Jüdisches Gemeindeblatt Dresden
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt Dresden
- Volume
- XIV (1938)
- Issue
- 19 (22.10.1938)
- Date
- 1938-10-22
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/6492329-5739447-5770432--204-4895405- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 2 GEMEINDEELVTT DKR "ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE DRESDEN NrllQ / 21. 10. eine (labe Segen bringen soll. Das geldliche Opfer enthebt den jüdischen Meeschen, dem der Kampf um das nackte Dasein noch erspart geblieben ist. nicht der Pflicht. Umschau zu halten, wie es in dieser scliieksalsehweren Zeit vielen unserer in Bedrängnis geratenen Menschen ergeht. Kennt eT ihre meist-beengten; Wohnungen, über die nur noch verh'iltnisiuällig wenige allein verfügen? Weil', -er. wie bescheiden die Hilfsbedürftigen sich in der Regel ernähren, mit wie geringen Mitteln sie bemüht sind, den täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten? Gerade das .ist die Aufgabe unserer Winterhilfe und jüdischer Wohltätigkeit überhaupt, den Betreuten den Glauben an sich selbst und J'c Gemeinschaft zu erhalten. Keiner sollte achtlos beiseite stehen, wenn es darauf ankommt sich als Mensch dem Menschen zu nähern und Vereinsamten den freudlosen Alltag zu erhellen. . ' Die von der Zeiitratwohltabrtsstelle des Reichsverbaiides der Juden .'.in Deutschland geschaffene Organisation und die Einrichtungen unserer Gemeinden bilden das Geiüge. aui das sich die Winterhilfsarbeii stutzt. In vorderster Linie, mit nicht genug zu dankendem Kriiiteeinsatz; kämpicii die zahlreichen freiwilligen Helfer und Helferinnen um das (<§liugeri des Kroßen jüdischen Hilfswerkes., Der Beginn unserer Win«era».lfe fällt in eine Zeit, wo uns ■Sorge», schwerer als je zuvor, bedrängen.. Die Fragei,.Was soll werden?'" bewegt uns unablässig. Angesichts jüdischer Not kann es indes nur eine \ntwort geben: Wir müssen, statt der Hoffnungslosigkeit anheimzufallen, helfen und immer w i e d e f * h e 1 i e n. , Georg4 J o a c Ii i in s t h a I. Welche Vermögenswerte darf der Auswanderer mitnehmen? Mitnahme von Waren und Maschinen Im Jüdisch« Buchverlag Joseph Jastrow. Berlin W 15, ist so eben ein »ehr nützliches ln(ormaiion»hudi erschienen aus der Feder -der bekannten Berliner Berater Dr iur. Hrinz Cohn u. I >r. oec Erich ü o t t f« I d . Es betitelt sich Auswaoderungsvorschniieo für Judeo in Deutschland" und trofaBi in 14 ausführlichen!-'*«pilein all 'das, was icder jüdische Auswandcrungsinlereasent beachten muB u a. Dewsen- und' Iranster-Hestirrrmungen. ricichsflucht' Steuer usw. Wir bringen nachstehend einen kleinen Abschnitt aus dem |£apitel mm Abdruck, das den Trarsfer hehandelt •* Mit Genehmigung der Devisenstelle können Waren u 11 d Ein rieh tungsgegenstän ike sowie M a s c Ii i'ii e 11 bei der Auswanderung mitgenommen Verden, soweit - sie dem Eigenbedarf dienen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist jedoch, dali der AusJandskostenanteil 211 Prozent des Wertes dieser Gegenstände nicht überschreitet. Keinesfalls ist aber die Mitnahme solcher Waren gestattet, die der Weiterverä u B e r u n g dienen sollen. Ks besteht daher lediglich die Möglichkeit. z.H. die Mitnahme eines Inventars, das der Linrichtuirg eines Geschäftslokats dient, genehmigt zu erhalten. Soweit "es sich um die Mitnahme ueuangeschailter (iegenständc und Maschinen handelt, wird zumeist -die Genehmigung der Devisenstelle von einer an die Deutsche Golddiskomhatik zu entrichtenden Abgabe abhängig gemacht. Die Genehmigung; zur Mitnahme von neuantreschafften Maschinen, die einen höheren Wert darstellen, wird nicht mehr allzu häufig erteilt. .Besondere Vorschriften, bestellen, soweit die Mitnahme v o n Maschine n der Errichtung einer ausländischen -F a b r i k a t i 011 s w e r k s t ä t t e dienen soll. In diesem Falle wird der Antrag nicht nur unter rein devisenwirtschaftlichen, sondern unter allgemein volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. £ . In solchen Fällen haben' die Devisenstellen den Antrag an die zuständigen Industrie- und Handelskammern zur