Herzl-Bund-Blätter
- Journal
- Herzl-Bund-Blätter
- Volume
- 1918
- Issue
- 40 (Dezember 1918)
- Date
- 1918-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/4895413-5934810-5934933--622-4896003- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
629 bringen, sicherlich als ein Vorzug auch für den Kaufmann stets zu erstreben ist.) Jedenfalls wäre es nicht gerade bundesbrüderlich, zuzulassen, daß sich jemand von uns, wenn auch im geschlossenen Kreise, blamiert, und ebenso ist es oft recht peinlich für die anderen Bbr. Bbr., solche nicht druckreifen Beiträge ZU lesen. Wenn also dies für mich selbstverständliche Prinzip d.r guten Qualität unserer Blätter gewahrt bleibt, läge auch hier kein Hindernis vor, von der bisherigen Handhabung künftig abzuweichen. Da nun der Vermerk „streng vertraulich" in praxi nichtssagend und gegenstandslos ist, wie ich mich zu zeigen bemühte, warum ihn noch aufrecht erhalten? Und dies, wo genügend Gründe dafür sprechen, die Blätter einem größeren Kreise zugänglich zu machen Walter Roth hat diese Gründe ja bereits auseinandergesetzt. Ich kann nur hinzufügen, daß ich es stets sowohl in den letzten Jahren draußen als auch in meiner jetzigen Tätigkeit für den H.-B. als " ein Mangel empfand, nichts Authentisches über den H.-B. zur Hand zu haben. Man kann mein immer jedem ein/elueu einen langen Vortrag über das, was wir wollen und was wir sind, halten, nicht ständig nach auswärts seitenlange Briefe darüber schreiben. Eine Nummer der H.-B.-Blätter gibt davon oft ein besseres Bild, als man es selbst, widerwillig oft Gesagtes wiederholend, geben könnte. Gewiß wird hier auch das geplante externe Heft eine Lücke ausfüllen, aber da es doch höchstens alle Jahr einmal wird erscheinen können, so genügt es allein auch nicht. Die Blätter würden also in Zukunft als „interne Zeitschrift" erscheinen. Dies besagt zur Genüge, daß sie nur für einen bestimmten geschlossenen Kreis berechnet sind; die Aufsätze brauchten an keine größere Zuhörerschaft gerichtet zu werden, bei der Aufmachung brauchte man auf niemanden weiter als auf uns Rücksicht zu nehmen, die Hefte wären nach wie vor der (Öffentlichkeit keineswegs nach Belieben zugänglich. Aber dies verbietet nicht, daß, soweit die Leitung oder unsere Bbr. Bbr. selbst es für richtig erachten, die H.-B.-Blätter auch an Nicht-H.-Cer, sei es zur Einsicht, sei es zum dauernden Besitz weitergegeben werden. Ich gehe darin noch weiter als W. Roth, denn idi halte die jedesmalige Kenntnisgabe an das Präsidium für überflüssig. Dies stellt für beide Teile eine nur unnötige Belastung dar. Das Präsidium kann den Einzelfall doch nicht überblicken und muß sich ganz auf die Angaben des Bbr. verlassen. Schließlich aber, da unsere Blätter ja ohnehin kein Geheimnis enthalten, schadet ei auch nicht das geringste, wenn sie auch einmal durch den Blick eines Unberufenen entweiht werden, zumal man kein Kriterium dafür aufstellen kann, wer berufen ist und wer nicht, wenn man erst einmal mit dem Prinzip der ,.strengen Vertraulichkeit" gebrochen hat. Mein Antrag lautet daher folgendermaßen: