Herzl-Bund-Blätter
- Journal
- Herzl-Bund-Blätter
- Volume
- 1914
- Issue
- 14/15 (Februar/März 1914)
- Date
- 1914-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/4895413-5934794-5934826--123-4895522- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
102 § 14. Das Präsidium besteht aus 3 Mitgliedern, die in geheimer Abstimmung gewählt werden. Der B.-T. wählt nach der Wahl des Präsidium den Vorsitzenden aus der Mitte des Präsidium ebenfalls in geheimer Abstimmung Bei der Wahl des Präsidiums ist relative, bei der des Vorsitzenden absolute Stimmenmehrheit notwendig Bei Stimmengleichheit erfolgt Stichwahl, führt auch diese nicht zur Entscheidung, so entscheidet das Los. tj 15. Das Präsidium hat seinen Sitz in Berlin. § 16. Die Amtsdauer des Präsidiums läuft bis zum nächsten ordentlichen Bundestag. § 17. Während ihrer Amtsperiode dürfen die Mitglieder des Präsidiums in ihren Clubs kein Amt bekleiden und kein Mandat zum B -T. annehmen. § 18. Die Beschlüsse des Präsidiums sind für die Verbandsvereine bindend, jedoch kann die Entscheidung des B.-T. angerufen werden. § 19. Das Präsidium ist verpflichtet, Berichte über seine Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabschnitten zu geben. § 20. Die Bundesmitglieder sind verpflichtet, das Präsidium in seiner Arbeit zu unterstützen. § 21. Die Einkünfte des H.-B. bestehen aus: 1 Den Jahresbeiträgen der Verbandsvereine, die nach der Kopfzahl der Milglieder bemessen werden und deren Höhe jedesmal von B.-T. festgesetzt wird. 2. Subventionen und freiwilligen Spenden, tj 22. lieber die Aufnahme in den Bund entscheidet das Präsidium nach Rücksprache mit den Verbandsvereinen Gegen einen ablehnenden Bescheid kann binnen 4 Wochen Berufung an den nächsten B -T. erfolgen, welcher mit -' , Majorität entscheidet Erhebt ein Verhandscluh gegen die Aufnahme Widerspruch, so entscheidet ebenfalls der Bundestag § 2.1 Der Ausschluß aus dem Bund erfolgt durch den B.-T. mit , Majorität. § 24 Jedes Mitglied eines Verlundscluhs, das nach dem Sitze eines anderen Verbandsclubs übersiedelt, gehört diesem ohne Weiteres an Der Ucbergang von einein Club in den anderen geschieht aul dem Wege der Ueberweisung.