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Der israelitische Lehrer · 1862-09-15 · 18 (15.9.1862) · p. Seite 139

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
2 (1862)
Issue
18 (15.9.1862)
Date
1862-09-15
Page
Seite 139 (sequence 7)
Language
German
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139 kür der Gemeinden überlassen darf, ob eine Schule errichtet werden soll. _ Schicke und Lehrer müssen da sein; hier muß Zwang gebraucht werden können. Man wird entwenden, daß es unbemittelte Gemeinden' gibt, welche die zur Besoldung des Lehrers und Erhaltung der Schule nöthigen Gelder nicht aufbringezt können; solchen Gemeinden muh zur Bestreitung ihrer Bcdsirfnisse ein Zuschuß aus der Provinzialkasse bewilligt wsrvcn. Der Staat ergänzt die Compctenzen der christlichen! Lehrer in deren fünf ersten Dicnstjahrcn bis zu INO Thaler, und von da ab bis zu l.'»0 Thaler, ohne zu berücksichtigen, ob die Gemeinde ccm Lehrer nicht ohne Staatszus huß einen abgemessenen Gehalt geben kann. Da die jüdisch m Süuilcn hierbei nicht bedacht sind, so ist cs Pflicht :cr Gemeinden sich zur Förderung dieser ihre: heiligsten Interes-scn brüderlich beizust eben Alle Schulen des Landes müssen einheitlich geleitet wroen. Die Lehrer müssen in Zusammenkünften die Interessen der Sckmlc besprechen und-daS Resultat in einem Lehtcrorgan selbst auf die Gefahr hin veröffentlichen, daß cs die Gcmüthcr der „Treuen in Israel" an'regt. (Mau deute au die,Bespreck'u»rz einer Lehrerversammlunz im Kreise Schwege über „Saul und die Geisterbcschwörerin,") Alle Confercnzcn des Laude-: müssen natürlich in Verbindung stehest, um die Interessen der Schule gemeinschaftlich und mit AnSd-alicr zu pflegen. Tie Tdäkigkcit des Lehrers erstreckt sich nicht nur aus die Schule, sondern auch -.ns-Shuagogc, rrzn u. s. w. Diese §ak oren der Gemeinde. müssen also auch unsere Aufmcrksarlkeit auf sich ziehen. Wie wenig haben wir aber noch für unsere AuS- und Fortbildung als Vorsänger geleistet! Selbst bei der Prüfung israelitischer-Lehrer wird hierauf nicht im Geringsten Bcdack't genommen. Daher mag cS aujct) kommen, daß wir im CnltuS. noch nicht fortgeschritten sind, llnd wer in einer unscrcrLandg.meinten den Gottesdienst besucht, wird ihn finden, wie ihn Ibr Correspondent aus der Pfalz in Sir 8 d. Bl. besistrcibr. ES hat allerdings dieser Zustand iwch andere Gründe, als den angeführten; daß dieser aber sehr viel zur Beibehaltung der alten Unordnung beiträgt, ist sicher. Nord eck bei Marburg im August 1862. B. Plaut, Lehrer.! hiesige Universität nicht d<S L< hrfach der Geschichte (was u m f eh a u. Berlin. Die „Sternzeitung" sieht sich veranlaßt zu bemerken, daß dem Dr. Ja sie bei seiner Berufung an die dem Gesetze vom-23. Juni zuw daö der Paläographie (Kunde und Chronologie übertragen wo aus der jüdischen Gimte! nur bedeutsamen Zunft-Gercch samc t, wonach ein Weißbäcker 'teine verzuckerte Bretzeln verka iscn darf, auf ein Haar ähnlich. 9 t.) f r Ser litt Die Ortästatn cu der Städte Strczclno und Birnbaunt im Größt erzog hum Posen enthalten die Bestimmung: daß zu Stadtverv' dncten nur der dritte-Thcil der gewesen wäre) sondern älter Schriften) Diplomatikt dcn ist. — (Das sieht den hl berufen werden könne, währeitd die andern zwei Drittel Christen sein sollen. Die betreffenden Synagogcngemc ndcu petitionirten bei der zweiten preußischen Kammer um Beseitigung dieser beschränkendcn Bestiininnngen. Die Angclcnheit hat eigentlich nur für die Provinz Posen ein näheres Interesse, wo in sehr vielen Orlen die jüdische Bevölkerung die Mehrzahl bildet. Der Minister des Innern erklärt, daß den betreffenden Beschwerden bereits abgeh Hnen sei (Wie?) woraus das Hans über die Petition znt Tagesordnung übergehe — Dieser Tage ward der Rentner 'Nathan Cohn / der Stadtverordnctcn-Vcrsav in G o l l n b in Westpreußcn finit 6 gegen 2 Stimmen von alung zum Bürgermeister erwählt. Vier evangelische Stadtverordnete hat'cn sich.der Absiinunnng enthalten. Im Preußen ist dies der erste Fall von der Wahl eines jüdisacn Bürgermeisters. Dis Wahl unterliegt nach :>3 der/ Städteordnung der Bestätigung der Regierung. Warschau. Der /Räbbiner Mensel, der Prediger Iaflrow und der Lehrer Kramsstück sind amncstirt, und ist ihndn die straffreie Rückkehr erlaubt worden.- Von den 63 idrael tischen Soldaten au; Saratow, ellnßlane, von welchen/wir in einer früheren Nummer berick'tetLN, daß sie wegen d d natürlich atnerwiesenen Vcrbreestenü, Grmordttnm mehr« rer Kinder und den Gebrauch des Blutes zu religiösen Ceremonicn— gefangen und lange Jahre' in Unrersncstungshast gehalten wurden, - sind nun schließlich doch 23/vom Staatoralh zur Deportation nach Sibirien vcrur(steilt wo:dmt. Einladung zur'drittcn phälzischc» LchmDcrsanimlung in Neustadt a. H. Das Comitö der pfälzischen Lchrerversastttstlung ladet hierdurch die/Herren Lehrer nltd Bezirksrabbinctxin, sich Moutas/den 13. Oktober, präcis 9 Uhr des - Morgens (mso ':) ■ im Lokale jfrer Lchmannkschcn Erziehungsanstalt jtt Neu-

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