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Herzl-Bund-Blätter · 1914-02-01 · 14/15 (Februar/März 1914) · p. [Seite]

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Journal
Herzl-Bund-Blätter
Volume
1914
Issue
14/15 (Februar/März 1914)
Date
1914-02-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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99 Mit dem vollenden 25. Lebensjahre wird jedes aktive Mitglied zum inaktiven ernannt. Mitglieder können auf Antrag vor dem 25. Lebensjahr inaktiviert werden, wenn sie bereits 3 Jahre aktiv waren, oder falls dringende Gründe vorliegen. Der Vorstand kann auch gegebenenfalls inaktive Mitglieder reaktivieren. § 4 Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet, an allen Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen. Der Vorsitzende ist berechtigt, in dringenden Fällen Dispens zu erteilen. Die inaktiven Mitglieder sollen sich tunlichst an den Veranstaltungen des H.-C. beteiligen. An den hochoffiziellen Veranstalltungen des H.-C. müssen auch die inaktiven Mitglieder teilnehmen. § 5 Diejenigen aktiven Mitglieder, die den Veranstaltungen ohne Entschuldigung fernbleiben oder ihren sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden in Strafe genommen. § 6. Der Austritt aus dem Club erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand, der Mitgliedsbeitrag für das laufende Vierteljahr ist voll zu entrichten. § 7. Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder aus dem Club auszuschließen. Ausgeschlossene Mitglieder haben das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung und in zweiter Instanz an das Präsidiuni des M -Ii. § 8. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Monat mindestens Mk....... Jedes Mitglied erhält die „jüdische Rundschau" und die Jierzl-Bund-Blätter" gratis zugesandt. Außerdem hat jedes Mitglied monatlich den Präsidialbeitrag zu zahlen, dessen Ihme von Jahr zu Jahr vom Herzl Bundestag festgesetzt wird. § 9 Die Leitung des Clubs liegt in den Händen des Vorstandes. Der Vorstand hesteht aus mindestens drei aktiven Mitgliedern. Dem Vorstand steht Kooptationsrecht zu. § 10. Die ordentliche Generalversammlung, durch die das Geschäftsjahr begrenzt wird, findet alljährlich im April statt. Sie nimmt den Bericht des Vorstandes und der Kassenrevisoren entgegen und erteilt Entlastung, sie nimmt die Neuwahl des Vorstandes vor und entscheidet über Anträge §11. Die Wahlen erfolgen per Akklamation, wenn Widerspruch nicht erfolgt Andernfalls erfolgt die Wahl durch Zettel, wobei diejenigen gewählt sind, die relativ die meisten Stimmen erhalten. Der Vorsitzende ist zuerst in getrenntem Wahlgauge zu wählen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

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