, an welcher ein Staatsbürger in seiner. Eigenschaft als Bekenner einer — gewissen Religion nickt angcstellt.werden kann,'selbst dann nickt, wenn er sonst der tücktigste und berechtigst? wäre? Wir haben dies nach einer Zcitungsmkchricht niedcrgesckrieben, bitten aber unsere geschätzten Freunde und Csrrei'pontenten aus Baten baltigft um weitete authentische Mittbeilungcn in diesem Betreffe. . ' — In Janow in Polen, wo ani }. Juni die Russen furchtbar hausten, kamen Israeliten in den Flammen um. — Im österreickijchen Unterbause brachteman am I 4. Juli einen Antrag auf Zulassung der Israeliten zu Notarslelleit ein. — Das bavrischc Ministerium hat eine Mittbeilung an die ltstgierungen erlassen, wie cs -mit der. Einwirkung der Regie- . rung au» die -israelitischen Eultusrerbältniffe ferner gebailcn werden sollte. Wir werten Näheres baldigst mittbcilen. — Sonntag den 14. Juni fand. die feierliche Eröffnung eines neuen Sckulbauses für die isr. Gemeinte Berlins statt, in welcher auch, das mit dieser Anstalt verbundene Lebrvrseminar feinen Sw bat. Ter gcbeime Stadthauptmann von Warschau bat! einen Aufruf an die Israeliten erlassen, worin sie wegen-ibrciXHingebung an die beilige Sache der Nation gepriesen werden, der aber auch für die llnwürdigen, weiche sich des Perraths an der 'Nation fckuldig machen, dst furchtbarste Racke heraufbeschwört, und selbst die Beerdigung derselben unD die Trauer um dieselben verbietet. Ter Ainrui iu unterzeichnet: Rösch bair. -' Das Jew. Ree., eine jüdisch-amerikanische Zeitschrift zählt l l O'liefere jüdischer Religion auf, die in der amerikanischen Unionsarmec jüngst wegen ausgezeichneter Tapferkeit zu höherem Ranz befördert wurden. - , ' . Verantwortlicher Redakteur: I. Klingenstein in Odernheim in Lommffffvn her E. L.' Friß icke in Leipzig. K e danken über ei»;elnr Stellen der heiligen Schrift*) tcn C. Luchmann, Religionelehrer in Adeltzdoel. i I. lieber dir Schöpfung. | l. Mos. K. 1—», V. 1—4. (Fortsetzung.) 2. Gerechtigkeit. Gott zeigt sich gegen jedes Wesen gereckt, indem er Jedem das gibt, was er zu seiner Erbaltung braucht und indem er in den Mensche» ein tnrck gute Erziehung zu veredelndes Gefühl (Spr. 2‘2, ti) oder einen wenn auch schwachen Grundbegriff von der Gerechtigkeit, wie ein Bewußtsein von der Strafwürdigteit des Unrechts (Ps. I'?) legte. Sckon das kleine K'ind verschmerzt den Stoß leichter, wenn der verletzende Gegenstand gestraft wird. Auch unter den Wilden ist das Institut der Bluträcher. Ter Allgereckt^, bdaab den Menschen mit Gewissen und freiem Willen als Waste gegen sträfliche Habgier. Daher die Mahnung: „Ten Weg der Ewigen zu beobachten. Recht und Gcrechtiateit zu üben." Jel. 1, )i!—A >. 3:!, 15. 1<>. 54, 13, 1 i. Ps. ll, 4—7. . ... Liebe!. „Ter Herr gibt auch das G»st." Tie Liebe zu den Geschöpfen. vorzüglich zum Mensches' beweist Gott dadurch, daß er uns noch mehr Nabrungsstos^-pibt, als wir rn unsrer Erhaltung nothwendig haben. Er legst auch >n uns den Trieb zur Liebe gegen Mitnunscken und den Abscheu gegen jede Bosheit. Ich sah einst ein dreijähriges Knäblein zornerglüht beim Anblick einer von roh erzogenen Buben geübten Thicrguälcrci. Lächelt ja schon der Säugling nicht nur seinen Eltern, sondern -jeder freundlichen Miene^ntgegen P. s; 3. Eampe erzählt Züge von Güte unter den Waiden. Dies Alles möge darthun, daß der Schöpfer Güte.' Wohlwollen und Barmberzigkeit von seinen Geschöpfen fordert, Mich. 7, N, Job. -!>>, 3l, B>—33. Mal. '2, ln (zugleich auf die zu bringenden Citaten zu li>- l, i! verweisend.) ' lFortützunz folgt. > 3 n * t i g t n. i Lehrpr-, Vorsänger- und Schächtrrstelle in der israelitischen Religionsgemeind? Lorsch bei Dcirmftadt mit fl. 800 firen Gehalt nebst freier Wohnung und sonstigen Nebestgefällen, als Schächtergelder :c. (sogleich!einzutreten) und wende man sich deßhalb an den Unterzeichneten Vorstand. L o e b Mainzer. Gin Lehrer- und Cantor, mit den günstigsten Zeuginen und tüchtiger Befähigung zuni neuen rvnn sucht eine Stelle, aber nur definitiv. Näheres bei I. Klingenfein in Odernheim in Rheinhesicn. Rheinbeffen; Selbst^ — Druck von I. erlag der Redaktion. Für den Buchhandel: "ottsleben in Main».