Begutachtung weiterzuleiten, welche ihrerseits weiter die zuständigen Wirtschaftsgruppen zu beiragen haben. In allen Fällen, in denen bei-einer Betriebsabw anderung eine Verringerung der .Arbeiterzahl im inländischen Betrieb oder eine Abwanderung deutscher Facharbeiter in das Ausland zu befürchten wäre, wird auch der Präsident des zuständigen Landesarbeitsamts zur Begutachtung herangezogen. Die Devisenstellen haben Anträge auf Errichtung von ausländischen Fabrikatiotis- und Montagewerkstätten, die mit ausländischen' Zollmaßnahmen oder Valutar»b dfe mil \ u s f u h r z 01 genstände einen rauchte Ma-J Unterschied, ob Dumping begründet wurden, im Interesse eitftr auf längere Sicht beruhenden Wirtschaftspolitik abzulehnen.!Dagegen kön-| neu derartige Anträge genehmigt werden, wennldie Errichtuni \oii Vertriebsstätten für deutsche Waren der Förderung Ati deutschen Ausfuhr und der Erhöhung des Devisenaufkommen* dient und eine Gewähr dafür besteht,, dall die Einnahmen det| Vertriebsstätte nach Deutschland zurückfließen und nicht im \iislande angesammelt werden. Die Mitnahme um EinriChtungsgegenständen und Maschinen! ist aber vom Auswanderer aus gesehen nicht nur unter dem! Gesichtspunkt der devisenrechtlichen Zulässigkeit zu prüfen,] sondern auch danach, ob die Einbringung derartiger Einrichtuugsgegenstände und Maschinen in das betreibende Hmwande-j rnugsland einem Einfuhrzoll unterliegt, und wie hoch sich dieser stellt. Nach dieser Richtung hin wird der Auswanderet genaue u nd "zuverlässige Informationen bei den betreffenden Konsulaten oder Handelsvertretungen einholen müssen. De] Vuswanderer w ird insbesondere bedenken müssen, daü der Ein] inlir/oll in der Währung des betreffenden Lande! entrichtet werden muH. In vielen Fällen wird die Tatsache un] die Hohe des bestehenden Einfuhrzolles die Mitnahme von der| ariigc.ii Em'richutngSKegenstandcn und Maschimfn nicht als er fehlensw ert erscheinen lassen. Der Auswanderer tittiLt aber auch prutei nehmenden Gegenstände dein deutschen unterliegen. Hieriür gilt die Kegel, dali neue G Ausfuhrzoll nicht unterliegen, dagegen ge schinen. Bei letzteren macht es wieder einet es sidl Hin die Mitnahme einer ganzen Fabri ationsausrüstunj oder wesentlicher Teile dieser handelt oder pur um die Aul fuhr einzelner gebrauchter Maschinen. fllei ersteren der Ausfuhrzoll höher, bei letzteren dagegen geringer. Bei erstgenannten beträgt er KM. 800. für einen Doppelzentner] Bei der Ausfuhr einzelner gebrauchter Maschinen kann Zoll! b e f r e i u ii g eintreten, wenn die Maschinen in Schlossereie«; Fabriken oder Werkstattbetrieben von Händlern derartig auf] gearbeitet sind, dall die Kosten für die Aufarbeitung gewiss« Mindestsätze erreichen. Erwähnt sei noch, dali die Mitnahme von Waren und Ein-J richtnngsgegenständeh für Eigenbedarf nach Südafrika und England nicht zulässig ist. Bekanntmachungen! Betr.: Kennkarten 1. Nach der „Dritten Bekanntmachung über den Kennkarteij zwang" vom 23. Juli 1938 habrn Juden im Sinne der Nur berger Gesetze, die deutsche Staatsangelörige sind. untJ Hinweis,auf ihie Eigenschatt als Judtn die Ausstellung ein] Kennkaite bis zum 31. Dezember 1938 zu beantrag 2. In Orr aden sind die Anträge beim Meldeamt des zost digen Polizeireviers zu stellen, und zwar auf einem dort hältlichen amtlichen Formular. 3. Anträge werden zurzeit noch nicht angenommen. Zeitpunkt des Annahmebeginns wird voraussichtlich nächsten Gemeindeblatt bekanntgegeben 4.. Zur Legitimation kann auch auf den — gemab der Verortj nung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938. dej Polizeipräsidium bereits eingereichten — Paß Bezug gen^ men werden.' 5. Eine nachträgliche .Berichtigung der Kennkarte mit Kost^ aufwand kann vermieden werden, wenn die Annahme dl Vornamen ..Israel*' bezw. „Sara" schon vor Beantraguj der Kennkarte dem zuständigen Standesamt (bei dem, Geburt und Heirat beurkundet ist) und dem. PoÜzeipräshJ Dresden schriftlich angezeigt wird. Vordrucke für diese* zeigen sind im Gemeindeamt erbältlich. Dresden, den 20. Oktober 1938. Der Vorstand der Israelitischen Religionsgen einde zu Dresd