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Der israelitische Lehrer · 1861-08-15 · 8 (15.8.1861) · p. Seite 59

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
1 (1861)
Issue
8 (15.8.1861)
Date
1861-08-15
Page
Seite 59 (sequence 3)
Language
German
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59 1 Herr Löb hatte die Mitglieder der Confereüz auf dtzn Nachmittag zu einer Tasse Kaffee nach seinem eine halbe Stunde entfernten Rittergute Caldenhoff eingeladen. Der strömende Regen einerseits, sowie die dringend gebotene Abreise mancher College» anderseits machte, daß nur etwa 12 Lehrer dieser freundlichen Einladung folgten, welche dann bei splendider Bewirthung und unter anregenden Gesprächen die schönen Conferenztage recht gemüthlich beschlossen. - - - Das Verhältniß der israel. Religions-Beamten zur Gemeinde. Lin Beitrag zur Beleuchtung der Streitpunkte zwischen dem Herrn Rabbiner Leopold Stein in Frankfurt a. M. und dem israelitische» Gemeindevorstande daselbst. (Fortsetzung.) Es gibt freilich in der vorligenden Frage — ob dem Rabbiner ein Einfluß auf den Religionsunterricht „in der öffentlichen Volksschule" gebühre — noch einen andern Standpunkt, dem wir — theoretisch — selbst mit ganzer Seele angehören. Wir müssen jedoch leider die Schule, die diesem Standpunkte, d. i. den Ansprüchen der fortgeschrittensten Schulmänner, Pädagogen und der gesammten dein Fortschritte huldigenden Volkspartei entsprechend ist, die „Schule der Zukunft" nennen. Es ist.dies die vollkömmen confessionSlose freie Staatsschule, bester noch die Menschen- und Bürgerschule. Wir wissen wohl, daß wir in einer solchen für den Rabbiner als Vertreter der Religionsgemeinde, keinen Platz finden können. Aber auch dann würde dem zuständigen Geistlichen in anderer Weise ein Einfluß auf die religiöse Bildung eröffnet werden müssen, wenn auch erst im höheren Kindesalter. — Können wir jedoch die augenblickliche Sachlage vergessen? wissen wir nicht, daß heute faktisch solche Schulen zu den Unmöglichkeiten gehören, eben darum, weil im Leben selbst konfessioneller Hader und religiöse Parteirichtungen eine so große Rolle spielen? In solchen Zeiten, beeinflußt von solchen Erscheinungen, wird die Schule immer nur die Parteianschauungen des Lehrers reflectiren. Mit der feurigsten Begeisterung für jenes Hochbild der Volksschule wird er sich doch von dem individuellen Standpunkte nicht loSniacheu kön- -nen, der immer, den Zeitverhällnissen entsprechend, ein Einseitiger sein wird. Muß er ja, will er nicht Heuchler sein, seinen Kindern das- Beste und Heiligste geben, das in seinem Innern lebt; dabei wird er aber bei einer oder der andern religiösen Richtung anstoßen, das, was diesen heilig ist, zurücksetzen. Die höchste Achtung vor den Ueberzeugungen Anderer, die erhabensten und edelsten Tugenden, Toleranz, Humanität, und Rechtsgefühl, alle« wird ihn nicht schützen können vor" Miasmen, dje unsichtbar und unfaßbar in der Luft der Zeit schweben. Wir haben also hier nur faktische Verhältnisse zu berücksichtigen. Unsere israelitisch:n Kinder gehen zumeist in die bestehenden christlichen Lehr.m kalten, die, auch wenn sie den Namen „Communalschulen" tragen, imckerhin den Charakter „christlicher" Lehr-Anstalt Halen. Dieser, der "christliche Charakter wird durch die Persörlichkeit der Lehrer ausgesprochen und bedingt sichsdurch dc S confeffionelle Verhältniß der überwiegenden Mehrztchl dec Schulkinder. Wir könne» und wollen der christlichen Majorität das Recht, ihre Schulangelegenheiten selbst wenn die Minorität der israelitischen Kinder beträchtlich ist, nach eigenen Anschauungen zu regeln, in so lmi >e nicht verkürzen, als die isr. Kinder vor unzeitiger B, eitflussung verschont werden. Aber verwahren müsse» wir ms gegen die. leider so oft vorkommenden Angriffe auf die rel ig ösen Anschauungen , der iSr. Kinder, dem liebreich sein sollenden, aber in Wahrheit lieblosen Proselhtismus, dessen grais.mie Folgen wir zur Genüge kennen gelernt haben, und der >u h in unserer Nähe zuweilen verkommt. In obigem Falle ist für den Religionsunterricht der iSr. Kinder durch besondere ReligiouS chulen zu sorgen, in welchen den Anfordetungen,' die das religiöse und cultuelle Leben stellen,.Genüge zu leisten ist. Des: Religionsschulen können,' wenn sie sachgemäß eingerichtet si id und getragen werden von dem lebendigen Bewußtsein dei «Gemeinde, vollkommen ihrer Aufgabe genügen. Wir sagen, si: können; ob sie das sind, was sie sein sollen, wagen wir hi:r nicht zu entscheiden. ES ist selbstverständlich, daß sie nur clüln der Obhut der Religions- Gemeinde übergeben werden finnen, unb diese ihre Obhut in der Person des Rabbinen bewei'ks elliget. Wer könnte eS auch -sein, wenn nicht der Rabbiner? eine religiöse Veranstaltung, urd ist der Rabbiner nicht der religiöse Oberhirte der Gemeiud wahrhaft freien Standpunkt e nnehmen, anomal, dem Staate heraus sich entwickeln lasse, sc teressen und dem Wohle des oder sonst wem die Obhut de : wollen. Gerade als Israelis:n daß der Staat nur die bürg :r!iche Bildung, die freilich in Bezug auf das sittliche Elenttnt mit" der religiösen Bildung zusaiumenfällt, in seine Obhtt waltung der confessio?iellen £ n Ist die Religionsschnle nicht? Es ist, wenn wir einen die Religionsschule — wohl schütze, aber ganz frei von innen KeligionSschule übertragen zu müssen wir darauf dringe», nehme und daß er die Vercrrcssen — und mithin auch Wenn auch gegen diese Partei von Seiten des Staates zu Gunsten der bevorzugten Reli zi mSgenossenschaften vielfach gesündigt wird, so wollen doch vir, unserer eigenen Zukunft willen, diese Sünde nicht oidi auf uns auSdehnen lassen. r * lange sie 'nicht mit den Jn- Gesammtstaates divergiren.

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