Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 2 (1862)
- Issue
- 20 (15.10.1862)
- Date
- 1862-10-15
- Page
- Seite 153 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/4896751-5428752-5431156--0362-4897052- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 153 ' — Noch erlauben wir uns denjenigen Herren Rabbinen insbesondere, welche größere Sprengel zu verwalten haben, zu bedeuten, was sie sicherlich sich selbst! sagen: Nur durch ihr Einwirken auf den Lehrer können sie in Ihren Filialut irgend welchen Einfluß gewinnen; in Opposition mit dem Lehrer ist ihr Einfluß gebrochen; und ohne dessen Thätigkeit verschwindend, klein Was kann eine ein- oder oder zweimalige Predigt im Zahre, waS selbst eine Schulvisitation nützen, wenn das Leben der Gemeinde nicht gehoben und getragen wird durch den religiösen Sinn eines treuen und gewissenhaften Lehrers? Wir erachten eS anö diesen! Grunde auch einer Vernachlässigung ihrer Pflichten gleich, wenn sie dem Lehrer, der die Kraft und den Willen dazu in sich fühlt, daS Predigen verbieten wollen. Während wir das Thema, „der Lehrer als Prediger' uns, für ein andermal Vorbehalten, wollen wir nur 'ferner als hierhergehörig zu bedenken geben, daß wie der Lehrer der eigentlich wirksame Geist in der Filialgcmetndc ist, so auch daS Ansehen des Rabbiners bei bcn Gemcindcglicdcrn von diese»! abhängt. Der Lehrer, der sich ber Liebe seiner Gemeinde erfreut, bat gcnügmden Einfluß, um die Persönlichkeit und das Wirken dcS Rabbincn als Volkslehrcr, als Förderer und Erhalter der jüdischen Wissenschaft hochzustellcn, — aber auch, insofern sich der Rabbiner dem treuen Wirken dcS Lehrers gegenüber nicht wohlwollend zeigt, die Gemcindcglicdcr gegen ihren Rabbiner zn stimmen und denselben abgeneigt zn machen. Also, ein treues Zusammenhalten und Zusammenwirken der Rabbincn und Lehrer fordern wir. Wir werden dasjenige, waS wir unseren Eollcgen zu sagen haben erst im nächsten Vlatte bringen können; aber heute schon wollen wir als hierher gehörig erklären, daß wir unsererseits danach trachten werden unser Blatt stets zum Ansdruck dieser ontonto cordiale zu machen, weil wir dies Zusammenwirken für eine unbedingte Nothwendigkcit halten, und cs auch unsererseits als eine falsche Schlußfolgerung eines PrincipS betrachten, wenn wir die Mitwirkung der Rabbinen im Lehrberuf unbedingt zurückwcisen, und in jedem „geistlichen Rock," wie Manche sagen, an und' für sich einen Feind der Schule erblicken. Ist das auf das Judcnthum bezogen factisch schon unwahr, weil uns Viele für das Heil der Lehrer und der Schulen wirkende Männer unter den Rabbincn bekannt sind, so m ü s s e n gerade wir andererseits beweisen, daß wir uns vernünftigen Ideen nicht abschlicßcn, und bei uns das Heil des Judcn!- thums, das in den Rabbinen die Männer der religiösen Wissenschaft schätzen muß —, jede andere oft selbstsüchtige Ansicht in uns überragt. Es ist nun an den Rabbinen, zu zeigen, ob sie denselben Grundsätzen huldigen, oder ob sie sich in falscher Conscqucnz ihres Berufes — aus Ucberschätzung desselben, schauungen für zu hoh Verbindung mit den Lp ld in Eonsequenz christlicher A»- l) halten, in eine wahrhaft innige hrern zu treten S der Unterstützungskasse 8- 25. a t tt * e n dcS Vereins israelitischer Elcmcntarlehrer Wcstph^lenS unv der Rheinprovinz. (Schli ß.) ' Äußer den ordcnmchen Sitzungen des Vorstandes (§§. 21. und!!2.) fott| auf^ Antrag dreier Mitglieder eine solche >stattfind m, und gelten für eine solche außer- Bestimmnngen des 8- 23. Die Anwesenheit dreier Mitglieder des Vorstandes äst hinreichend 'zur Fassung gültiger Beschlüsse. Titel. VI. lieber die Sitzungen der Generalversammlung! und des Vorsta-ndes. 8- 26. Bei Abstimmungin, sowohl im Vorstände, als auch in der Generalversammlung, entscheidet die absolute Stin!men!nchrhcit. Die Abstimmung geschieht durch Stehen und Sitzen.! 8- 27. Bei Stimmengleichheit im Vorstände entscheidet die Seite, auf welcher der Vorsitzende desselben, in einer Generalversammlung diejenige Seite, auf welcher die meisten Vorstandsmitglieder niitftiminen. Ist in diesem Falle die Zahl der stimmenden Vorstandsmitglieder auf beiden Seiten gleich, so giebt! die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 8. 28. Eine Gcncralvemäninilung ist nur dann beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte sämmtlicher Mitglieder anwesend ist. Ist cic beschlußfähige Anzahl nicht ^vorhanden, so beschließt eine auf später anzubcraumcnde Versammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen. 8- 29. SeckjS Wochen vor einer Generalversammlung (§. 211) muß dev Vorstand t urch zwei Zeitungen, die Allgemeine Zeitung dcS Zudcnt;ums und die Kölnische Zeitung, die Tagesordnung für eine solche veröffentlichen. Schriftliche Anträge, von wenigstens zehn Mitgliedern unterzeichnet, ist der Vorstand verpflichtet zur Verhandlung der Generalversammlung zu bringen,' so wie derselbe auch berechtigt und verpflichtet ist, alle gültig gefaßten Beschlüsse gewissenhaft auszuführcn. 8- 30. In jeder Sitzung des Vorstandes undder Generalversammlung muß über die Verhandlungen ein Protokoll, ausgenommen werden. Der Protokollführer wird schvohl in der Sitzung dcS Vorstandes, als auch in der der Generalversammlung, auf Vorschlag des Vorsitzenden durch Acclamation gewählt. DaS Protokoll wird in einer Vorstandssitzung von den erschienenen Mitgliedern, in einer Gseneralversammlung von dein Vorsitzenden des Vorstandes, dem Protokollführer und drei von dem Vorsitzenden dazu I