Jüdisches Gemeindeblatt Dresden
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt Dresden
- Volume
- XIV (1938)
- Issue
- 10 (15.5.1938)
- Date
- 1938-05-15
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr 10/ 15 5.38 OF.N! KINDERL ATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONsGEMEI^DE DRESDEN Seite 1 Auswanderuns das zentrale jüdische Problem ist. Im Jahre 1937 «ins; der größte Teil der Juden aus Deutschland in überseeische Gebiete., während die Palästinawanderuns: unter der Ungunst .1er Kinw anderungsbestimmungen zu leiden hatte. Die Einwanderung nach den Vereinigten Staaten hat eine starke Steigerung erfahren. Während sie im Jahre 1936 nur 1220. Juden umfaßte, wurden im Jahre 1937 2099 Juden in die Verewigten Staaten gebracht. Bei den Auswanderung s za hl e n muß beachtet werden, daß jede Statistik naturgemäß nur diejenigen Auswanderer erfassen kann, deren Übersiedlung von d e u jüdischen A u s w a n d e r u n g s o r g a - n i s a t i o n e n materiell unterstützt wird. Die freie Auswanderung entzieht sich der zahlenmälligen Feststellung, da'] sie aber höher ist als die unterstützte Auswanderung, ist ohne weiteres ersichtlich. Wesentlich zurückgegangen ist die Auswanderung nach Südafrika. Gegen 1256 im Jahre 19.% betrug sie' im vergangenen Jahre nur noch 15-1 Personen. Die C be r s e e w a n d e r u n'x hängt in ihrer zahlenmäßigen Auswirkung von den Einwanderungsbestimmungen der einzelnen Länder ab. sie wechselt je nachdem die Einwanderung gedrosselt oder gelockert wird. Tin besonderes Gebiet bildet die Gruppen Wanderung, die ein vielfach umstrittenes Problem ist. Man darr" abei sagen, daß ihre Bedeutung und ihre Möglichkeiten durch die Diskussion der vorangegangenen Monate abgegrenzt sind und daß im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit das Ergebnis dieser Auswanderungsart keineswegs erschöpft ist. Man darf nicht vergessen, daß es sich hierbei im Gegensatz zu der l'itt/elw anderung um einen ungewöhnlich ertragreichen Faktor handelt, bei dem im Falle des Gelingens wesentlich mehr Menschen in Frage kommen als sie von der Einzelwanderung erfaßt werden können. Das Schuhverl der jüdischen Bevölkerung in Deutschland hat im vergangenen Jahre durch die Errichtung von 9 jüdischen Schulen in den verschiedenen Bezirken eine weitere Ausgestaltung erfahren. Auf den 1. März 1937 als Stichtag errechne! gab es im Deutscheu Reich 39 Ooir i ü d i s c h e Schülei. Von diesen besuchen 23 670 jüdische Schulen, darunter I7S.U indische Volksschulen. Etwa 50<hi indische Schüler sind in Ii.iheren jüdischen Schulen oder solchen mit gehobenem Lehrplan untergebracht. Die Aufwendungen -der jüdischen Gemeinschaft für das jüdische Schulwesen sind außerordentlich groll, sie sind um so imponierender, als sie in wenigen Jahren aufgebracht worden sind. Man darf sagen, daß im gegenwärtigen Augenblick beinahe die Grenze der Leistungsfähigkeit erreicht ist und daß die indische Bevölkerung aus eigener Kraft kaum imstande sein wird, gröllere Opfer zu bringen. . . Des wird um so weniger der Fall sein können, als das Schulwerk nur eines der Gebiete ist. auf welche sich'die jüdische Arbeit erstrecken muH. Eine weitere wesentliche Aufgabe besteht in der sozialen Betreuung, die iimner mehr Menschen erfaßt und der sich immer weitere Pflichten eröffnen. Auch die berufliche Umschichtung und die Ausbildung der jungen aus der Schulpflicht entlassenen Menschen erfordert bedeutsame Anstrengungen und erhebliche Mittel. .Ein überblick über die im lahre 1937 geleistete Arbeit bewahrheitet die Prognose, daß ungeachtet der Verminderung der jüdischen Bevölkerung eine Verminderung der Lasten in gleichem Tempo nicht eintritt. Diese Tendenz w ird auch in der Zukunit keine Veränderung erfahren. Sie ergibt sich aus dem Altersaufbau der jüdischen Bevölkeruni; in Deutschland, aus der in ansteigender Linie befindlichen Auswanderung und der zunehmenden Hilfsbedürftigkeit weiter Schichten der jüdischen Bevölkerung. Es ist einleuchtend, daß die vielfältigen Aufgaben, die der jüdischen Gemeinschaft erwachsen, eine starke Konzentration aller Kräfte erforderlich machen. Der Bericht, den die Reichsvertretung für das Jahr 1937 erstattet, zeigt, daß die Zusammenarbeit aller jüdischen Stellen und Organisationen fruchtbare Ergebnisse aufweist. Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland hat ihre Arbeit im Einvernehmen und unter Mitwirkung aller jüdischen Landesverbände und Gemeinden durchgeführt, welch letztere, soweit sie noch leistungsfähig sind, insbesondere zur Erhaltung des Schulwerks und zur Förderung der Auswanderung erhebliche Aufwendungen gemacht haben. Wir hoifen zuversichtlich, daß dieses Zusammenwirken aller jüdischen Stellen im laufenden Jahre eine weitere Festigung erfahren wird und daß alle Instanzen ihre Aufgabe darin sehen werden, durch organisatorische und konstruktive Planungen den Effekt der Arbeit den gesteigerten Bedürfnissen anzupassen. .Mit freundliJicr Erlaubnis des Judischen Gemeindcblsites Berlin. Neues Einwanderungsgesetz in Ecuador. Vor kurzem ist in Ecuador ein neues Einwanderungsgesetz in Kraft getreten. Obwohl sich Anfang dieses Jahres in der ecuadorianischen Öffentlichkeit Bestrebungen gegen eine jüdische Immigration-bemerkbar machten, hat das neue Gesetz diesen Strömungen nicht nachgegeben. Es enthält keine Bestimmungen, die die Juden ausdrücklich erwähnen und sie von anderen Einwanderern nachteilig unterscheiden^ Somit besteht die Hoffnung, da Ii die Einw anderung nach Ecuador, die seit einiger Zeit '.ist völlig ruhte, künftig in beschränktem Maße wieder möglich sein wird. Das Gesetz geht von dem Grundsatz aus. daß die Einwanderung solcher Personen erwünscht ist, die neue Industrien errichten, bestehende Manufakturen verbessern, sich wissenschaftlich betätigen oder sonst, dem Land nützlich sind. Im einzelnen soll allen Einwanderern die Niederlassung in Ecuador gestattet sein, sofern sie die in dem Emwanderungsgesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen gehört in erster Linie der Besitz eines Vorzeigegeldes von 400 Dollars, die entweder in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einem Industrie-Unternehmen investiert werden müssen. Die Eheii au und die minderjährigen Kinder sind von der Vorzeigegeldverpflichtung befreit, so daß bei Familieneinwanderung nur der Ehemann im Besitz des Vorzeigegeldes zu sein braucht. Auch Landwirte, die einen Arbeitsvertrag mit einem landwirtschaftlichen Unternehmer in Ecuador geschlossen haben, bedürfen keines Vorzeigegeldes. - Außer dem 'Vorzeigegeld muß jeder Einwanderer ein Einreise-Visum haben, das von dem zuständigen ecuadorianischen Konsulat erteilt wird. Zur Erteilung des Visums ist die Vorlegung eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Das Visum wird versagt, wenn der Einwanderungswillige moralisch oder geistig minderwertig ist oder einer Partei angehört, deren I cstrebungen die Ordnung und Sicherheit in Ecuador gefährden. Ferner wird das Visum Personen unter IS Jahren nicht erteilt, sofern sie nicht durch ihre Eltern oder andere in Ecuador anvissige erziehungsberechtigte Personen angefordert werden. Vieh alleinreisende Frauen, die nicht genügend Mittel zum Lebensunterhalt besitzen, erhalten kein Visum. Ob einer dieser Versagungsgründe vorliegt, entscheidet der zuständige Konsul nach freiem Ermessen. Die übrigen Vorschriften des Gesetzes, dessen Inhalt wir dem soeben erschienenen Bulletin d'Information der HICEM entnehmen, behandeln die Registrierung der Ausländer in Ecuador, die Verpflichtungen zur fremdenpolizeilichen Meldung, die Einbürgerung und ähnliches. Die Einbürgerung kamf nach zwei Jahren erfolgen, sofern ein Monatseinkommen von mindestens 2(K) Sucres nachgewiesen wird. Modische Damen-Kleidung Stoffe Strümpfe Wäsche Handschuhe finden Sie bei uns in sehr vorteilhafter Auswahl WOLLWARENHAUS SAXONIA Dresden-Löbtau, Kesselsdorfer Str. 9 Schreibmaschinen wi\fr*aJr,oaü\ «, jeder « '■„, Ii . - " — ' T..U«-r Idea1' Olympia USW. Rechenmaschinen, Farbbänder und Kohlepapiere bekannt preiswert Fachgeschäft Sally Mayer, WclpurgiMtr. 9 - Rut 12045 N B. Auswander sollten nicht versäumen, eine Kolferachreibniaechlne miirunchmea