Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 2 (1862)
- Issue
- 7 (15.4.1862)
- Date
- 1862-04-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Jährlich 24 Nummern am 1. unfc 15. jede» Pcris L4 kr j Tl'Ir. oder halbjährig. Der »»zeige, z, 3 kr. oder * . 1 Sgr. die Peritzeile. Weirellungen nebme» alle 7Bucbbandlungcu und Poüämtcr an. smelitisM Ielirer. Ein! Lrgan für die Schule, die Familie und das Gemeiudclebcn des l Indeuchums Herausgegeben I. Klingenstein, Ignaz Lehmann und Pl. Treu. i\°. 7. ' Mainz, den 15. April m2: Wir bajbcu Idaö Vergnügen, unseren geehrten-Lesern mitzutheilcn, day,eS uns gelungen ist, stnfern seitherigen geschätzten Milarbtiter, Herrn ZgnazLchmann (Vorsteher einer Handelsschule) zu Nenstaot a. d. H. an die Stelle des uns leidet dudch den Tod entrissenen Herrn 1)r. E. Hecht zum Eintritt in die Rctakiion za bewegen. Den zahlreichen Freunden Und.Bekannten des geschätzten Mannes, der ein eben so warmer Lchrersrcund als überMgungStreuer JSrarlite ist, wild diese Mittheilung gewiß erfreulich sein, und hoffen wir daraus mit Gelt zuvei,sichtlich einen heilbringenden Ersolgj sür unser Streben. ' Oternhcim und Münster, im April 1862. Briefe aus -er bavr. Pfalz. (Fortsetzung.) >ie stkedakti^h. Erfahrung hat dies *) auch in den acht Jahren seit Erlaß dieser Verordnung hinlänglich bewiesen, und cs und Un manchen Gemeinden wahrhaft heillose Zustände entstanden: Hier! ist ein reformistischer Vorstand, der seiner orthdroxcn Gemeinde Manches anfzwingt, was sie nicht will; dort ist das Umgekehrte der Fall; in dücscr Gemeinde ist ein Vorstand, der bei dem allergeringsten Anlaß einen Urodes verbal, NN sogen. Protokoll macht, d. h., unter ocm i Vorwand mm Gotteödienst-Störung die Gcmcindeglicdcr vor die Gerichte zieht, die in dieser Beziehung sehr streng! urlhcilcnl in jener Gemeinde begünstigt der Vorstand sich und seine Anhänger bei der Klasscn-Einthcilung zumNachthcil feiner Gegner; hier zwingt er der Gemeinde eine» Lehrer oder Vorsänger auf, den sie nicht mag; dort draugsalirt er einen würdigen Schulmann, weil er sich nicht ganz zu ssineni Bedienten und Schleppträger herabwürdigcn lassen will; hier stürzt ein Ausschuß seine Gemeinde in Schulen und unnöthige Ausgaben; dort versagt er das Nöthig« und Zweckdienliche u. s. w. u. s. w. Hätte die Verwaltung ocö Ausschusses in seiner Dauer eine Grenze, hörte sie nach eu er gewissen Zeit auf, so würde schon dieses Bewußtsein ein Zaum und Zügel gegen solche Uebcrschreitungcn und Miß icrwaltung sei». Allein sie ist in der Regel *J Dir Mißstärj:c bei der Wahl des Synagogenausschusses. auf Ewigkeit, und gerade wenn durch irgend einen Zufall eine der drei Ausschußstellen ctlefcigtj wird, haben die beiden Zurückbleibendcn die schönste Gelegenheit, durch.cinen Jahcrrn oder einen guten Frcunv sich erst! recht die Herrschaft zu sichern. Groß und Klein, Alt und Neu, Verwaltete und , Verwaltende, also! die Mitglieder tir Synagogen-AuSschüsse selbst (wenn auch hier und da Einer mit saurem Gesiebte bon gr6 mal gre) gestehen das Ungeeignete und Unzweckmäßige dieser Bestimmung zu, und höher stehende Beamte haben unö persönlich schon auf diesen Pustkt als aus einen solchen hingcwicsen, der Unmöglich fortbestchen könnte und den die Kgl. Regierung auf jede Anrufung hin sicher fallen lassen .würde"). ' ' i Unter so bewandten Umständen hat der chehr erwähnte Ausschuß cö für .seine Pflicht erachtet, diese! Sache sofort in! die Hand zu nehmen. Er hat in seinem eigenen Namen — jeder Zöraelite konnte das —, so wie in deupdet eminenten Mehrzahl seiner Pfälzischen GlaubcnSgcnosicn ein Memoire bei Sr. Majestät dem Könige eingcrcicht, . worin er die Mißständc dieser mit allen unseren conftitutionellen Einrichtungen und mit achcr Analogie in unserer Gesetzgebung, mit den früher in der Pfalz und jetzt überall , geltenden Bestimmungen in Widerspruch stehenden Wahlart -_ / *) Völlig unbegreiflich bleibt uns, wie Hr. Rabbiner Seligmanu ' in Kaiserslautern bei seinem öffentlichen Angriffe der Qr. Güriebaüm>! schep Broschüre, sich zur Vertheidigung oder Recttfertigung ditser Bestimmungen veranlaßt sehen konnte. t